Arbeitsrecht.
Für Arbeitgeber.
01 / Unser Konzept.
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
#Let'sBeOneTeam.
Arbeitsrechtsberatung für Arbeitgeber ist langfristige Beratung. Zusammen mit “unseren” Arbeitgebern sind wir ein Team und verfolgen eine gemeinsame strategische Ausrichtung. Dazu gehört auch, das Geschäftsmodell unserer Mandanten und die arbeitsrechtlichen Besonderheiten eines jeweiligen Unternehmens zu verstehen. Unsere Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit HR, Geschäftsleitung und Führungskräften.
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht beraten wir über den gesamten Employee Lifecycle, also bei allen Fragen die sich zwischen Beginn und Ende eines Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus bei Arbeitgebern stellen. Wir beraten auch bei Transaktionen und Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne.
Unser Beratungsansatz zahlt sich aus. Da wir unsere Mandanten genau kennen, können wir schnell reagieren, ohne umfangreiche Einarbeitung. Mit digitalen Mitteln verstehen und lösen wir auch komplexeste Fälle in kurzer Zeit, ohne lange Wege und vollständig papierlos.
02 / Employee lifecycle.
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Employee Lifecycle / General HR
Oder klassisch: Dauerberatung im Individualarbeitsrecht.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei sämtlichen Fragen des Individualrbeitsrechts von der Bewerbung über die Einstellung bis zur Kündigung und Fragen der betrieblichen Altersversordung.
Wenn es brennt, sind wir sofort da, in der Regel innerhalb weniger Minuten bis Stunden.
Wir unterstützen bei der Aufarbeitung und Verfolgung von Pflichtverletzungen, schreiben für Sie Abmahnungen und setzen Kündigungen, betriebs-, personen- und verhaltensbedingt, vor dem Arbeitsgericht durch. Gerade bei Trennungsfällen ist eine längerfristige Vorbereitung wichtig.
Hier gilt: Planung und Vorbereitung zahlen sich aus. Je früher wir dabei sind, umso höher sind unsere Erfolgsaussichten.
Wir gestalten Ihre Verträge.
Wir wissen, dass nichts ärgerlicher ist als ein verlorener Prozess weil etwas “leider nicht geregelt” war.
Deshalb gestalten wir Ihre Verträge von Anfang an rechtssicher und prüfen sie regelmäßig gegen die Rechtsprechung. Wir gestalten sämtliche arbeitsrechtlichen Verträge:
- Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbezug,
- AT-Verträge,
- Dienstverträge für Geschäftsleiter und leitende Angestellte
- Fortbildungsverträge mit Rückzahlungsklausel
- Individuelle Vereinbarungen über Homeoffice, mobile Office und Workation
Wir beraten zu sämtlichen allgemeinen Fragen, die sich im Laufe eines Arbeitsverhältnisses stellen können, zum Beispiel:
- Lohn- und Gehaltszahlung
- Urlaub und Gleitzeit
- Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld)
- Teilzeit, Befristung, Elternzeit
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Entgelttransparenz
- Datenschutz
- Arbeitnehmer- und Führungskräfteschulung
03 / Kollektives Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Kollektives Arbeitsrecht.
Wir vertreten Ihr Unternehmen gegenüber dem Betriebsrat.
Schon ab 5 Arbeitnehmern kann sich in einem Unternehmen ein Betriebsrat gründen. Für Arbeitgeber bedeutet das in der Regel zusätzliche Herausforderungen. Wir sind an Ihrer Seite: Von der Betriebsratswahl über die Gestaltung und Aushandlung von Betriebsvereinbarungen bis zur Einigungsstelle und dem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte in den kollektiven Belangen Ihres Teams, teilweise auch das Recht bestimmte Regelungen zu fordern. Wir verhandeln für Sie zeitgemäße und flexible Lösungen mit dem Betriebsrat und gestalten erforderliche Betriebsvereinbarungen. Falls erforderlich, wirken wir auch bei der Einigungsstelle mit.
Ist der Betriebsrat einmal gegründet, ändert sich die Unternehmensführung. Zusammen mit Ihnen gestalten wir alle erforderlichen Prozesse. Wir Unterstützen Sie insbesondere bei der Entwicklung von Workflows und Routinen in der betrieblichen Mitbestimmung, z.B. bei Anhörungen, Unterrichtungen und Zustimmungserfordernissen.
