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Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Mehr als Kündigungsschutz

Kündigungsschutz ist Arbeitsrecht.
Aber Arbeitsrecht ist viel mehr als Kündigungsschutz.

Wir bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beratung über den gesamten Employee-Lifecycle. Von der Stellenausschreibung bis zum Abschlusszeugnis.

Wir sind Schultelegal. Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Dortmund.

HR-Law as-a-Service

Lernen Sie unseren Managed-Legal-Service kennen. Mit passgenauen Lösungen für Unternehmen ab dem ersten Arbeitnehmer.

Auch für Arbeitnehmer bieten wir spezielle und effiziente Lösungen der arbeitsrechtlichen "Dauerberatung".

Arbeitsrecht in Dortmund. Und Bundesweit.

Kollektives Arbeitsrecht

Wir unterstützen auch bei Fragen des kollektiven Arbeitsrechts und Begleiten bei Konflikten mit dem Betriebsrat, auch im Beschlussverfahren oder vor der Einigungsstelle.

Wir unterstützen bei tarifrechtlichen Fragestellungen sämtlicher Tarifverträge.

Von der Stellenausschreibung...

Employee Lifecyle bedeutet, dass wir uns bewusst sind, dass jedes Arbeitsverhältnis einen Anfang und ein Ende hat, genauso wie eine Zeit dazwischen. Zu jedem Zeitpunkt dieses Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann es zu rechtlichen Fragen oder „Störfällen“ kommen. Eine kompetente uns spezialisierte Beratung ist gerade im Arbeitsrecht unumgänglich. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen in Dortmund und bundesweit.

Schultelegal. Arbeitsrecht.
Schultelegal. Arbeitsrecht

... bis zum Abschlusszeugnis

Arbeitsrecht ist dynamisch und bereits ab dem ersten Arbeitnehmer verdeckter Mitspieler eines jeden Unternehmens. Wir unterstützen bei den erforderlichen rechtlichen Anforderungen, sehen arbeitsrechtliche Herausforderungen voraus und gestalten Arbeitsverhältnisse für beide Seiten rechtssicher. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Gerade hier ist für beide Seiten eine frühzeitige rechtliche Beratung sehr wichtig. 

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz ist sozusagen die Königsdisziplin des Arbeitsrechts. Und keinesfalls einfach. Neben vielen zu beachtenden Formalia und Fristen kommt es gerade bei der arbeitsrechtlichen Trennung auf Verhandlungsgeschick, Erfahrung und die richtige Strategie an. Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind ist eine engagierte und konsequente Vertretung Ihrer Interessen erforderlich. 

Schnelles, pragmatisches und frühzeitiges Handeln zahlt sich aus und kann den Verhandlungsvorteil erheblich steigern. In arbeitsrechtlichen Trennungssituationen bieten wir deshalb Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine kostenfreie Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden. 

Schultelegal. Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht in Dortmund. Und bundesweit.
Unsere Schwerpunkte

Sozialversicherungsrecht


Wir begleiten Arbeitgeber bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung.

Wir prüfen Bescheide der Sozialversicherungsträger und unterstützen Sie bei der Abwehr von Ansprüchen der Sozialversicherungsträger. Auch für Arbeitnehmer stehen wir bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Hierzu gehören zum Beispiel Fragen Rund um das Krankengeld, die Erwerbsminderungsrente, die Altersteilzeit, die private und gesetzliche Krankenversicherung und vieles mehr.

Sozialleistungen, bAV und bKV

Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Fragen rund um betriebliche (Sozial)leistungen. Hierzu gehören besonders Fragen der variablen Vergütung, betriebliche Zusatzleistungen, freiwillige Leistungen und die betriebliche Altersversorgung und betriebliche Krankenversicherung.

Wir haben Erfahrung in der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Versorgungsordnungen auf diesem Gebiet und können Sie optimal bei der Einführung und Anpassung von bKV und bAV unterstützen. Hierzu gehört auch der Wechsel des Durchführungswegs und die Ausgliederung in Rentnergesellschaften und CTAs.

