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ARBEITSRECHT · KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Unsere erste Hilfe nach Kündigung.
Kündigungsschutz in Düsseldorf.

Kündigungen im Arbeitsverhältnis sind oft unwirksam. Sichern Sie sich jetzt Ihre Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Wir prüfen Ihre Kündigung sofort, persönlich und zielgerichtet und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. 

Schnelle Rückmeldung. Klare Einschätzung. Persönliche Vertretung.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte Arbeitsrecht. Strafrecht. Compliance.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Düsseldorf:
Hendrik Schulte

Ich begleite Mandanten in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen mit klarem Blick für Recht, Strategie und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Gerade nach einer Kündigung sind eine schnelle Einordnung, verlässliche Kommunikation und persönliche anwaltliche Begleitung entscheidend.

Kostenlose ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall und laden Sie Ihre Unterlagen direkt mit hoch. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück. Sie können auch direkt einen ersten Beratungstermin vereinbaren. 

Vertrauliche Anfrage

Digitale Übermittlung

Schnelle erste Einordnung

Ihre erste Orientierung

Warum Sie nach einer Kündigung sofort handeln müssen.

Nehmen Sie Ihre Kündigung nicht einfach hin. In vielen Fällen kommt es auf wenige Tage an, um Chancen zu sichern, Fristen einzuhalten und die richtige Strategie zu wählen. Wir sind dabei an Ihrer Seite.

Die Frist läuft.

Ab dem Zeitpunkt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen. 

Viele Kündigungen sind unwirksam.

Es gibt viele Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung. Der Arbeitgeber muss die Gründe beweisen. Wir schauen genau hin. 

Kein automatischer Anspruch auf Abfindung.

Abfindungen sind Verhandlungssache, es gibt in der Regel keinen Anspruch. Ob Sie eine Abfindung erhalten, hängt von dem Risiko für den Arbeitgeber ab.

Schnelle Klarheit.

Kündigungsschutzklagen endet meist im Gütetermin. Wenn Ihr Ziel eine Abfindung ist, haben Sie meist in einem Monat Klarheit und finanzielle Sicherheit. 

Der Ablauf

So läuft Ihre kostenfreie Ersteinschätzung ab.

Sie schildern Ihren Fall, wir prüfen die Unterlagen kostenfrei und besprechen mit Ihnen, welcher Schritt rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

01

Fall schildern.

Sie senden uns Ihre Anfrage digital und laden die Kündigung oder relevante Unterlagen direkt mit hoch.

02

Wir prüfen.

Wir sehen uns Ihre Unterlagen genau an und besprechen mit Ihnen kostenlos die sinnvollen weiteren Schritte. 

03

Mandant werden.

Wir übernehmen alles weitere. In der Regel werden wir gegen eine Kündigung Klage erheben und mit Ihnen den Gütetermin wahrnehmen.

Unsere Prüfung

Was wir zunächst für Sie prüfen.

Gegen eine Kündigung gibt es viele Angriffspunkte. Die meisten Arbeitgeber machen Fehler. Wir analysieren Ihren Fall systematisch und strukturiert. Je mehr Fehler wir finden, umso besser ist Ihre Position. 

01

Fristen und Form.

Wir prüfen ob die Kündigung formell korrekt erklärt wurde. Nur eine schriftliche Kündigung ist wirksam. Wir prüfen, ob die Klagefrist noch läuft. Existiert ein Betriebsrat? Wenn ja, hat der Arbeitgeber diesen korrekt angehört?

02

Kündigungsschutz.

Wir prüfen Ihren persönlichen Kündigungsschutz. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar? Ist Ihr Arbeitsverhältnis befristet? Sind Sie Betriebsrat, Schwerbehindert oder schwanger?

03

Kündigungsgrund.

Wir prüfen, wie gut Ihr Arbeitgeber die Kündigung begründen kann. Wir unterscheiden zwischen verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen. Oft reichen die Gründe nicht aus oder der Arbeitgeber hat formelle Fehler in der Vorbereitung gemacht.

04

Ziele und Strategie.

Wir besprechen zusammen das weitere Vorgehen, Ihre Ziele (Abfindung oder Weiterbeschäftigung) und unsere Strategie. In der Regel werden wir gegen eine Kündigung schnellstmöglich Klage erheben und mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. 

Mandantenstimmen

Unsere Mandanten vertrauen uns.

Gerade nach einer Kündigung geht es nicht nur um rechtliche Klarheit, sondern auch Verlässlichkeit, Zuhören und eine Vertretung, die ihre Situation und Ziele ernst nimmt.

