Arbeitsrecht.
Für Arbeitnehmer.
01 / Unser Konzept.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.
#LetUsBeYourTeam.
Wir sind Ihr Team für Ihren Fall. Egal um welche Fragen des Arbeitsrechts es geht, wir sind als Ihr Team an Ihrer Seite.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Stationen eines Arbeitsverhältnisses. Im Hintergrund oder als Ihr Interessenvertreter gegenüber Ihrem Arbeitgeber – ganz wie Sie es sich wünschen.
Wir prüfen Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Bonusvereinbarungen, Fortbildungsverträge und alle weiteren vorstellbaren Verträge in einem Arbeitsverhältnis. Wir beraten auch Geschäftsführer und Vorstände gegenüber der Gesellschafterversammlung oder dem Aufsichtsrat.
Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch. Unabhängig davon, ob es um Gehalt, Urlaub, Bonus oder Zusatzleistungen wie betriebliche Altersversorgung geht.
Wir verteidigen Sie gegen Abmahnungen und Kündigungen und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und in Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber.
Unser Beratungsansatz zahlt sich aus. Da wir unsere Mandanten genau kennenlernen, können wir schnell und präzise reagieren. Mit digitalen Mitteln verstehen und lösen wir auch komplexeste Fälle in kurzer Zeit, ohne lange Wege und vollständig papierlos.
02 / Vertragsprüfung.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.
Vertragsprüfung / Check-Up
Arbeitsverträge gehören zu den wichtigsten Verträgen im Leben eines Menschen. Und bleiben am häufigsten ungeprüft.
Wir schauen uns Ihre Verträge genau an, zeigen Risiken auf und besprechen mit Ihnen die Konsequenzen für Ihr Arbeitsverhältnis.
Wenn Ihnen im laufenden Arbeitsverhältnis Zusatzvereinbarungen angeboten werden, kann das für Sie Vor- aber auch Nachteile haben. Oft kombinieren Arbeitgeber auch beides, um veraltete Verträge abzulösen.
Wir zeigen Ihnen Chancen und Risiken auf und
Wir schauen uns Ihren Arbeits- oder Dienstvertrag genau an. Bestenfalls bevor er abgeschlossen wurde. Wir zeigen Ihnen die “Showstopper” und beraten Sie, ob sich eine Nachverhandlung lohnt.
Unwirksame Klauseln wirken sich übrigens oft zum Vorteil für Arbeitnehmer aus. Arbeitgeber versuchen schließlich oft, Ihre überlegene Verhandlungsposition auszunutzen und ihren Spielraum unangemessen zu erweitern. Wir sehen das in der Regel auf den ersten Blick.
Wir beraten zu sämtlichen allgemeinen Fragen, die sich im Laufe eines Arbeitsverhältnisses stellen können, zum Beispiel:
- Lohn- und Gehaltszahlung
- Urlaub und Gleitzeit
- Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)
- Teilzeit, Befristung, Elternzeit
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Entgelttransparenz
- Datenschutz
- Arbeitnehmer- und Führungskräfteschulung
05 / Beratungsansatz
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Unser Ansatz: Ganzheitlich.
Unsere Beratung ist bestimmt von ganzheitlichem Denken und dabei bleiben wir immer pragmatisch.
An arbeitsrechtlichen Vorhaben, egal ob alltägliche Personalmaßnahmen oder umfangreiche Projekte sind Stakeholder beteiligt, die einbezogen werden müssen. Von der Geschäftsleitung über die Personalabteilung und den Betriebsrat bis zu den betroffenen Arbeitnehmern. Dabei haben alle Beteiligten naturgemäß unterschiedliche Erwartungen.
Arbeitsrechtsberatung ist daher vor allem auch Stakteholder- und Erwartungsmanagement ab der ersten Sekunde. Persönliche und unternehmerische Folgen vorherzusehen sehen wir als eine unserer zentralen Aufgaben. Und damit gehen wir weit über klassische Rechtsberatung hinaus.
Wir betrachten Ihr Unternehmen und Ihr Projekt stets als ganzes.
Unsere Expertise: Interdisziplinär.