Scheinselbständigkeit und Fremdpersonal

Fremdpersonaleinsatz ist der Einsatz von Subunternehmern, Freelancern sowie die Arbeitnehmerüberlassung.
Es handelt sich um eines der schwierigsten und für Betriebe existenzgefährdendsten Themenfelder des Arbeitsrechts, sodass Fehler unbedingt vermieden werden müssen um Nachforderungen der Sozialversicherungsträger, Säumniszuschläge und eine Strafbarkeit der Geschäftsleiter zu verhindern.

Deshalb ist frühzeitiges Handeln hier besonders wichtig. Zum Beispiel durch ein Statusfeststellungsverfahren. Wir begleiten Auftraggeber, Auftragnehmer, Entleiher sowie Verleiher bei allen Fragen.

FAQ Arbeitsrecht für...

Beratung für Arbeitnehmer...

Ja, wir beraten auch Arbeitnehmer arbeitsrechtlich und stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. 

Wir sehen Arbeitsrecht nicht ideologisch, sondern für uns stehen die Interessen unserer Mandanten im Mittelpunkt. Es ist sinnvoll, beide Seiten zu kennen um die bestmögliche Vertretung und Beratung zu bieten. 

Das wichtigste: Ruhe bewahren und rechtlichen Rat suchen. Eine Kündigung ist einschneidend. Keinesfalls sollten Sie sich zu Äußerungen oder Erklärungen hinreißen lassen. Unterschreiben Sie nicht schnell einen Aufhebungsvertrag. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie gegebenenfalls Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten. Falls das nicht möglich oder von Ihnen nicht gewollt ist, lässt sich oftmals eine Abfindung erreichen. 

Wichtig ist, schnell zu handeln, denn für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen Zeit.

Mit einer außerordentlichen Kündigung kann sich eine Partei unmittelbar von dem Arbeitsvertrag lösen. Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach § 626 BGB. Erforderlich ist hierfür ein wichtiger Grund. Die Anforderungen hieran sind hoch, deshalb ist eine außerordentliche Kündigung oft unwirksam. 

Eine Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn der dringende Tatverdacht einer sehr schweren Pflichtverletzung besteht, z.B. einer Straftat gegen den Arbeitgeber. Alleine durch den starken Verdacht kann das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört sein und der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zwingend zuvor anhören. Wenn eine solche Anhörung stattfinden soll, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat holen. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes stehen dann auch oft strafrechtliche Konsequenzen im Raum.

Eine Änderungskündigung erklären Arbeitgeber, wenn Sie einseitig Bedingungen des Arbeitsvertrags ändern möchten und die Änderung nicht von ihrem Weisungsrecht umfasst ist. Die Änderungskündigung unterliegt ähnlich strengen Voraussetzungen wie eine normale ordentliche Kündigung. Wichtig ist, die gesetzlichen Fristen für eine Zustimmung (unter Vorbehalt) und die Kündigungsschutzklage einzuhalten.

Eine Abmahnung bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber meint, dass Sie gegen Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen haben. Das muss nicht zwingend stimmen, deswegen kann ein Arbeitnehmer die Abmahnung gerichtlich angreifen. 
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, kann das entweder bedeuten, dass Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereitet und Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist. Oder er möchte tatsächlich eine Verhaltensänderung erreichen. Dann wird er aber eher auf weniger formelle Maßnahmen zurückgreifen, z.B. mündliches Feedback oder eine schriftliche Ermahnung. 
Wenn Sie glauben, dass man Ihnen kündigen möchte, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Bauchgefühl richtig liegt. Es hilft nicht, zu beschönigen sondern Sie sollten sich rechtliche Unterstützung suchen.

