Wie wir Sie unterstützen.
Kündigungsschutz in Dortmund.
Erste Hilfe.
Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, findet in unserer Kanzlei das Erstgespräch noch am selben Tag statt. Eine Erste Einschätzung zu Ihrem Fall erhalten Sie kostenlos.
Ihre Ziele.
Die wichtigste Frage ist:
Abfindung oder Weiterbeschäftigung?
Verhandlung.
Anschließend verhandeln wir mit der Gegenseite über die Höhe Ihrer Abfindung oder setzen Ihre Weiterbeschäftigung durch.
Ihr Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Dortmund.

Hendrik Schulte
Rechtsanwalt für Arbeits- und Strafrecht
Tel.: 0231-2929 65 110
Mail: hschulte@schultelegal.de
Ausbildung
Hendrik Schulte studierte von 2014 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Universität Münster mit Schwerpunkt im Internationalen Wirtschaftsrecht. Er absolvierte eine Zusatzausbildung im Common Law mit den Schwerpunkten Straf- und Gesellschaftsrecht.
Sein Referendariat absolvierte Hendrik Schulte am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, der IHK Mittleres Ruhrgebiet und der PriceWaterhouseCoopers Legal AG.
Erfahrung
Nach seinem ersten Staatsexamen am OLG Hamm war er für ein mittelständisches IT-Unternehmen tätig. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der FernUniversität Hagen betreute Hendrik Schulte arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten. Sein Forschungsschwerpunkt lag auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts und flexiblen Arbeitsmodellen.
Bereits während seines Referendariats und nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Hendrik Schulte für nationale und internationale Wirtschaftskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den arbeitsrechtlichen Praxisgruppen rechtsberatend tätig.
Hendrik Schulte war außerdem als Dozent für Arbeitsrecht und bürgerliches Recht bei der GenoAkademie sowie der ADG Montabaur tätig. Er bildete dort Führungskräfte, HR-Mitarbeiter sowie (zukünftige) Verbands- und Wirtschaftsprüfer aus.
Publikationen
„Die Rolle künstlicher Intelligenz in der Unternehmensleitung“, 21.06.2024, FCH.
„Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern und Handelsvertretern“, 28.11.2024, FCH.
„Einfach so ‚Du‘?“, Bankinformation (BI), 01/25, S. 64 f.
„Rolle der unterlassenen Arbeitszeiterfassung im Überstundenprozess“, ArbR Aktuell, Beck Verlag, 04/25, S. 88
„Hinweisgeberschutzgesetz. Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.“, mit Dr. Dominik Brückel, Bankinformation (BI), 05/25, S. 89.
Abfindung oder Weiterbeschäftigung...
Eine Abfindung wird als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Wichtig zu wissen ist, dass in den allermeisten Fällen kein Anspruch auf Abfindung existiert, auch nicht bei einer betriebsbedingten Kündigung. Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache, ein spezialisierter Rechtsanwalt mit Erfahrung in der Verhandlung von Abfindungen ist Pflicht. Wichtig für das Ergebnis ist immer die individuelle Situation. Wir schauen uns Ihren persönlichen Kündigungsschutz, die Kündigungsgründe und eventuelle formelle Fehler der Kündigung genau an.


... Die Kündigungsschutzklage.
vor dem Arbeitsgericht Dortmund.
Egal, wie Sie sich entscheiden. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, folgt die Kündigungsschutzklage. Denn diese Klage muss innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung erhoben werden. Es zählt also schnelles handeln.
Ist die Klage erhoben, beginnen die Verhandlungen. Abhängig von Ihren Zielen bereits vor dem ersten Gerichtstermin. So kann eine Einigung erreicht werden, ohne dass Sie überhaupt vor Arbeitsgericht Dortmund erscheinen müssen.
Ansonsten kommt es zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Dortmund. Eine Entscheidung wird hier nicht getroffen, die Richterin oder der Richter versucht noch einmal, eine gütliche Einigung zu erreichen und die Positionen zu vermitteln. Viele Kündigungsschutzklagen enden an dieser Stelle und es kommt zu einem Vergleich.
Zuletzt erfolgt ein so genannter Kammertermin. Neben dem Richter oder der Richterin nehmen nun auch zwei ehrenamtliche Richter des Arbeitsgerichts Dortmund an der Verhandlung teil. Es werden rechtliche Positionen erörtert und Beweise eingebracht. Zuletzt ergeht meist noch am selben Tag ein Urteil. Dieses kann mit der Berufung oder Revision angefochten werden.
FAQ Kündigungsschutz.
Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage?
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und das Modul Arbeitsrecht versichert ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in der Regel vollständig.
Ansonsten hängen die Kosten von Ihrem zuletzt erhaltenen Bruttoeinkommen ab. Hierüber klären wir Sie bei unserer kostenlosen Ersteinschätzung umfassend auf.
Mir wurde gekündigt. Was kann ich tun?
Das wichtigste: Ruhe bewahren und rechtlichen Rat suchen. Eine Kündigung ist einschneidend. Keinesfalls sollten Sie sich zu Äußerungen oder Erklärungen hinreißen lassen. Unterschreiben Sie nicht schnell einen Aufhebungsvertrag. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie gegebenenfalls Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten. Falls das nicht möglich oder von Ihnen nicht gewollt ist, lässt sich oftmals eine Abfindung erreichen.
Wichtig ist, schnell zu handeln, denn für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen Zeit.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Mit einer außerordentlichen Kündigung kann sich eine Partei unmittelbar von dem Arbeitsvertrag lösen. Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach § 626 BGB. Erforderlich ist hierfür ein wichtiger Grund. Die Anforderungen hieran sind hoch, deshalb ist eine außerordentliche Kündigung oft unwirksam.