Unsere Expertise beschränkt sich nicht auf das Arbeitsrecht. Wir arbeiten an Schnittstellen zum IT-Recht und Compliance.
In umfangreichen Projekten koordinieren wir dazu auch externen Sachverstand, zum Beispiel aus der IT- und Unternehmensberatung, Psychologie sowie der IT-Forensik oder Arbeitsmedizin.
Sind die Rahmenbedingungen klar, planen wir die erforderlichen Schritte zur Umsetzung und entwickeln ein Projektkonzept. Dazu gehört auch die Verhandlungsstrategie gegenüber Mitarbeitern und Betriebsrat, sowie Back-Up Lösungen und das Eskalationsmanagement. Besonders für den Fall, dass einvernehmliche Lösungen scheitern.
Am Anfang jeder arbeitsrechtlichen Beratung steht die Analyse. Dabei stellen wir folgende Fragen:
- Was finden wir vor?
- Welche Zusammenhänge bestehen?
- Welche Ziele möchten wir erreichen?
In dieses Projektstadium fällt z.B. das Aktenstudium, eine Workforce-Analyse oder eine Auswertung des betriebswirtschafltichen Rahmens und die Budgetermittlung.
Wir führen die geplanten Schritte aus und erreichen so unser Projektziel, gegebenenfalls auch in Teilprojekten. Diese Phase ist koordinativ am aufwendigsten. Wir koordinieren die Verhandlungen, reagieren auf Erwartungen der Stakeholder und kontrollieren die Einhaltung des Plans. Dabei sind wir jederzeit bereit, flexibel auf unvorhergesehene Wendungen zu reagieren und die Strategie anzupassen.
Am Ende der Ausführungsphase steht die Anpassung der “neuen Welt”. Dabei prüfen wir, ob der Ist- mit dem Soll-Zustand übereinstimmt, ob unerwartete Konsequenzen abgefangen werden müssen und übernehmen falls erforderlich auch das weitere Change-Management, das insbesondere nach komplexen arbeitsrechtlichen Projekten anspruchsvoll sein kann.
Struktur und Strategie.
06 / Für Sie da
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Ihr Rechtsanwalt.



07 / FAQ
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Wobei kann Schultelegal. unser Unternehmen unterstützen?
Die Kanzlei für Arbeitsrecht berät arbeitsrechtlich ganzheitlich. Wir betreuen sowohl kollektiv-arbeitsrechtliche Fälle als auch individualarbeitsrechtliche Fälle. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf arbeitsrechtlicher Compliance und Fremdpersonaleinsatz, also Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit.
Was bedeutet Employee Lifecycle Management?
Employee Lifecyle Management meint eine ganzheitliche arbeitsrechtliche Beratung ab der Ausschreibung der Stelle bis zum so genannten Offboarding.
Zu jedem Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ergeben sich arbeitsrechtliche Risiken. Beispielsweise muss eine Stellenausschreibung den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entsprechen. Am Ende des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeugnis auszustellen, welches ebenfalls strengen Anforderungen unterliegt.
Schulelegal. unterstützt zu jedem Zeitpunkt und bei jeder Frage vor, während und nach einem Arbeitsverhältnis. Wir übernehmen die Abwicklung sämtlicher rechtlicher Schritte der HR-Prozesse, so zum Beispiel auch die rechtssichere Beteiligung des Betriebsrats. Wir unterstützen bei Trennungsfällen, Langzeiterkrankungen, Fortbildungen, und vielem mehr.
Was ist präventive / risikoorientierte Beratung?
Präventive Beratung bedeutet, Risiken zu erkennen, zu analysieren und zu begegnen, bevor sie sich verwirklicht haben. Präventive arbeitsrechtliche Beratung rechnet sich für Unternehmen, da kostenintensive reaktive Beratung langfristig vermieden werden kann.
Präventive Beratung setzt immer eine Analyse und Verständnis des Unternehmens, Geschäftsmodells und der konkreten wirtschaftlichen Situation voraus. So können arbeitsrechtliche Risiken umfassend identifiziert und bestenfalls eliminiert werden.
Präventive Beratung durch eine Kanzlei für Arbeitsrecht ist für jede Unternehmensgröße relevant, bestenfalls ab dem ersten Arbeitnehmer. So können frühzeitig korrekte arbeitsrechtliche Strukturen und ein angemessenes Risikomanagement geschaffen werden.