Wir helfen Ihnen, die Gründung eines Betriebsrats nicht nur als Problem zu sehen, sondern die Zusammenarbeit in Ihrem Interesse zu gestalten. Wir beantworten sämtliche Fragen zur Betriebsratswahl, dem Umgang mit dem Betriebsrat und den Ansprüchen und Unterrichtungspflichten. Wir beraten natürlich auch bei Konflikten mit einzelnen Betriebsratsmitgliedern und Fragen zu Trennung und Ausschluss.
Zu besonderen Situationen kommt es, wenn die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist. Auch dann sind wir sicher an Ihrer Seite. Wir unterstützen bei der Trennung von Betriebsratsmitgliedern bis zur Auflösung des gesamten Betriebsrats.
04 / Transaktionsarbeitsrecht
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Transaktionsarbeitsrecht.
Wir planen zusammen mit Ihnen Transaktionsstrategien sowie Um- und Restrukturierungen.
Unternehmenstransaktionen und Umwandlungen sind immer in besonderer Weise arbeitsrechtlich geprägt. Für Betriebsübergang und Betriebsänderungen ist arbeitsrechtliches Spezialwissen unabdingbar. Wir begleiten nicht nur im klassischen M&A sondern auch bei Restrukturierungen, Outplacement und Transfergesellschaften.
Massenentlassung und Restrukturierung gehen oft einher. Auch hier kommt es oft zu wichtigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Zum Beispiel auch der Verhandlung einer Namensliste und der Aushandlung von Abfindungsangeboten und Auffangmechanismen wie Outplacementprogrammen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften.
Viele unternehmerische Vorhaben haben arbeitsrechtliche Konsequenzen. Oft handelt es sich um Betriebsübergänge und Betriebsänderungen. In beiden Fällen können Sie auf unsere arbeitsrechtliche Expertise zählen:
Bei Betriebsübergängen ist ein höchstes Maß an Präzision gefragt, Fehler im erforderlichen Unterrichtungsschreiben können sich in erheblicher Weise auf die Transaktion auswirken. Arbeitnehmern steht dann oft ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchsrecht und die Rückkehrmöglichkeit in den abgebenden Betrieb offen.
Bei Betriebsänderungen sind oft komplexe Verhandlungen mit dem Betriebsrat zur Erreichung eines Interessenausgleichs und Sozialplans erforderlich. Wird dies Versäumt, hat der Arbeitgeber mindestens einen Nachteilsausgleich zu zahlen.
Wir führen HR-Due Diligence und Workforce-Analysen durch um Ihre Trasaktion oder Restrukturierung vorzubereiten und fundiert zu begleiten. Dabei sehen wir genau hin, erkennen Risiken und thematisieren die Performance von Mitarbeitern.
05 / Beratungsansatz
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Unser Ansatz: Ganzheitlich.
Unsere Beratung ist bestimmt von ganzheitlichem Denken und dabei bleiben wir immer pragmatisch.
An arbeitsrechtlichen Vorhaben, egal ob alltägliche Personalmaßnahmen oder umfangreiche Projekte sind Stakeholder beteiligt, die einbezogen werden müssen. Von der Geschäftsleitung über die Personalabteilung und den Betriebsrat bis zu den betroffenen Arbeitnehmern. Dabei haben alle Beteiligten naturgemäß unterschiedliche Erwartungen.
Arbeitsrechtsberatung ist daher vor allem auch Stakteholder- und Erwartungsmanagement ab der ersten Sekunde. Persönliche und unternehmerische Folgen vorherzusehen sehen wir als eine unserer zentralen Aufgaben. Und damit gehen wir weit über klassische Rechtsberatung hinaus.
Wir betrachten Ihr Unternehmen und Ihr Projekt stets als ganzes.
Unsere Expertise: Interdisziplinär.
Unsere Expertise beschränkt sich nicht auf das Arbeitsrecht. Wir arbeiten an Schnittstellen zum IT-Recht und Compliance.
In umfangreichen Projekten koordinieren wir dazu auch externen Sachverstand, zum Beispiel aus der IT- und Unternehmensberatung, Psychologie sowie der IT-Forensik oder Arbeitsmedizin.
Sind die Rahmenbedingungen klar, planen wir die erforderlichen Schritte zur Umsetzung und entwickeln ein Projektkonzept. Dazu gehört auch die Verhandlungsstrategie gegenüber Mitarbeitern und Betriebsrat, sowie Back-Up Lösungen und das Eskalationsmanagement. Besonders für den Fall, dass einvernehmliche Lösungen scheitern.
