ARBEITSRECHT · Aufhebung und Trennung
Wir verhandeln Abfindungen.
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund.
Eine arbeitsrechtliche Trennung bietet beiden Seiten die Chance auf einen Neuanfang. Aufwendige Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden, wenn die außergerichtlichen Verhandlungen professionell begleitet werden. Egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wir verhandeln für Sie das beste Ergebnis.
Schnelle Rückmeldung. Klare Einschätzung. Persönliche Vertretung.

Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Hendrik Schulte
Ich begleite Mandanten in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen mit klarem Blick für Recht, Strategie und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Arbeitsrechtliche Trennungen sind selten einfach, Konflikte oft verhärtet. Umso wichtiger ist die Begleitung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Mit Empathie, Durchsetzungsstärke und fachlicher Exzellenz kämpfe ich für Ihr bestmögliches Ergebnis.
Kostenlose ersteinschätzung
Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen.
Schildern Sie uns Ihren Fall und laden Sie Ihre Unterlagen direkt mit hoch. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück. Sie können auch direkt einen ersten Beratungstermin vereinbaren.
Vertrauliche Anfrage
Digitale Übermittlung
Schnelle erste Einordnung


Ihre erste Orientierung
Trennungssituation: Worauf kommt es an?
Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis rechtssicher und finanziell vorteilhaft zu beenden. Aufhebungsverträge sind ein sinnvoller und effizienter Weg, denn sie ersparen einen schwierigen und emotionalen Rechtsstreit. Dennoch kommt es auf Details und juristische Expertise an. Wichtig ist es für beide Seiten, zu handeln und das Unvermeidliche nicht hinauszuzögern.
Ihre rechtliche Position.
Jeder Fall ist anders, deswegen schauen wir uns immer die rechtliche Position von Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Gibt es gegenseitige Vorwürfe, warum soll es zu einer Trennung kommen? Besteht ein besonderer Schutz?
Keine ungeprüften Verträge unterschreiben.
Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufhebungsverträge müssen kompromisslos rechtssicher gestaltet sein. Für Arbeitnehmer gilt: Das erste Angebot ist selten das beste Angebot.
Kein automatischer Anspruch auf Abfindung.
Abfindungen sind Verhandlungssache, es gibt in der Regel keinen Anspruch. Ob Sie eine Abfindung erhalten können oder zahlen müssen, hängt von dem individuellen Risiko des Falls ab.
Mögliche Sperrzeit beachten.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass Aufhebungsverträge schnell eine Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit auslösen können. Wir sind uns dessen bewusst und kennen Lösungen.
Der Ablauf
So läuft Ihre kostenfreie Ersteinschätzung ab.
Sie schildern Ihren Fall, wir prüfen die Unterlagen kostenfrei und besprechen mit Ihnen, welcher Schritt rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
01
Fall schildern.
Sie senden uns Ihre Anfrage digital und laden die Kündigung oder relevante Unterlagen direkt mit hoch.
02
Wir prüfen.
Wir sehen uns Ihre Unterlagen genau an und besprechen mit Ihnen kostenlos die sinnvollen weiteren Schritte.
03
Mandant werden.
Wir übernehmen alles weitere. In der Regel werden wir gegen eine Kündigung Klage erheben und mit Ihnen den Gütetermin wahrnehmen.
Unsere Prüfung
Was wir zunächst für Sie prüfen.
Unabhängig ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind – am Anfang steht die Analyse der gegenseitigen Positionen. Diese sind vor allem Abhängig von den Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigung.
01
Hintergründe.
Wir besprechen mit Ihnen die Hintergründe des Trennungsfalls. Ist in der Vergangenheit etwas vorgefallen? Was sind die konkreten Gründe für eine Beendigung?
02
Kündigungsschutz.
Wir prüfen den Kündigungsschutz. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar? Ist das Arbeitsverhältnis befristet? Besteht besonderer Kündigungsschutz (Betriebsrat, Schwangerschaft)? Hiervon hängt die Verhandlungsposition maßgeblich ab.
