
Standardklauseln in Mietverträgen - oftmals unwirksam
Die Rechtsprechung zu Klauseln in Mietverträgen ist wechselhaft und entwickelt sich stets weiter - im Gegensatz zu vielen Mietverträgen. Das führt dazu, dass einige Klauseln in Mietverträgen nach der aktuellen Rechtsprechung unwirksam sind. Hierdurch entsteht oft Unsicherheit für Mieter und Vermieter - was muss ich leisten? Was darf ich verlangen?
Manchmal kommt es auch zu Konflikten - vor allem dann, wenn sich der Vermieter auf eine unwirksame Klausel beruft. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten Ihre Verträge regelmäßig auf Aktualität prüfen.
Die Kanzlei HS Law. übernimmt diese Prüfung für Sie, hält Ihre Verträge aktuell und steht Ihnen auch bei der Durchsetzung und Abwehr mietrechtlicher Ansprüche zur Seite.

Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag
Legal Insights - Fristen im Arbeitsrecht. Teil 1: Die Kündigungsfrist.
Von Kündigungsfristen hat jeder schon einmal gehört, es gibt sie nicht nur im Arbeitsvertrag sondern wir kennen sie zum Beispiel auch vom Mietvertrag oder aus dem Fitnessstudio.
Kündigungsfristen sollen es dem Vertragspartner ermöglichen, sich auf das Ende des Vertragsverhältnisses einzustellen, sie bieten dem Kündigungsempfänger also einen Schutz. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht diesen Schutz dann nicht als erforderlich an, wenn es einen (wirklich) wichtigen Grund für die Kündigung gibt. Dann hat der Kündigende die Möglichkeit "fristlos", das BGB nennt es "außerordentlich" zu kündigen. Dazu gibt es aber einen eigenen Beitrag.
Im Arbeitsrecht ist die Kündigungsfrist gesetzlich in § 622 BGB geregelt und sie beträgt grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.Da das BGB grundsätzlich (ob das noch zeitgemäß ist?) davon ausgeht, dass eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer besser, man sagt auch "günstiger" ist, verlängert sich nach § 622 BGB die Kündigungsfrist mit der Dauer der Zugehörigkeit zu dem Arbeitgeber. Diese Zugehörigkeit kann sich zum Beispiel bei einem Betriebsübergang auch auf andere Arbeitgeber übertragen.
In einem Arbeitsvertrag ist es üblich die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen zu vereinbaren.
Wichtig: Die gesetzlichen Kündigungsfristen können nur in eng geregelten Ausnahmefällen unterschritten werden, ein Beispiel hierfür ist hier der Tarifvertrag.
Mich erreicht häufig die Frage, ob beliebig lange Kündigungsfristen vereinbart werden können. Hier ist es wichtig, dass diese nicht nur für den Arbeitnehmer sondern auch den Arbeitgeber gelten müssen. Das Gesetz gibt keine maximale Dauer der Kündigungsfrist vor, drei Jahren wurden jedenfalls durch das Bundesarbeitsgericht als zu lang angesehen.
Wird die Kündigungsfrist verpasst, endet der Vertrag in der Regel zum nächstmöglichen fristgemäßen Zeitpunkt, dies sollte auch in der Kündigung immer "hilfsweise" Erwähnung finden.
Da es auf den Zugang(!) der Kündigung ankommt, sollte der Arbeitgeber diesen immer nachweisen können.

Legal Insights - Beschuldigtenvernehmung
Einer Straftat beschuldigt zu werden ist ein einschneidender Moment. Wer sich nun denkt: "Zum Glück kann ich in der Beschuldigtenvernehmung alles entkräften" liegt falsch!
"Ich war es nicht - mir kann nichts passieren.", "Es gibt niemals ausreichend Beweise."
"Ich brauche keinen Anwalt, ich kann mich selbst verteidigen."
Nur drei Gedanken, die einen Beschuldigten möglichst schnell zu einer Hauptverhandlung und im schlimmsten Fall in die Untersuchungshaft führen.
Wer zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen wird, gegen den bestehen bereits (erhebliche) Verdachtsmomente seitens der Ermittlungsbehörden.
Das Problem: Sie wissen nicht, was die Ermittlungsbehörden wissen.
Nicht umsonst haben Sie das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Deshalb müssen Sie in der Beschuldigtenvernehmung nicht zur Sache aussagen und den Termin (in der Regel) gar nicht wahrnehmen.
Trotzdem müssen Sie handeln. Ein Rechtsanwalt kann für Sie #Akteneinsicht beantragen und die Beweislage analysieren um mit Ihnen zusammen eine Strategie zu planen.
So kann im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, bevor es zur Anklage kommt und weitere einschneidende Maßnahmen wie eine Durchsuchung oder Verhaftung können verhindert werden.
Auch wenn eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen wird, ist eine Verteidigung wichtig, um rechtsstaatlich garantierte Rechte zu sichern.

"Faxgeräte sind so 2021..."
Benutzen wir Rechtsanwälte noch Faxgeräte um mit dem Gericht, Behörden oder Kollegen Schriftsätze in "Echtzeit" auszutauschen? Legal Insights heute einmal zum Anwaltsberuf:
Die Antwort lautet (in der Regel) nein.
Jeder zugelassene Rechtsanwalt besitzt ein so genanntes besonderes elektronisches Anwaltspostfach zum Versenden und Empfangen von Nachrichten. Behörden besitzen ein so genanntes besonderes elektronisches Behördenpostfach, auch Gerichte sind natürlich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Die Prozessordnungen sehen das beA als so genannten "sicheren Übermittlungsweg" an, eine so genannte qualifizierte elektronische Signatur (qeS) der Schriftsätze benötigen wir deshalb in der Regel auch nicht. Selbst Erklärungen, die normalerweise nur schriftlich erfolgen dürfen, z.B. die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, können in Schriftsätzen an das Gericht über beA wirksam elektronisch abgegeben werden. Die Prozessordnungen verpflichten uns seit dem 01.01.2022 auch zur Nutzung des beA gegenüber den Gerichten, so zum Beispiel in § 130d ZPO. Die "passive Nutzungspflicht" (§ 31a BRAO) gilt übrigens schon seit 2018. Dank des beA funktioniert die Kommunikation unter Anwälten, Behörden und Gerichten somit sicher, digital und in Echtzeit. Eine Kanzlei kann so fast ganz ohne Papier auskommen. Das trägt nicht nur zu einem aufgeräumten Schreibtisch bei, sondern ist zusätzlich auch nachhaltig. Es soll natürlich auch schon vorgekommen sein, dass Rechtsanwälte untereinander auf die Nutzung des etwas sperrigen beA verzichten und sich E-Mails schreiben...Jede(r) hat die Möglichkeit, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen: Hierzu muss ein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) eingerichtet werden. Es besteht natürlich keine Nutzungspflicht.Übrigens: Seit 2025 akzeptiert die Finanzverwaltung keine Nachrichten über das beA mehr sondern verpflichtet auch Rechtsanwälte zur Nutzung ihres eigenen digitalen Dienstes #ELSTER, ob sich die Entwickler hier etwas bei der Namensgebung gedacht haben?