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Kosten & Transparenz

Kosten im Kündigungsschutz

Immer wieder werden wir gefragt, ob sich die Kosten für eine Kündigungsschutzklage lohnen. Transparenz zu dieser Frage ist uns wichtig. 

Ihr Vorteil: Unsere Ersteinschätzung und der erste Beratungstermin sind für Sie kostenlos. 

Mit Rechtsschutzversicherung keine Risiko.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Kündigungsschutzklage in aller Regel. Nach einer Deckungszusage besteht für Sie kein Risiko und eine Klage lohnt sich nahezu immer. Die Kommunikation und Abrechnung mit der Versicherung übernehmen wir für Sie. 

Ohne Aussicht auf Erfolg keine Klage.

Wenn Sie nicht versichert sind, prüfen wir für Sie vorab und kostenlos, ob sich eine Klage oder außergerichtliche Vertretung lohnt. Wir arbeiten kostenschonend, risikoorientiert und transparent. Wir raten von weiterem Vorgehen ab, wenn es wirtschaftliche Nachteile oder erhebliche Risiken birgt. Beachten Sie: Ohne Kündigungsschutzklage können Sie nach drei Wochen keine Rechte gegen die Kündigung geltend machen. 

Im Kündigungsschutz nur gesetzliche Vergütung.

Für Kündigungsschutzklagen gilt bei uns die gesetzliche Vergütung. Es ist berufsrechtlich auch nicht erlaubt, günstiger zu sein. In der Regel sind die Kosten daher bei allen Kanzleien ähnlich hoch. In bestimmten Fällen können wir über so genannte Prozessfinanzierung eine erfolgsbasierte Vergütung anbieten und Ihr Risiko auch ohne Versicherung vollständig ausschließen.

Kostenhöhe konkret.

Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt im Kündigungsschutz in der Regel das drei- bis vierfache Monatsgehalt. Bei einem durchschnittlichen Verdienst in Höhe von 4.700 EUR brutto entstehen in der Regel Kosten in Höhe von ca. 3.500 EUR (inkl. Mehrwertsteuer).  Durch Abfindung und Gehaltsfortzahlung können die Kosten in der Regel um ein Vielfaches wieder eingeholt werden. Gleichzeitig zeigt die Rechnung, dass eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht wichtig und hilfreich ist. 

Die Kündigungsschutzklage

Ihre Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf.

Gegen Ihre Kündigung können wir noch am selben Tag Klage vor dem Arbeitsgericht Dortmund erheben. Sie brauchen also keine Sorge haben, die Frist zu verpassen. Ist die Klage erhoben, lädt das Arbeitsgericht oft schon innerhalb von zwei Wochen zum Gütetermin in welchem über eine mögliche Beendigung gegen Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung verhandelt wird. Ein Urteil wird im Gütetermin allerdings nicht gesprochen, es besteht aber die Möglichkeit einen Vergleich zu schließen. 

90 Prozent der Kündigungsschutzklagen enden unserer Erfahrung nach mit dem Gütetermin. Für beide Seiten besteht damit sehr schnell Sicherheit. 

Zuständig für Kündigungsschutzklagen in Düsseldorf

Arbeitsgericht Düsseldorf.

Anschrift: 
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf

Kündigungsschutz-Düsseldorf

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und das Modul Arbeitsrecht versichert ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in der Regel vollständig. 
Ansonsten hängen die Kosten von Ihrem zuletzt erhaltenen Bruttoeinkommen ab. Hierüber klären wir Sie bei unserer kostenlosen Ersteinschätzung umfassend auf. 

Das wichtigste: Ruhe bewahren und rechtlichen Rat suchen. Eine Kündigung ist einschneidend. Keinesfalls sollten Sie sich zu Äußerungen oder Erklärungen hinreißen lassen. Unterschreiben Sie nicht schnell einen Aufhebungsvertrag. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie gegebenenfalls Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten. Falls das nicht möglich oder von Ihnen nicht gewollt ist, lässt sich oftmals eine Abfindung erreichen. 

Wichtig ist, schnell zu handeln, denn für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen Zeit.

Mit einer außerordentlichen Kündigung kann sich eine Partei unmittelbar von dem Arbeitsvertrag lösen. Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach § 626 BGB. Erforderlich ist hierfür ein wichtiger Grund. Die Anforderungen hieran sind hoch, deshalb ist eine außerordentliche Kündigung oft unwirksam. 

Eine Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn der dringende Tatverdacht einer sehr schweren Pflichtverletzung besteht, z.B. einer Straftat gegen den Arbeitgeber. Alleine durch den starken Verdacht kann das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört sein und der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zwingend zuvor anhören. Wenn eine solche Anhörung stattfinden soll, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat holen. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes stehen dann auch oft strafrechtliche Konsequenzen im Raum.