Am Anfang jeder arbeitsrechtlichen Beratung steht die Analyse. Dabei stellen wir folgende Fragen:
- Was finden wir vor?
- Welche Zusammenhänge bestehen?
- Welche Ziele möchten wir erreichen?
In dieses Projektstadium fällt z.B. das Aktenstudium, eine Workforce-Analyse oder eine Auswertung des betriebswirtschafltichen Rahmens und die Budgetermittlung.
Wir führen die geplanten Schritte aus und erreichen so unser Projektziel, gegebenenfalls auch in Teilprojekten. Diese Phase ist koordinativ am aufwendigsten. Wir koordinieren die Verhandlungen, reagieren auf Erwartungen der Stakeholder und kontrollieren die Einhaltung des Plans. Dabei sind wir jederzeit bereit, flexibel auf unvorhergesehene Wendungen zu reagieren und die Strategie anzupassen.
Am Ende der Ausführungsphase steht die Anpassung der “neuen Welt”. Dabei prüfen wir, ob der Ist- mit dem Soll-Zustand übereinstimmt, ob unerwartete Konsequenzen abgefangen werden müssen und übernehmen falls erforderlich auch das weitere Change-Management, das insbesondere nach komplexen arbeitsrechtlichen Projekten anspruchsvoll sein kann.
Struktur und Strategie.
In der Praxis:
Sämtliche Änderungen und Eingriffe in die Betriebsstruktur sollen von langer Hand geplant sein. Notfalls behalten wir aber auch “in der letzten Minute” den Überblick und übernehmen die Koordination.
Am Anfang steht die gemeinsame Konzeptionierung des Vorhabens, gegebenenfalls mit anderen Disziplinen wie der Betriebswirtschaft/Unternehmensberatung und dem Gesellschaftsrecht. Arbeitsrechtlich bedeutet jedes Vorhaben zunächst eine präzise Analyse des Personalbestands und die Skizzierung der darauf bezogenen Konsequenzen des Vorhabens.
In der weiteren Planungsphase steht eine erste Unterrichtung des Betriebsrats an, worauf die Planung der genauen arbeitsrechtlichen Aspekte (Betriebsübergang/ Betriebsänderung/ Kündigungen/ Versetzungen) folgt.
In der Ausführungsphase erstellen wir Unterrichtungsschreiben, verhandeln mit der Mitarbeitervertretung, geben erforderliche Erklärungen ab und überwachen die erfolgreiche Umsetzung.
In der Optimierungsphase bewerten wir den Erfolg interdisziplinär, also auch betriebswirtschaftlich. Wir prüfen auch, ob weitere individualarbeitsrechtliche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind.
Die Einführung flexibler Arbeitsmodelle, örtlich und zeitlich, bedeutet eine erhebliche Veränderung in betrieblichen Abläufen.
Bei Auslandsbezug (Workation) kommen steuer-, beitrags- und datenschutzrechtliche Aspekte hinzu.
In der Regel sind umfangreiche Verhandlungen mit dem Betriebsrat erforderlich. Dabei muss die Regulatorik des Arbeitsschutzes beachtet und eine Kombination aus individual- und kollektivrechtlichem Vertragswerk geschaffen werden, das Missbrauchssicherheit gewährleistet.
Gleichzeitig muss MIssbrauch konsequent aufgedeckt und individualrechtlich sanktioniert werden.
Hinzu kommen Veränderungen in der Arbeitsplatzgestaltung. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass Mitarbeiter sich weiterhin mit ihrem Arbeitsplatz identifizieren.
Die Einführung von IT-Systemen begleiten wir vollständig interdisziplinär. Bei der Einführung von IT-Systemen und künstlicher Intelligenz ist zum Beispiel nahezu immer der Betriebsrat zu beteiligen und eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Da in der Regel eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung jedenfalls möglich ist,
Begleitung und Durchführung interner Ermittlungen und arbeitsrechtliche Durchsetzung der Ergebnisse. Verteidigung des Unternehmens und der Verantwortungsträger in Straf- und Bußgeldverfahren.
04 / Für Sie da
Arbeitsrecht für arbeitgeber.
Ihr Rechtsanwalt.



© 2025 Schultelegal. Arbeitsrecht. Strafrecht.