Wenn der Arbeitgeber Gehalt nicht zahlt, ist dies sehr ärgerlich. Auch Sie haben laufende Verbindlichkeiten zu erfüllen. Auch wenn seitens des Arbeitgebers verschiedene Gründe in Betracht kommen, das Gehalt nicht zu zahlen, sollten Sie nicht nachgeben und Ihren Anspruch durchsetzen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber abzumahnen, gegebenenfalls Ihre Arbeitsleistung einzustellen oder Schadensersatz zu verlangen.

In der Regel ist die Antwort Nein. Lassen Sie sich nicht beirren, ein solcher Anspruch existiert in der Regel nicht. Ausnahmen sind Abfindungsprogramme, Sozialpläne oder ganz bestimmte Einzelfälle (Abfindungsangebot in der Kündigung, Auflösungsantrag,…). Abfindung ist und bleibt Verhandlungssache, denn Kündigungen sind oft angreifbar. Es geht dann vor allem um das Risiko des Arbeitgebers, einen möglichen Rechtsstreit zu verlieren.

Ja. Denn mit guter Vorbereitung einer so genannten Eigenkündigung können viele Weichen gestellt werden. Auch ein finanzieller Vorteil oder sogar eine Abfindung durch den Arbeitgeber sind möglich. 

Nach sechswöchiger Krankheit oder mehreren Kurzerkrankungen von insgesamt sechs Wochen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einzuladen. Da er hierzu verpflichtet ist, ist Ihr Arbeitsplatz oftmals nicht akut in Gefahr. Es geht darum herauszufinden, wie Ihr Arbeitsplatz entsprechend Ihrer Erkrankung gestaltet werden kann. Das BEM kann aber auch genutzt werden um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten. Sie sollten daher achtsam sein. Sie sind Herrin/Herr des BEM-Verfahrens und haben umfassende Rechte, auch können Sie das BEM ablehnen. Die Ablehnung des BEM oder ein Scheitern des BEM machen es dem Arbeitgeber aber einfacher, Sie krankheitsbedingt zu kündigen. 

Ja! Entgegen der oft vertretenen Meinung schützt Krankheit nicht vor Kündigung. Eine lange Krankheit kann sogar ein Kündigungsgrund sein. Wenn Ihnen während der Krankheit gekündigt wird, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende des sechswöchigen Zeitraums, auch wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher endet. 

In der Regel nein, selbst in der Probe-/Wartezeit ist eine Kündigung bei Schwangerschaft nur schwer möglich. Denken Sie daran: Sie müssen Ihre Schwangerschaft nicht im Vorstellungsgespräch ansprechen, Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht danach fragen.

Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder einer zuständigen Stelle im Unternehmen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Wenn sich die Situation nicht bessert, können Sie möglicherweise Schadensersatz verlangen. Auch hier ist es sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen um eine Strategie zu finden und die Situation für Sie nicht zu verschlimmern.

Ein Personalgespräch muss nicht zwingend negativ sein, oftmals wird es aber genutzt, um eine Abmahnung, Kündigung oder einfach nur Kritik auszusprechen. Es kann auch zur Anhörung zu einer Verdachtskündigung (s.o.) genutzt werden. Reflektieren Sie, was passiert sein könnte. Wenn Sie vermuten, dass das Gespräch einen für Sie negativen Inhalt haben könnte, ist frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll.

Zunächst: Sie sollten nicht überstürzt unterschreiben! Machen Sie sich Gedanken über Chancen und Risiken. Klar ist, Ihr Arbeitgeber möchte nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten. Aus dieser Tatsache sollten Sie das für Sie bestmögliche Ergebnis erreichen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie hierbei bestmöglich unterstützen.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte war bereits vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt arbeitsrechtlich tätig und begleitete ein mittelständisches IT-Unternehmen als Inhouse-Counsel

Bei seiner mehrjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit am arbeitsrechtlichen Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Kerstin Tillmanns an der FernUni Hagen konnte er seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse weiter vertiefen, auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts forschen und seine Kenntnisse als Dozent vermitteln. Hendrik Schulte betreute in diesem Zusammenhang die Anfertigung zahlreicher Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen.