Eine Änderungskündigung erklären Arbeitgeber, wenn Sie einseitig Bedingungen des Arbeitsvertrags ändern möchten und die Änderung nicht von ihrem Weisungsrecht umfasst ist. Die Änderungskündigung unterliegt ähnlich strengen Voraussetzungen wie eine normale ordentliche Kündigung. Wichtig ist, die gesetzlichen Fristen für eine Zustimmung (unter Vorbehalt) und die Kündigungsschutzklage einzuhalten.

Eine Abmahnung bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber meint, dass Sie gegen Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen haben. Das muss nicht zwingend stimmen, deswegen kann ein Arbeitnehmer die Abmahnung gerichtlich angreifen. 
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, kann das entweder bedeuten, dass Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereitet und Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist. Oder er möchte tatsächlich eine Verhaltensänderung erreichen. Dann wird er aber eher auf weniger formelle Maßnahmen zurückgreifen, z.B. mündliches Feedback oder eine schriftliche Ermahnung. 
Wenn Sie glauben, dass man Ihnen kündigen möchte, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Bauchgefühl richtig liegt. Es hilft nicht, zu beschönigen sondern Sie sollten sich rechtliche Unterstützung suchen.

In der Regel ist die Antwort Nein. Lassen Sie sich nicht beirren, ein solcher Anspruch existiert in der Regel nicht. Ausnahmen sind Abfindungsprogramme, Sozialpläne oder ganz bestimmte Einzelfälle (Abfindungsangebot in der Kündigung, Auflösungsantrag,…). Abfindung ist und bleibt Verhandlungssache, denn Kündigungen sind oft angreifbar. Es geht dann vor allem um das Risiko des Arbeitgebers, einen möglichen Rechtsstreit zu verlieren.

Ja. Denn mit guter Vorbereitung einer so genannten Eigenkündigung können viele Weichen gestellt werden. Auch ein finanzieller Vorteil oder sogar eine Abfindung durch den Arbeitgeber sind möglich. 

Nach sechswöchiger Krankheit oder mehreren Kurzerkrankungen von insgesamt sechs Wochen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einzuladen. Da er hierzu verpflichtet ist, ist Ihr Arbeitsplatz oftmals nicht akut in Gefahr. Es geht darum herauszufinden, wie Ihr Arbeitsplatz entsprechend Ihrer Erkrankung gestaltet werden kann. Das BEM kann aber auch genutzt werden um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten. Sie sollten daher achtsam sein. Sie sind Herrin/Herr des BEM-Verfahrens und haben umfassende Rechte, auch können Sie das BEM ablehnen. Die Ablehnung des BEM oder ein Scheitern des BEM machen es dem Arbeitgeber aber einfacher, Sie krankheitsbedingt zu kündigen. 

Ja! Entgegen der oft vertretenen Meinung schützt Krankheit nicht vor Kündigung. Eine lange Krankheit kann sogar ein Kündigungsgrund sein. Wenn Ihnen während der Krankheit gekündigt wird, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende des sechswöchigen Zeitraums, auch wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher endet. 

In der Regel nein, selbst in der Probe-/Wartezeit ist eine Kündigung bei Schwangerschaft nur schwer möglich. Denken Sie daran: Sie müssen Ihre Schwangerschaft nicht im Vorstellungsgespräch ansprechen, Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht danach fragen.

Ein Personalgespräch muss nicht zwingend negativ sein, oftmals wird es aber genutzt, um eine Abmahnung, Kündigung oder einfach nur Kritik auszusprechen. Es kann auch zur Anhörung zu einer Verdachtskündigung (s.o.) genutzt werden. Reflektieren Sie, was passiert sein könnte. Wenn Sie vermuten, dass das Gespräch einen für Sie negativen Inhalt haben könnte, ist frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll.

Zunächst: Sie sollten nicht überstürzt unterschreiben! Machen Sie sich Gedanken über Chancen und Risiken. Klar ist, Ihr Arbeitgeber möchte nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten. Aus dieser Tatsache sollten Sie das für Sie bestmögliche Ergebnis erreichen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie hierbei bestmöglich unterstützen.

Wir unterstützen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen des individuellen und kollektiven (Betriebsrat, Tarifvertrag) Arbeitsrechts. Wir helfen auch bei Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes und Diskriminierungsproblemen. Wir helfen bei Krankheit und Fragen der Lohnfortzahlung und auch im Sozialversicherungsrecht. 

Auf Grund unserer Schnittstelle zu Compliance und Strafrecht betreuen wir Sie auch als Betroffene(r) von internen und externen Ermittlungen.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!