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Wie wir Sie unterstützen.
Abfindung und Aufhebungsvertrag in Dortmund.

Trennung im Arbeitsrecht.

Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiges enges Vertrauensverhältnis und deshalb für Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft mehr als ein Vertrag. Arbeitsverhältnisse bestehen oft langjährig und führen zu einer emotionalen Bindung.

Aber manchmal geht es nicht anders, das Arbeitsverhältnis muss beendet werden. Wir unterscheiden im Arbeitsrecht zwischen betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Wichtig ist: Es tut immer weh, aber oft muss es sein.

Wir unterstützen Sie, indem wir mit der anderen Seite maßgeschneiderte und für beide Seiten akzeptable Lösungen verhandeln. Am besten noch bevor die Kündigung ausgesprochen wird.

Sie sind Arbeitnehmer.

Eine Situation, die man sich nicht wünscht. Nach einer schon langen Zusammenarbeit bittet Ihr Arbeitgeber Sie um ein vertrauliches Gespräch. Schnell geht es in dem Gespräch um Leistung, Performance, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens oder ein Fehlverhalten.

Ergebnis: Ihr Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Eventuell gibt es bereits einen Aufhebungsvertrag, einen Sozialplan oder Sie sollen ein Angebot für eine einvernehmliche Trennung abgeben.

Gut ist: Der Kündigungsschutz ist weitreichend und Ihre Verhandlungsposition deshalb stark. Unterschreiben Sie in dem Gespräch nichts. Eine Abfindung und Aufhebungsvertrag haben Chancen und Risiken. Bestehen Sie auf Bedenkzeit und lassen Sie sich rechtlich beraten. Sie erhalten unsere Ersteinschätzung kostenlos innerhalb von 24 Stunden.

Sie sind Arbeitgeber.

Eine arbeitsrechtliche Trennung ist nie einfach. Enttäuschung auf beiden Seiten ist die Regel. Umso wichtiger ist es, dass der Trennungsprozess professionell begleitet wird, am besten ab der ersten Stunde.

Durch eine frühzeitige arbeitsrechtliche Betreuung durch eine spezialisierte Kanzlei können wichtige arbeitsrechtliche Stellschrauben zu Ihren Gunsten eingestellt werden und eine rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden.

Wussten Sie, dass mehr als 90 Prozent der Kündigungsschutzklagen durch Vergleich enden? Wenn es Einigungsmöglichkeiten gibt, sollten diese deshalb schon vor der Kündigung erörtert werden um eine kostenintensive Kündigungsschutzklage zu vermeiden.

Präventive Beratung spart Kosten.

Ihr Rechtsanwalt für Abfindung und Aufhebungsverträge in Dortmund.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte

Hendrik Schulte
Rechtsanwalt für Arbeits- und Strafrecht

Tel.: 0231-2929 65 110
Mail: hschulte@schultelegal.de

Hendrik Schulte studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Universität Münster mit Schwerpunkt im Internationalen Wirtschaftsrecht. Er absolvierte eine Zusatzausbildung im Common Law mit den Schwerpunkten Straf- und Gesellschaftsrecht. 

Sein Referendariat absolvierte Hendrik Schulte am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, der IHK Mittleres Ruhrgebiet und der PriceWaterhouseCoopers Legal AG.

Nach seinem ersten Staatsexamen am OLG Hamm war er für ein mittelständisches IT-Unternehmen tätig. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der FernUniversität Hagen betreute Hendrik Schulte arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten. Sein Forschungsschwerpunkt lag auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts und flexiblen Arbeitsmodellen. 

Bereits während seines Referendariats und nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Hendrik Schulte für nationale und internationale Wirtschaftskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den arbeitsrechtlichen Praxisgruppen rechtsberatend tätig. 

Hendrik Schulte war außerdem als Dozent für Arbeitsrecht und bürgerliches Recht bei der GenoAkademie sowie der ADG Montabaur tätig. Er bildete dort Führungskräfte, HR-Mitarbeiter sowie (zukünftige) Verbands- und Wirtschaftsprüfer aus.

Die Rolle künstlicher Intelligenz in der Unternehmensleitung“, 21.06.2024, FCH.

Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern und Handelsvertretern“, 28.11.2024, FCH.

Einfach so ‚Du‘?“, Bankinformation (BI), 01/25, S. 64 f.

Rolle der unterlassenen Arbeitszeiterfassung im Überstundenprozess“, ArbR Aktuell, Beck Verlag, 04/25, S. 88

Hinweisgeberschutzgesetz. Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.“, mit Dr. Dominik Brückel, Bankinformation (BI), 05/25, S. 89.

Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Das Unvermeidliche nicht hinauszögern.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt, dass bei einem Trennungswunsch gehandelt werden muss, so schnell wie möglich. Der erste Schritt sollte immer zu einem auf Arbeitsrecht spezialisieren Rechtsanwalt, wie der Kanzlei Schultelegal. in Dortmund führen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen eine Perspektive für das weitere Vorgehen und arbeiten auf Grund Ihrer Ziele eine gemeinsame Strategie aus. 

Die Angst vor schwierigen Verhandlungen sollte niemals dazu führen, dass ein belastetes Arbeitsverhältnis länger andauert als notwendig, das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. 

Wir übernehmen und setzen und mit Durchsetzungsstärke und Konsequenz für Ihre Position ein.  

... Abfindung und Aufhebungsvertrag.
Was bedeutet das?

Die Arbeitsrechtliche Trennung, ist eine Königsdisziplin des Arbeitsrechts und der wichtigste Kompetenzbereich eines Arbeitsrechtlers. Hier kommen Rechtskenntnis, komplexe Sachverhalte, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsstärke zusammen. 

Warum ist das so? 

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass das Gesetz nur in sehr seltenen Ausnahmefällen einen Abfindungsanspruch vorsieht, allerdings in den meisten Fällen einen sehr weitgehenden Schutz vor Kündigungen des Arbeitgebers.

Da die Hürden für eine Kündigung oft sehr hoch sind, findet man mit Abfindung und dem Aufhebungsvertrag oft eine einvernehmliche Lösung um das belastete Arbeitsverhältnis sozialverträglich zu beenden. Rechtsunsicherheit wird so für beide Seiten beseitigt. Die Höhe der Abfindung ist aber Einzelfallabhängig. Auch wenn man von einer Regelabfindung von 0.5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr ausgehen kann, zeigt die Praxis im Einzelfall oft andere Ergebnisse. Es hängt am Ende davon ab, wie gut die Argumente der Parteien sind. Genau deshalb bieten wir die kostenfreie Ersteinschätzung statt eines Abfindungsrechners.

Unser Ziel ist es, für Sie, egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Wir kennen und nutzen Gestaltungsspielräume so, dass Sie Ihre Ziele erreichen.