Darauf folgten Tätigkeiten für eine Big4-Gesellschaft und in einer bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt Mittelstand und Financial Services. Der Schritt in die Selbständigkeit war der nächste logische Schritt.

Die Beratung für Arbeitnehmer richtet sich in der Regel nach der gesetzlichen Vergütung. Im Einzelfall kann es für beide Seiten sinnvoll sein, ein Stundenhonorar oder eine Pauschale zu vereinbaren. Eine faire und transparente Vergütung gehört zu den Grundwerten der Kanzlei. 

In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer arbeitsrechtlichen Beratung. Beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung sollte das Modul Arbeitsrecht unbedingt mit abgeschlossen werden.

Wir unterstützen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen des individuellen und kollektiven (Betriebsrat, Tarifvertrag) Arbeitsrechts. Wir helfen auch bei Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes und Diskriminierungsproblemen. Wir helfen bei Krankheit und Fragen der Lohnfortzahlung und auch im Sozialversicherungsrecht. 

Auf Grund unserer Schnittstelle zu Compliance und Strafrecht betreuen wir Sie auch als Betroffene(r) von internen und externen Ermittlungen.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an! 

Für einen geringen monatlichen Betrag  sind wir gerne jederzeit außergerichtlich für Sie da und unterstützen Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen außergerichtlich ohne weitere Kosten. Wir übernehmen Schriftverkehr mit Ihrem Arbeitgeber, prüfen Ihren Arbeitsvertrag auf Optimierungen und unwirksame Klauseln und informieren Sie bei für Sie wesentlichen Rechtsprechungsänderungen. 

Vom Basispaket (aktuell 20 Euro/Monat) umfasst ist ein Rechercheaufwand von 30 Minuten und ein Schreiben an Ihren Arbeitgeber je Sachverhalt. Die Prüfung des Arbeitsvertrags oder von Vertragsänderungen gehört ohne zeitlichen Rahmen dazu. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.   

Beratung für Arbeitgeber...

Die Kanzlei berät arbeitsrechtlich ganzheitlich. Wir betreuen sowohl kollektiv-arbeitsrechtliche Fälle als auch individualarbeitsrechtliche Fälle. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf arbeitsrechtlicher Compliance und Fremdpersonaleinsatz, also Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit. 

Employee Lifecyle Management meint eine ganzheitliche arbeitsrechtliche Beratung ab der Ausschreibung der Stelle bis zum so genannten Offboarding. 

Zu jedem Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses ergeben sich arbeitsrechtliche Risiken. Beispielsweise muss eine Stellenausschreibung den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entsprechen. Am Ende des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeugnis auszustellen, welches ebenfalls strengen Anforderungen unterliegt. 

Schulelegal. unterstützt zu jedem Zeitpunkt und bei jeder Frage vor, während und nach einem Arbeitsverhältnis. Wir übernehmen die Abwicklung sämtlicher rechtlicher Schritte der HR-Prozesse, so zum Beispiel auch die rechtssichere Beteiligung des Betriebsrats. Wir unterstützen bei Trennungsfällen, Langzeiterkrankungen, Fortbildungen, und vielem mehr.

Präventive Beratung bedeutet, Risiken zu erkennen, zu analysieren und zu begegnen, bevor sie sich verwirklicht haben. Präventive arbeitsrechtliche Beratung rechnet sich für Unternehmen, da kostenintensive reaktive Beratung langfristig vermieden werden kann. 

Präventive Beratung setzt immer eine Analyse und Verständnis des Unternehmens, Geschäftsmodells und der konkreten wirtschaftlichen Situation voraus. So können arbeitsrechtliche Risiken umfassend identifiziert und bestenfalls eliminiert werden.

Präventive Beratung ist für jede Unternehmensgröße relevant, bestenfalls ab dem ersten Arbeitnehmer. So können frühzeitig korrekte arbeitsrechtliche Strukturen und ein angemessenes Risikomanagement geschaffen werden.