03
Kündigungsgrund.
Wir prüfen, wie gut eine Kündigung begründet werden könnte. Wir unterscheiden zwischen verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen. Hierauf aufbauend entwickeln wir die Verhandlungsstrategie.
04
Ziele und Strategie.
Wir besprechen zusammen das weitere Vorgehen und suchen das Gespräch mit der Gegenseite. Wenn eine Kündigung noch nicht ausgesprochen ist, gelingt in der Regel eine außergerichtliche Einigung.
Mandantenstimmen
Unsere Mandanten vertrauen uns.
Gerade nach einer Kündigung geht es nicht nur um rechtliche Klarheit, sondern auch Verlässlichkeit, Zuhören und eine Vertretung, die ihre Situation und Ziele ernst nimmt.
Ausgewählte Bewertungen aus google
★★★★★
Herr Schulte hat mich sehr gut beraten und hat alle Rechtsfragen zu meiner Sache klären können. Er hat außerdem über die möglichen Erfolgsaussichten aufgeklärt und nicht versucht mich sofort zu entscheiden. Ich kann Herrn Schulte zu 100 % weiterempfehlen!
simone gindler · Google
★★★★★
Wenn ich könnte, würde ich 10 Sterne vergeben!
Herr Schulte ist ein absolut herausragender Anwalt – kompetent, engagiert und dabei menschlich einfach großartig. Vom ersten Kontakt an fühlte ich mich bestens aufgehoben und professionell begleitet.
Ich bin mehr als dankbar für diese Unterstützung und kann Herrn Schulte zu 101 % weiterempfehlen.
Herzlichen Dank für alles! 🎉🙏✨
Meliha Alparslan · Google
★★★★★
Herr Schulte hat mich mehr als gut in meinem Arbeitsrechtsstreit vertreten, er glänzte durch eine unglaubliche nette und professionelle Art. Der Rechtsstreit konnte schnell und vorallem zu meinen Gunsten entschieden werden. Ich kann Herrn Schulte mehr als empfehlen, danke an der Stelle nochmal!
Kalle · Google
Kosten & Transparenz
Wichtige Fragen.
Bei einem Trennungswunsch haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft viele Fragen. Wir helfen mit ersten Antworten.
Ihr Vorteil: Unsere Ersteinschätzung und der erste Beratungstermin sind für Sie kostenlos.
Soll ich selbst kündigen?
Wir raten von der so genannten “Eigenkündigung” zunächst ab. Oft erreichen schaffen wir es, dass der Arbeitgeber auch dann eine Abfindung zahlt, wenn eigentlich der Arbeitnehmer selbst kündigen möchte. Es ist immer sinnvoll, zunächst von der kostenfreien Ersteinschätzung Gebrauch zu machen.
Wie hoch ist die Abfindung?
Hierauf gibt es leider keine pauschale Antwort. Sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Abfindung Verhandlungssache und risikoabhängig. Wir bereiten Ihren Fall so vor, dass Sie mit der bestmöglichen Verhandlungsposition starten.
Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen?
Das Arbeitsrecht hält viele Fallstricke bereit – für beide Seiten. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kennt diese Fallstricke und oft auch die Taktik der Gegenseite. Für beide Seiten ist das Schutzniveau für Arbeitnehmer in Deutschland oft überraschend hoch. Wir wissen, hiermit umzugehen. Arbeitgeber helfen wir, keine vermeidbaren Fehler zu machen. Arbeitnehmer unterstützen wir, nicht unter Wert zu verhandeln.
Kann ein Anwalt beide Seiten vertreten?
Ja – aber selbstverständlich nicht im selben Fall. Wenn ein Anwalt regelmäßig Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertritt, hat das sogar einige Vorteile. Stärken und Schwächen beider Seiten können dann wesentlich besser beurteilt werden. Wir sehen Arbeitsrecht nicht ideologisch sondern wir sind ausschließlich den Interessen unserer individuellen Mandanten verpflichtet.
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