Ruhrgebiet.
Arbeit.
Arbeitsrecht.
Für Arbeitgeber.
Für Arbeitnehmer.

Im Ruhrgebiet zuhause.
Genauso wie im Arbeitsrecht.
Wir können beides.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.
Warum?
Weil wir nichts von Ideologien halten.
Für uns zählen die Ziele unserer Mandanten.
Für uns gibt es mehr als Schwarz und Weiß.
Wir können Kündigungsschutz.
Und so viel mehr.
Natürlich vertreten wir Sie bei Kündigungsschutzklagen. Egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind. Und das machen wir wirklich gut.
Aber wussten Sie, dass Arbeitsrecht viel mehr ist als Kündigungsschutz?
Für Arbeitnehmer geht es darum, die wichtigste Vertragsbeziehung ihres Lebens zu gestalten.
Für Arbeitgeber geht es darum, von Anfang an Rechtssicherheit zu gewinnen, Veränderungen zu verwirklichen und Führung abzusichern.

Sie sind Arbeitnehmer?
Es gibt viele Gründe, zu uns zu kommen.
Und dann haben Sie den wichtigsten Schritt bereits getan.
Denn wir übernehmen für Sie.
Unkompliziert.
Durchsetzungsstark.
Arbeitsrecht auf höchstem Level.
Sie wurden gekündigt? Oder Sie wollen kündigen?
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist immer ein komplexer rechtlicher Prozess, man kann schlicht vieles falsch machen. Das gilt übrigens auch für die so genannte „Eigenkündigung“, also wenn Sie selbst kündigen wollen. Hier können mit frühzeitiger Planung und Gestaltung viele Stellschrauben für Sie gedreht werden. Von der Vorbereitung bis zum letzten Satz des Arbeitszeugnisses.
Wenn Ihnen die Kündigung bereits zugestellt wurde, kommt es jetzt auf schnelles handeln an, auch wenn uns klar ist, dass der Schock zunächst tief sitzt. Gut, dass wir jederzeit erreichbar und für Sie da sind. Denn spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung kann Ihnen auch der beste Arbeitsrechtlicher kaum noch helfen, denn dann gilt die Kündigung als wirksam. Und damit ist auch so gut wie jeder Verhandlungsspielraum verloren. Auch dann stehen wir Ihnen natürlich zur Seite um Ihre Rechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu sichern.
Soweit sollte es aber nicht kommen. Unser Ziel sollte es immer sein, Ihre Weiterbeschäftigung zu sichern oder eine höchstmögliche Abfindung auszuhandeln. Deshalb sollten Sie auch dann eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen, wenn Sie bereits eine neue Beschäftigung haben. Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es in der Regel nicht.
Wir unterstützen Sie bei einer Kündigungsschutzklage oder der außergerichtlichen Verhandlung eines Aufhebungsvertrags. Und das auch schon, bevor es zu einer Kündigung gekommen ist. Wichtig ist, dass Sie eine spezialisierte Kanzlei beauftragen, die mit den Tücken und Fallstricken des Arbeitsrechts vertraut ist. Nutzen Sie auch unser Tool zur kostenlosen Ersteinschätzung.
Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Arbeitgeber nutzten Abmahnungen gerne um Ihre Arbeitnehmer zu erziehen und das Gefühl von Druck aufzubauen. Oft wird auch eine Kündigung vorbereitet. Gerade deshalb sollten Sie stets wachsam sein, wenn Sie eine Abmahnung erhalten.
Bei weitem nicht jede Abmahnung ist auch gerechtfertigt. Eine Abmahnung darf nur ausgesprochen werden, wenn eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung nachgewiesen kann. Beweisen muss dies der Arbeitgeber. Sie sollten sich von einer Abmahnung nicht einschüchtern lassen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, prüfen wir Arbeitsrechtler für Sie.
Vertrag und Gehalt
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt nicht (pünktlich) oder nicht vollständig? Ihr Urlaub oder eine Nebentätigkeit wurde nicht genehmigt? Ihr Arbeitgeber beruft sich dabei gegebenenfalls auf den Arbeitsvertrag?
Sicher überrascht es Sie, dass Klauseln in Arbeitsverträgen oftmals unwirksam sind. Die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter, die Verträge allerdings nicht. Wir prüfen sämtliche Fragen rund um Ihren Arbeitsvertrag und wir setzten Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch. Natürlich wehren wir auch Ansprüche Ihres Arbeitgebers gegen Sie ab.
Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, Experten an seiner Seite zu wissen. Wir sind stets auf dem aktuellsten Stand der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung und stehen die daher bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis mit unserer fachlichen Exzellenz zur Seite.
Arbeitsrechtliche Spezialfragen
Das Arbeitsrecht beinhaltet ein weites Spektrum weiterer möglicher Fragen, bei denen wir Sie selbstverständlich ebenfalls unterstützen. Da die denkbaren arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu umfassend sind, um Sie hier im Einzelnen darzustellen, haben wir Sie als „Spezialfragen“ zusammengefasst. Nur beispielsweise können wir durch unsere Kompetenz bei folgenden Fallgruppen überzeugen:
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Mutterschutz und Elternzeit
- Befristung des Arbeitsverhältnisses und Entfristungsklagen
- Diskriminierung und Belästigung im Arbeitsverhältnis
- Ansprüche aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Fragen der Entgeltumwandlung und betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- Altersteilzeit
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Schadensersatz und Haftungsfragen
Sie sind Arbeitgeber?
Dann ist Arbeitsrecht nicht Ihr Lieblingsthema.
Unseres schon.
Deshalb betreuen wir Ihr Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Beratung während des ganzen Arbeitsverhältnisses
Von der Stellenausschreibung bis zum Offboarding gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber arbeitsrechtliche Herausforderungen. HS Law. berät daher nicht nur bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sondern auch bei:
- der AGG-konformen Gestaltung von Stellenausschreibungen
- der Durchführung von Bewerbungsgesprächen
- der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen
- Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
- Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
- der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel auf Vergütung oder Schadensersatz
- Abfindungsangeboten im Rahmen von Restrukturierungen
- arbeitsrechtlicher Compliance
- der Trennung von Geschäftsleitern und Führungskräften
- besonderem Kündigungsschutz (z.B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auzubildenden- oder Schwerbehindertenvertretung)
- Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
Expertise auch im kollektiven Arbeitsrecht
Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei berät HS Law. sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte natürlich auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Die Beratung beider Betriebsparteien (natürlich nicht des selben Betriebs) hilft, die jeweils andere Seite besser zu verstehen und Verhandlungen zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu führen. HS Law. berät bei:
- der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen mit besonderer Expertise in den Bereichen
– Einführung von IT-Sytemen,
– Mobile Office
– Workation und
– Arbeitszeit - Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan)
- der Durchsetzung von Ansprüchen und Unterlassungsansprüchen im Beschlussverfahren
- Drittelbeteiligung im Rahmen der unternehmerischen Mitbestimmung
- Einigungsstellenverfahren