Ja! Wir sind erfahren im Umgang mit Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung und beraten zu sämtlichen Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Wir beraten zu einem Wechsel des Durchführungswegs, der Ausgliederung der Direktzusage in eine Rentnergesellschaft,  Contractual Trust Agreements (CTAs) und vielem mehr.

Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen stellen sich ab dem ersten Arbeitnehmer. Bereits hier können die Weichen für rechtssichere und risikoarme HR-Prozesse gestellt werden. Die Anforderungen wachsen dann proportional zur Unternehmensgröße, z.B. mit der Betriebsratsfähigkeit eines Unternehmens, der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und dem Erreichen weiterer Schwellenwerte. Umso wichtiger ist es, von Anfang an gut beraten zu sein. 

Ja! Wir begleiten Beschlussverfahren mit dem Betriebsrat, dem Streit über Ansprüche und Fortbildungen von Betriebsratsmitgliedern bis hin zu Auflösungsanträgen.

Sowohl das Arbeits- als auch das Sozialversicherungsrecht unterscheidet zwischen Arbeitnehmern/ abhängig Beschäftigten und Selbständigen. Diese Abgrenzung ist wichtig, da sie zum Beispiel darüber entscheidet, ob der Arbeitgeber/ Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge  zu zahlen hat und ob arbeitsrechtliche Vorschriften anwendbar sind.

Scheinselbständigkeit bedeutet, dass eine Person durch den Arbeitgeber/ Auftraggeber zwar wie ein Selbständiger oder Subunternehmer behandelt wird, eigentlich allerdings ein Arbeitnehmer ist. Betrachtet werden immer die tatsächlichen Verhältnisse. 

Möchte ein Unternehmen freie Mitarbeiter/ Subunternehmer einsetzen sollte immer eine statusrechtliche Beurteilung stattfinden. Durch frühzeitige Gestaltung können hier erheblich bessere Ergebnisse erzielt werden. 

Es sollte immer vor Einsatz des freien Mitarbeiters ein Statusfeststellungsverfahren mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durchgeführt werden, die status- und beitragsrechtlichen Vorteile bei präventivem Handeln sind hier immens. 

Stellt sich erst später heraus, dass ein freier Mitarbeiter eigentlich nicht selbständig ist, sind die Konsequenzen für Unternehmen oft erheblich. Es droht meist die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, auch ist eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung und möglich. Nicht selten werden strafrechtliche Vorwürfe wegen  des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) erhoben.

Dann ist eine arbeitsrechtliche Beratung zur Schadensbegrenzung zwar ebenfalls erforderlich, allerdings deutlich kostenintensiver und weniger effektiv als die präventiv gestalterische Beratung.

Ja! Bestenfalls nehmen Sie bereits Kontakt zu uns auf, sobald sich der Betriebsprüfer angekündigt hat. Insbesondere, wenn der Betriebsprüfer sich mit freien Mitarbeitern beschäftigen möchte, ist rechtliche Beratung schnellstmöglich angezeigt, denn es besteht ein hohes Nachzahlungsrisiko und gegebenenfalls auch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung. 

Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben. Sie möchten damit erreichen, dass das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt. Die Kündigung kann nach dem Kündigungsschutzgesetz oder aus weiteren Gründen unwirksam sein. Bestenfalls kann durch außergerichtliche Verhandlungen eine Kündigungsschutzklage sogar vermieden werden.

Ja. Die Probezeit (genauer „Wartezeit“) bedeutet, dass das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anwendbar ist. Es gibt dennoch Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung, zum Beispiel formelle Fehler. Diese können vermieden werden, wenn die Kündigung arbeitsrechtlich geprüft wird. Diese Prüfung ist in unseren Managed Legal Services ohne zusätzliche Kosten enthalten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet auf alle Arbeitsverhältnisse und auch schon auf Bewerbungsverfahren Anwendung. Wichtig ist es daher, Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis und Bewerbungsverfahren zu vermeiden. Wir unterstützen bei der Erstellung und Überprüfung von Stellenausschreibungen und Employer-Branding Kampagnen. Wir wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab. Diese Leistungen sind im Rahmen unserer Managed Services außergerichtlich ohne zusätzliche Kosten.

