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Arbeitsrecht.

Zielorientierte Beratung für Arbeitnehmer bei Kündigung, Abmahnung, Befristung und Ansprüchen auf Gehalt, Bonus und betriebliche Altersversorgung. 

Strategische Beratung für Arbeitgeber, Führungskräfte und HR. Von Auswahlverfahren über Vertragsgestaltung bis zu Trennungsszenarien und betrieblicher Altersversorgung (bAV) sowie Vertretung gegenüber Betriebsräten.

Risikominimierung im Fremdpersonaleinsatz bei Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Subunternehmern. Prävention von Scheinselbständigkeit.  Begleitung von Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen

IT-Recht.

Vertragsgestaltung und Prüfung für Software-as-a-Service (SaaS) Vorhaben, Cloudprodukte und Mietlösungen. Durchsetzung von Ansprüchen aus SaaS-Verträgen.

Begleitung klassischer IT-Einführungsprojekte und Eskalationsmanagement. Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Vertragsgestaltung und Prüfung für IT-Projekte, Softwareüberlassung und Softwarepflege. 

Lizensierung von selbst entwickelter Software, Sicherung des geistigen Eigentum. Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei unbefugter Nutzung und Reverse Engineering.

Compliance.

Systematischer und analytischer Blick auf regulatorische Anforderungen im Bereich Datenschutz, Arbeitsschutz und künstlicher Intelligenz.

Erkennen von Risiken im Unternehmen. Einrichtung von Compliance-Management Systemen (CMS) und Hinweisgeberschutzsystemen. 

Begleitung und Durchführung interner Ermittlungen und arbeitsrechtliche Durchsetzung der Ergebnisse. Verteidigung des Unternehmens und der Verantwortungsträger in Straf- und Bußgeldverfahren. 

Unser Beratungsansatz.

Als Schwerpunktkanzlei in den Gebiet Arbeitsrecht, IT-Recht und Compliance beraten wir analytisch, digital, pragmatisch und präventiv.

Wir konzentrieren uns auf das, was wir am besten können, denn fachliche Exzellenz ist unser Anspruch an uns selbst. Die Möglichkeit zur ganzheitlichen Beratung in den Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht, IT-Recht und Compliance hebt uns ab. Gemeinsam mit unseren Mandanten übertreffen wir Ziele und setzen bundesweit Maßstäbe. 

Unsere Expertise.

Wir arbeiten mit Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, vom Mittelstand bis zu technologiegetriebenen Teams, Start-Ups und Financial Services zusammen.

Dadurch kennen wir nicht nur die juristische Besonderheiten, sondern auch typische Entscheidungswege, Dynamiken und Risiken in der Praxis.
Unser Fokus liegt auf klaren Einschätzungen, pragmatische Lösungen und verlässlicher Umsetzung. Im Konflikt wie in der Prävention.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht in Dortmund.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte Arbeitsrecht. Strafrecht. Compliance.

Hendrik Schulte studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Universität Münster im Internationalen Wirtschaftsrecht. Er absolvierte eine Zusatzausbildung im angloamerikanischen Common Law mit den Schwerpunkten Straf- und Gesellschaftsrecht.

Sein Rechtsreferendariat absolvierte Hendrik Schulte am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, der IHK Mittleres Ruhrgebiet in Bochum sowie in der Praxisgruppe Arbeitsrecht der PriceWaterhouseCoopers Legal AG in Düsseldorf.​

Nach seinem ersten Staatsexamen am OLG Hamm war er für ein mittelständisches IT-Unternehmen tätig. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der FernUniversität Hagen betreute Hendrik Schulte arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten. Sein Forschungsschwerpunkt lag auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts und flexiblen Arbeitsmodellen. 

Bereits während seines Referendariats und nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Hendrik Schulte für nationale und internationale Wirtschaftskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den arbeitsrechtlichen Praxisgruppen rechtsberatend tätig. 

Hendrik Schulte war außerdem als Dozent für Arbeitsrecht und bürgerliches Recht bei der GenoAkademie sowie der ADG Montabaur tätig. Er bildete dort Führungskräfte, HR-Mitarbeiter sowie (zukünftige) Verbands- und Wirtschaftsprüfer aus.

“Die Rolle künstlicher Intelligenz in der Unternehmensleitung” 21.06.2024, FCH.

Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern und Handelsvertretern” 28.11.2024, FCH.

Einfach so ‘Du’?” Bankinformation (BI), 01/25, S. 64 f.

Rolle der unterlassenen Arbeitszeiterfassung im Überstundenprozess” ArbR Aktuell, Beck Verlag, 04/25, S. 88

Hinweisgeberschutzgesetz. Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.”, mit Dr. Dominik Brückel, Bankinformation (BI), 05/25, S. 89.​

Hendrik Schulte
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht

Tel.: 0231-2929 65 110
Mail: hschulte@schultelegal.de