Berät Schultelegal. auch bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Ja! Wir sind als Kanzlei für Arbeitsrecht erfahren im Umgang mit Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung und beraten zu sämtlichen Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Wir beraten zu einem Wechsel des Durchführungswegs, der Ausgliederung der Direktzusage in eine Rentnergesellschaft, Contractual Trust Agreements (CTAs) und vielem mehr.
Wieso ist arbeitsrechtliche Beratung bei jeder Unternehmensgröße wichtig?
Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen stellen sich ab dem ersten Arbeitnehmer. Bereits hier können die Weichen für rechtssichere und risikoarme HR-Prozesse gestellt werden. Die Anforderungen wachsen dann proportional zur Unternehmensgröße, z.B. mit der Betriebsratsfähigkeit eines Unternehmens, der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und dem Erreichen weiterer Schwellenwerte. Umso wichtiger ist es, von Anfang an gut beraten zu sein.
Unterstützt Schultelegal. bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat?
Ja! Wir begleiten Beschlussverfahren mit dem Betriebsrat, dem Streit über Ansprüche und Fortbildungen von Betriebsratsmitgliedern bis hin zu Auflösungsanträgen.
Was ist Scheinselbständigkeit?
Sowohl das Arbeits- als auch das Sozialversicherungsrecht unterscheidet zwischen Arbeitnehmern/ abhängig Beschäftigten und Selbständigen. Diese Abgrenzung ist wichtig, da sie zum Beispiel darüber entscheidet, ob der Arbeitgeber/ Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat und ob arbeitsrechtliche Vorschriften anwendbar sind.
Scheinselbständigkeit bedeutet, dass eine Person durch den Arbeitgeber/ Auftraggeber zwar wie ein Selbständiger oder Subunternehmer behandelt wird, eigentlich allerdings ein Arbeitnehmer ist. Betrachtet werden immer die tatsächlichen Verhältnisse.
Möchte ein Unternehmen freie Mitarbeiter/ Subunternehmer einsetzen sollte immer eine statusrechtliche Beurteilung stattfinden. Durch frühzeitige Gestaltung können hier erheblich bessere Ergebnisse erzielt werden.
Es sollte immer vor Einsatz des freien Mitarbeiters ein Statusfeststellungsverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durchgeführt werden, die status- und beitragsrechtlichen Vorteile bei präventivem Handeln sind hier immens.
Stellt sich erst später heraus, dass ein freier Mitarbeiter eigentlich nicht selbständig ist, sind die Konsequenzen für Unternehmen oft erheblich. Es droht meist die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, auch ist eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung und möglich. Nicht selten werden strafrechtliche Vorwürfe wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) erhoben.
Dann ist eine arbeitsrechtliche Beratung zur Schadensbegrenzung zwar ebenfalls erforderlich, allerdings deutlich kostenintensiver und weniger effektiv als die präventiv gestalterische Beratung.
Begleitet Schultelegal. auch Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Ja! Bestenfalls nehmen Sie bereits Kontakt zu uns auf, sobald sich der Betriebsprüfer angekündigt hat. Insbesondere, wenn der Betriebsprüfer sich mit freien Mitarbeitern beschäftigen möchte, ist rechtliche Beratung schnellstmöglich angezeigt, denn es besteht ein hohes Nachzahlungsrisiko und gegebenenfalls auch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben. Sie möchten damit erreichen, dass das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. Die Kündigung kann nach dem Kündigungsschutzgesetz oder aus weiteren Gründen unwirksam sein. Bestenfalls kann durch außergerichtliche Verhandlungen eine Kündigungsschutzklage sogar vermieden werden.
Kündigungsschutzklage in der Probezeit. Ist das möglich?