Die Datenschutzgrundverordnung stellt neben dem AGG eine weitere Quelle für (unberechtigte) Inanspruchnahmen dar. Oftmals werden datenschutzrechtliche Ansprüche genutzt, um den Vergleichsdruck zu erhöhen. Wir unterstützen bei der Gestaltung DSGVO-konformer HR-Prozesse ab dem ersten Arbeitnehmer und verteidigen Arbeitgeber gegen Inanspruchnahmen. 

Ja! Wir kennen die arbeitsrechtlichen Anforderungen an den Einsatz künstlicher Intelligenz und verfolgen die technische und rechtliche Entwicklung in Echtzeit. Wir begleiten Sie bei der Einführung von KI-Systemen und der erforderlichen Compliance mit den Anforderungen des BetrVG, der DSGVO und der KI-VO. 

Transaktionen sind Zu- und Verkäufe von Unternehmen (als Asset- oder Share-Deal) sowie alle denkbaren Formen von Umwandlungen, z.B. Verschmelzungen von Unternehmen. 

Unternehmenstransaktionen lösen in der Regel einen Betriebsübergang sowie eine Betriebsänderung aus. In beiden Fällen ist eine spezialisierte arbeitsrechtliche Beratung unbedingt erforderlich, da auch kleine Fehler erhebliche Folgen haben und vermeidbare Ansprüche begründen können. Auch eine Haftung gegenüber anderen an der Transaktion beteiligten Unternehmern ist nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer einem Betriebsübergang nachträglich widersprechen. 

Ein Betriebsübergang ist der Übergangs einer wirtschaftlichen Einheit (also eines ganzen Betriebs oder Betriebsteils) auf einen neuen Träger auf Grund eines Rechtsgeschäfts. Ob ein Betriebsübergang vorliegt, entscheidet sich anhand eines „7-Punkte Katalogs“. Im Ergebnis handelt es sich um eine Wertungsentscheidung im Einzelfall. Betriebsübergänge können zum Beispiel auch bei Outsourcing-Vorhaben vorliegen oder zum Beispiel bei dem Einsatz eines neuen Kantinenpächters.

Managed Legal Services meint im Wesentlichen die Auslagerung wiederkehrender oder routinemäßiger Tätigkeiten und Prozesse an eine externe Rechtsanwaltskanzlei. Hierdurch werden unternehmensinterne Kapazitäten entlastet und gleichzeitig die Rechtssicherheit der Prozesse erhöht. 

Wir übernehmen und begleiten sämtliche arbeitsrechtlich geprägten HR-Prozesse. In einem Workshop analysieren wir zunächst Ihre betrieblichen Strukturen und Abläufe. Darauf bezogen stellen wir Ihnen vor, wie wir Ihre Personalabteilung von arbeitsrechtlichen Routinetätigkeiten entlasten können. In den Managed Services immer enthalten ist die Beantwortung von arbeitsrechtlichen Einzelfragen, die Prüfung und Erstellung von Betriebsratsanhörungen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen sowie der außergerichtliche Schriftverkehr mit der Arbeitnehmerseite. Enthalten ist ebenfalls immer die Erstellung und Aktualisierung von Musterverträgen für Ihre Arbeitsverhältnisse. 

Wir übernehmen für Sie zum Beispiel auch wiederkehrende Pflichten, z.B. die Hinweispflicht auf Urlaubstage, sodass es nicht zu einer Anhäufung von Urlaubsansprüchen kommt. 

Rechtsanwalt Hendrik Schulte

Rechtsanwalt Hendrik Schulte
Tel.: 0231-2929 65 110
Mail: hschulte@schultelegal.de