Was ist eine Verdachtskündigung?
Eine Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn der dringende Tatverdacht einer sehr schweren Pflichtverletzung besteht, z.B. einer Straftat gegen den Arbeitgeber. Alleine durch den starken Verdacht kann das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört sein und der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zwingend zuvor anhören. Wenn eine solche Anhörung stattfinden soll, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat holen. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes stehen dann auch oft strafrechtliche Konsequenzen im Raum.
Was ist eine Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung erklären Arbeitgeber, wenn Sie einseitig Bedingungen des Arbeitsvertrags ändern möchten und die Änderung nicht von ihrem Weisungsrecht umfasst ist. Die Änderungskündigung unterliegt ähnlich strengen Voraussetzungen wie eine normale ordentliche Kündigung. Wichtig ist, die gesetzlichen Fristen für eine Zustimmung (unter Vorbehalt) und die Kündigungsschutzklage einzuhalten.
Ich habe eine Abmahnung erhalten.
Eine Abmahnung bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber meint, dass Sie gegen Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen haben. Das muss nicht zwingend stimmen, deswegen kann ein Arbeitnehmer die Abmahnung gerichtlich angreifen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, kann das entweder bedeuten, dass Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereitet und Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist. Oder er möchte tatsächlich eine Verhaltensänderung erreichen. Dann wird er aber eher auf weniger formelle Maßnahmen zurückgreifen, z.B. mündliches Feedback oder eine schriftliche Ermahnung.
Wenn Sie glauben, dass man Ihnen kündigen möchte, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Bauchgefühl richtig liegt. Es hilft nicht, zu beschönigen sondern Sie sollten sich rechtliche Unterstützung suchen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
In der Regel ist die Antwort Nein. Lassen Sie sich nicht beirren, ein solcher Anspruch existiert in der Regel nicht. Ausnahmen sind Abfindungsprogramme, Sozialpläne oder ganz bestimmte Einzelfälle (Abfindungsangebot in der Kündigung, Auflösungsantrag,…). Abfindung ist und bleibt Verhandlungssache, denn Kündigungen sind oft angreifbar. Es geht dann vor allem um das Risiko des Arbeitgebers, einen möglichen Rechtsstreit zu verlieren.
Ich möchte kündigen. Kann Schultelegal. mir helfen?
Ja. Denn mit guter Vorbereitung einer so genannten Eigenkündigung können viele Weichen gestellt werden. Auch ein finanzieller Vorteil oder sogar eine Abfindung durch den Arbeitgeber sind möglich.
Ich war lange arbeitsunfähig. Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement?
Nach sechswöchiger Krankheit oder mehreren Kurzerkrankungen von insgesamt sechs Wochen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einzuladen. Da er hierzu verpflichtet ist, ist Ihr Arbeitsplatz oftmals nicht akut in Gefahr. Es geht darum herauszufinden, wie Ihr Arbeitsplatz entsprechend Ihrer Erkrankung gestaltet werden kann. Das BEM kann aber auch genutzt werden um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten. Sie sollten daher achtsam sein. Sie sind Herrin/Herr des BEM-Verfahrens und haben umfassende Rechte, auch können Sie das BEM ablehnen. Die Ablehnung des BEM oder ein Scheitern des BEM machen es dem Arbeitgeber aber einfacher, Sie krankheitsbedingt zu kündigen.
Ich bin krank. Kann ich trotzdem gekündigt werden?
Ja! Entgegen der oft vertretenen Meinung schützt Krankheit nicht vor Kündigung. Eine lange Krankheit kann sogar ein Kündigungsgrund sein. Wenn Ihnen während der Krankheit gekündigt wird, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende des sechswöchigen Zeitraums, auch wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher endet.
Ich bin schwanger. Kann ich gekündigt werden?
In der Regel nein, selbst in der Probe-/Wartezeit ist eine Kündigung bei Schwangerschaft nur schwer möglich. Denken Sie daran: Sie müssen Ihre Schwangerschaft nicht im Vorstellungsgespräch ansprechen, Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht danach fragen.
Ich soll zu einem Personalgespräch erscheinen. Was passiert jetzt?
Ein Personalgespräch muss nicht zwingend negativ sein, oftmals wird es aber genutzt, um eine Abmahnung, Kündigung oder einfach nur Kritik auszusprechen. Es kann auch zur Anhörung zu einer Verdachtskündigung (s.o.) genutzt werden. Reflektieren Sie, was passiert sein könnte. Wenn Sie vermuten, dass das Gespräch einen für Sie negativen Inhalt haben könnte, ist frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll.
Mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten. Wie soll ich reagieren?
Zunächst: Sie sollten nicht überstürzt unterschreiben! Machen Sie sich Gedanken über Chancen und Risiken. Klar ist, Ihr Arbeitgeber möchte nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten. Aus dieser Tatsache sollten Sie das für Sie bestmögliche Ergebnis erreichen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie hierbei bestmöglich unterstützen.
Wobei können Sie mir noch helfen?
Wir unterstützen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen des individuellen und kollektiven (Betriebsrat, Tarifvertrag) Arbeitsrechts. Wir helfen auch bei Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes und Diskriminierungsproblemen. Wir helfen bei Krankheit und Fragen der Lohnfortzahlung und auch im Sozialversicherungsrecht.
Auf Grund unserer Schnittstelle zu Compliance und Strafrecht betreuen wir Sie auch als Betroffene(r) von internen und externen Ermittlungen.
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!
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