Ja. Die Probezeit (genauer “Wartezeit”) bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist. Es gibt dennoch Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung, zum Beispiel formelle Fehler. Diese können vermieden werden, wenn die Kündigung arbeitsrechtlich geprüft wird. Diese Prüfung ist in unseren Managed Legal Services ohne zusätzliche Kosten enthalten.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Arbeitsrecht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet auf alle Arbeitsverhältnisse und auch schon auf Bewerbungsverfahren Anwendung. Wichtig ist es daher, Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis und Bewerbungsverfahren zu vermeiden. Wir unterstützen bei der Erstellung und Überprüfung von Stellenausschreibungen und Employer-Branding Kampagnen. Wir wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab. Diese Leistungen unserer Kanzlei für Arbeitsrecht sind im Rahmen unserer Managed Services außergerichtlich ohne zusätzliche Kosten.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Arbeitsrecht
Die Datenschutzgrundverordnung stellt neben dem AGG eine weitere Quelle für (unberechtigte) Inanspruchnahmen dar. Oftmals werden datenschutzrechtliche Ansprüche genutzt, um den Vergleichsdruck zu erhöhen. Wir unterstützen bei der Gestaltung DSGVO-konformer HR-Prozesse ab dem ersten Arbeitnehmer und verteidigen Arbeitgeber gegen Inanspruchnahmen.
Berät Schultelegal. bei dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)?
Ja! Wir kennen die arbeitsrechtlichen Anforderungen an den Einsatz künstlicher Intelligenz und verfolgen die technische und rechtliche Entwicklung in Echtzeit. Wir begleiten Sie bei der Einführung von KI-Systemen und der erforderlichen Compliance mit den Anforderungen des BetrVG, der DSGVO und der KI-VO.
Was sind Transaktionen?
Transaktionen sind Zu- und Verkäufe von Unternehmen (als Asset- oder Share-Deal) sowie alle denkbaren Formen von Umwandlungen, z.B. Verschmelzungen von Unternehmen.
Warum ist arbeitsrechtliche Beratung bei Transaktionen erforderlich?
Unternehmenstransaktionen lösen in der Regel einen Betriebsübergang sowie eine Betriebsänderung aus. In beiden Fällen ist eine spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung unbedingt erforderlich, da auch kleine Fehler erhebliche Folgen haben und vermeidbare Ansprüche begründen können. Auch eine Haftung gegenüber anderen an der Transaktion beteiligten Unternehmern ist nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer einem Betriebsübergang nachträglich widersprechen. Die erforderliche Beratung übernimmt Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht.
Was ist ein Betriebsübergang?
Ein Betriebsübergang ist der Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit (also eines ganzen Betriebs oder Betriebsteils) auf einen neuen Träger auf Grund eines Rechtsgeschäfts. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, entscheidet sich anhand eines “7-Punkte Katalogs”. Im Ergebnis handelt es sich um eine Wertungsentscheidung im Einzelfall. Betriebsübergänge können zum Beispiel auch bei Outsourcing-Vorhaben vorliegen oder zum Beispiel bei dem Einsatz eines neuen Kantinenpächters.
Was sind Managed Legal Services?
Managed Legal Services meint im Wesentlichen die Auslagerung wiederkehrender oder routinemäßiger Tätigkeiten und Prozesse an eine externe Rechtsanwaltskanzlei. Hierdurch werden unternehmensinterne Kapazitäten entlastet und gleichzeitig die Rechtssicherheit der Prozesse erhöht.
Was ist HR-Law as-a-Service?
Wir übernehmen und begleiten sämtliche arbeitsrechtlich geprägten HR-Prozesse. In einem Workshop analysieren wir zunächst Ihre betrieblichen Strukturen und Abläufe. Darauf bezogen stellen wir Ihnen vor, wie wir Ihre Personalabteilung von arbeitsrechtlichen Routinetätigkeiten entlasten können. In den Managed Services immer enthalten ist die Beantwortung von arbeitsrechtlichen Einzelfragen, die Prüfung und Erstellung von Betriebsratsanhörungen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen sowie der außergerichtliche Schriftverkehr mit der Arbeitnehmerseite. Enthalten ist ebenfalls immer die Erstellung und Aktualisierung von Musterverträgen für Ihre Arbeitsverhältnisse.
Wir übernehmen für Sie zum Beispiel auch wiederkehrende Pflichten, z.B. die Hinweispflicht auf Urlaubstage, sodass es nicht zu einer Anhäufung von Urlaubsansprüchen kommt.
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