Schultelegal.
Kündigungsschutz.
Bundesweit.
Wir sind für Sie da.
Kostenlose Ersteinschätzung - noch heute.
Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden
Genau für Ihren Fall.
Immer persönlich.


Drei Wochen Klagefrist.
Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Klage am selben Tag.
Wir sind da, wenn es darauf ankommt. Bei einer Kündigung oder einer angedrohten Kündigung darf nicht gewartet werden. Sie erhalten Ihre kostenfreie Ersteinschätzung deshalb in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch erhalten Sie gleich dazu. Und weil bei einer Kündigung enge Fristen laufen erheben wir noch am selben Tag Kündigungsschutzklage bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Kündigung angedroht hat oder sich von Ihnen trennen möchte, sind wir unmittelbar für Sie da. Lassen Sie keinen Druck aufbauen und überlassen Sie uns die weitere Strategie


Genau für Ihren Fall.
Wir sind im Arbeitsrecht spezialisiert und kennen uns im Kündigungsschutz bestens aus. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz Hendrik Schulte war bereits vor Arbeitsgerichten von Lübeck bis Stuttgart tätig und hat somit bundesweit Erfahrungen im Kündigungsschutz.
Zusammen mit Ihnen entwerfen wir eine maßgeschneiderte Strategie um für Ihren Fall das bestmögliche Ergebnis herauszuholen. Wir hören uns Ihre Ziele genau an und nehmen uns Zeit Ihren Fall zu verstehen. Schon die Ersteinschätzung nimmt in der Regel eine Stunde in Anspruch und wir gehen auf all Ihre Fragen ein. Denn wir wissen: Was für uns Alltag ist, ist für Sie in der Regel eine einmalige und nervenaufreibende Situation.
Dass wir auch Arbeitgeber vertreten ist kein Hindernis sondern Ihr Vorteil. Denn wir wissen, wie die andere Seite denkt und kennen die taktischen Erwägungen der Arbeitgeber.
Immer persönlich.
Wir sind die Experten Ihres Falls und wir sind Ihr Team. Genau deshalb kommen wir zu Ihrem Termin immer persönlich und senden, außer in Notfällen, keine Terminsvertreter. Und das bundesweit. Dies ist bei bundesweit tätigen Kanzleien im Kündigungsschutz die absolute Ausnahme und unterstreicht, dass Sie als Mandantin oder Mandant im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen.
Sämtliche Schriftsätze und unser gesamtes Vorgehen stimmen wir immer persönlich mit Ihnen ab. Sie erhalten ab der Mandatsannahme die Mobilnummer Ihres persönlichen Ansprechpartners und können auch jederzeit einen Gesprächstermin vor Ort oder als Videotermin vereinbaren.

Ihr Rechtsanwalt für Kündigungsschutz.

Hendrik Schulte
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Tel.: 0231-2929 65 110
Mail: hschulte@schultelegal.de
Ausbildung
Sein Rechtsreferendariat absolvierte Hendrik Schulte am Landgericht Dortmund mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, der IHK Mittleres Ruhrgebiet in Bochum sowie in der Praxisgruppe Arbeitsrecht der PriceWaterhouseCoopers Legal AG in Düsseldorf.
Erfahrung
Nach seinem ersten Staatsexamen am OLG Hamm war er für ein mittelständisches IT-Unternehmen tätig. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der FernUniversität Hagen betreute Hendrik Schulte arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten. Sein Forschungsschwerpunkt lag auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts und flexiblen Arbeitsmodellen.
Bereits während seines Referendariats und nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Hendrik Schulte für nationale und internationale Wirtschaftskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den arbeitsrechtlichen Praxisgruppen rechtsberatend tätig.
Hendrik Schulte war außerdem als Dozent für Arbeitsrecht und bürgerliches Recht bei der GenoAkademie sowie der ADG Montabaur tätig. