Schultelegal.
Arbeitsrecht.
Strafrecht.
Compliance.
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht in Dortmund.

Hendrik Schulte
Rechtsanwalt für Arbeits- und Strafrecht
Tel.: 0231-2929 65 110
Mail: hschulte@schultelegal.de
Ausbildung
Hendrik Schulte studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Universität Münster mit Schwerpunkt im Internationalen Wirtschaftsrecht. Er absolvierte eine Zusatzausbildung im Common Law mit den Schwerpunkten Straf- und Gesellschaftsrecht.
Sein Referendariat absolvierte Hendrik Schulte am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, der IHK Mittleres Ruhrgebiet und der PriceWaterhouseCoopers Legal AG.
Erfahrung
Nach seinem ersten Staatsexamen am OLG Hamm war er für ein mittelständisches IT-Unternehmen tätig. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der FernUniversität Hagen betreute Hendrik Schulte arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten. Sein Forschungsschwerpunkt lag auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts und flexiblen Arbeitsmodellen.
Bereits während seines Referendariats und nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Hendrik Schulte für nationale und internationale Wirtschaftskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den arbeitsrechtlichen Praxisgruppen rechtsberatend tätig.
Hendrik Schulte war außerdem als Dozent für Arbeitsrecht und bürgerliches Recht bei der GenoAkademie sowie der ADG Montabaur tätig. Er bildete dort Führungskräfte, HR-Mitarbeiter sowie (zukünftige) Verbands- und Wirtschaftsprüfer aus.
Publikationen
„Die Rolle künstlicher Intelligenz in der Unternehmensleitung“, 21.06.2024, FCH.
„Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern und Handelsvertretern“, 28.11.2024, FCH.
„Einfach so ‚Du‘?“, Bankinformation (BI), 01/25, S. 64 f.
„Rolle der unterlassenen Arbeitszeiterfassung im Überstundenprozess“, ArbR Aktuell, Beck Verlag, 04/25, S. 88
„Hinweisgeberschutzgesetz. Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.“, mit Dr. Dominik Brückel, Bankinformation (BI), 05/25, S. 89.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht und Strafrecht.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Bei Kündigungen bieten wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine kostenfreie Ersteinschätzung am selben Tag.
Mit HR-Law as-a-Service bieten wir ein Dauerberatungsmodell zu attraktiven Konditionen und entlasten so Personal- und Rechtsabteilungen.
Strafrecht
Wenn Sie Geschädigter einer Straftat sind, unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder der Nebenklage.
In strafrechtlichen Angelegenheiten handeln wir am selben Tag. Falls Sie verhaftet wurden, kommen wir unmittelbar zu Ihnen in das Polizeigewahrsam oder die Haftanstalt.
Außerdem bieten wir in strafrechtlichen Angelegenheiten eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Compliance
Wir leiten und unterstützen interne Ermittlungen und vertreten auch hiervon Betroffene Personen.
Wir begleiten und beraten bei der Einführung eines Compliance Management Systems (CMS) nach ISO 37301 und/oder IDW PS 980 sowie eines Hinweisgebersystems und übernehmen die Funktion der internen Meldestelle.
Rechtsberatung neu denken...
Wir machen das, was andere spezialisierte Kanzleien auch machen. Neu denken bedeutet für uns darüber hinaus aber auch, dass wir uns täglich neu erfinden, aus unseren Erfahrungen lernen und niemals etwas als selbstverständlich ansehen. Wir arbeiten persönlich, analytisch und zielorientiert. Wir sehen uns als Dienstleister mit unseren Mandanten im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Dabei nutzen wir alle zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich dem datenschutzkonformen Einsatz künstlicher Intelligenz.
Vorhersehen statt reagieren...
Wir denken vor. Gemeinsam sind wir den Ereignissen immer einen Schritt voraus. Denn Herausforderungen begegnet man am besten, indem man sie erkennt, bevor sie zum Problem werden. Unser Ziel ist es, ganzheitlich zu beraten und Risiken zu vermeiden. Den Ist-Zustand zu analysieren und Handlungsfelder abzuleiten.
Brachenübergreifende Expertise...
Information Technology (IT) und Start-Ups
- Wir sind Experten, wenn es um agile Arbeitsweisen in einem modernen und dynamischen Arbeitsumfeld geht. Wir unterstützen etablierte Unternehmen des IT-Sektors dabei, weiterhin rechtssicher und compliant zu handeln, Datenschutz umzusetzen und neue Ideen der Personalführung zu verwirklichen. Der Fokus steht hier ganz auf der Begegnung arbeitsrechtlicher Risiken, der Erweiterung und Anpassung von Compliance– und HR-Prozessen, der IT– und Datensicherheit und der Abwehr von sonstigen Haftungsrisiken. Wir gestalten und Betreuen Hinweisgeberschutzsysteme als Managed Legal Service und unterstützen bei der Einführung von Compliance Management Systemen nach ISO 37301 und/oder IDW PS 980. Wir begleiten erforderliche Audits und übernehmen für Sie die Kommunikation mit Zertifizierungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
- IT-Start-Ups unterstützen wir ab der ersten Sekunde. Wichtig ist es, Risiken zu erkennen und zu minimieren, bevor sie entstehen. Zum Beispiel, wenn es erstmals Arbeitsverträge gestaltet werden sollen, erste Compliance-Strukturen geschaffen werden oder es um die korrekte Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen geht. Wir sind auch vertraut mit der Gestaltung virtueller Gewinnbeteiligungen (VSOP) und Modellen der variablen und gegebenenfalls umsatzorientierten Vergütung. Ein besonderes Anliegen ist uns auch die Gestaltung alternativer Methoden der Mitarbeitendenbeteiligung außerhalb des BetrVG.
- Ein wesentlicher Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes. Insbesondere der Vertragsgestaltung mit Subunternehmern oder Freelancern, der Arbeitnehmerüberlassung sowie der Beurteilung des Erwerbsstatus (Scheinselbständigkeit) und der Durchführung und Begleitung von Statusfeststellungsverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung.
- Wir schulen Arbeitnehmer, Führungskräfte und HR arbeitsrechtlich und entsprechend der individuellen Anforderungen.
- Wir begleiten Verkaufs- und Ankaufsprozesse arbeitsrechtlich und abhängig von ihrem Umfang auch ganzheitlich, sowohl auf Buyer als auch auf Seller Seite. Wir führen IT-spezifische (HR)-Due Diligence durch.
Public Sector
- Wir sind versiert in der arbeitsrechtlichen Beratung des öffentlichen Dienstes und kennen uns mit den einschlägigen tariflichen Regelwerken (TVöD, TV-L) bestens aus. Auch sind uns die Besonderheiten der Personalvertretung vertraut.
- Wir haben Expertise in der Gestaltung des Leistungsentgelts oder eines alternativen Entgeltanreizsystems nach § 18 bzw. § 18a TVöD sowie bei Fragen der Altersversorgung und der Versorgungskassen.
- Wir Begleiten interne Ermittlungen in öffentlichen Einrichtungen diskret und vertrauensvoll. Wir Bewerten und prüfen den Sachverhalt analytisch, stellen die richtigen Fragen und kommen darauf basierend zu fundierten Ergebnissen und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung straf-, dienst- und arbeitsrechtlicher Erwägungen.
- Wir schulen Arbeitnehmer, Führungskräfte und HR arbeitsrechtlich und entsprechend der individuellen Anforderungen.
- Strafrechtlich unterstützen wir bei der Verteidigung und Aufklärung von Wirtschafts- und Amtsträgerdelikten, insbesondere auch im Bereich des Untreuevorwurfs sowie der Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung und Bestechlichkeit.
Financial Services
- Wir haben Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung genossenschaftlicher und kommunaler Finanzinstitute. Wir begleiten Kredit- und Wertpapierinstitute bei der Erfüllung externer Anforderungen an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Aufsichtsrecht. Die einschlägigen Tarifverträge, insb. des AVR sind uns mit ihren Besonderheiten bekannt.
- Wir gestalten Vergütungssysteme, hinsichtlich fixer und variabler (leistungsorientierter) Vergütung KWG, IVV, MaRisk und MaComp-Compliant. Hierzu gehört auch die Entwicklung und Aushandlung der entsprechenden Betriebsvereinbarungen.
- Wir gestalten neue und Flexible Arbeitsmodelle und zugehörige Betriebsvereinbarungen. Z.B. im Bereich New-/Flex-Work, Home und Mobile Office sowie flexibler Arbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit.
- Wir schulen Arbeitnehmer, Führungskräfte und HR arbeitsrechtlich und entsprechend der individuellen Anforderungen.
- Strafrechtlich unterstützen wir bei der Verteidigung und Aufklärung von Wirtschafts- und Vermögensdelikten.
Produktion und Handwerk
- Wir beraten darüber hinaus gewerbliche Unternehmen der Produktion und des Handwerks zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen.
- Insbesondere unterstützen wir bei Fragen des Individualarbeitsrechts aber auch bei kollektivrechtlichen Fragen, wenn ein Betriebsrat besteht.
- Wir beraten in tarifvertraglichen Fragen, sowohl bei individuellen als auch allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen.
- Wir unterstützen bei Fragen des Fremdpersonaleinsatzes, insb. bei dem Einsatz von Subunternehmern und der Arbeitnehmerüberlassung.
- Wir begleiten Unternehmenstransaktionen, Übernahmen, Verschmelzungen, Ausgliederungen und Abspaltungen arbeitsrechtlich und abhängig von dem Transaktionsumfang auch ganzheitlich. Wir unterstützen bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat zu Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan).
- Wir übernehmen die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und Personalabbau.
- Wir schulen Arbeitnehmer, Führungskräfte und HR arbeitsrechtlich und entsprechend der individuellen Anforderungen.
- Strafrechtlich unterstützen wir bei der Verteidigung und Aufklärung von Wirtschafts- und Vermögensdelikten. Insbesondere auch im Bereich Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit.
Individuelle Beratungsmodelle...
Einzelfall.
Die Bearbeitung einer einzelnen Rechtsfrage oder eines Rechtsstreits kann abhängig von Streitwert und Komplexität nach gesetzlicher Vergütung oder Stundensatz erfolgen.
Dauerberatung.
Für die Dauerberatung kann ein Beratungsrahmenvertrag mit einem festgesetzten Stundenhonorar oder eine monatliche Pauschalzahlung (Retainer) vereinbart werden.
Projektberatung.
Für ein Beratungsprojekt (z.B. die Einführung eines Compliance Management Systems oder die Entwicklung einer Betriebsvereinbarung) kann eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Stundensatz/ Budget vereinbart werden.
Managed Services.
Für Managed Services (z.B. das Betreiben eines Hinweisgebersystems oder das Arbeitsvertragsmanagement) wird in der Regel eine monatliche Gebühr abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer vereinbart.
Kontakt und Terminanfrage
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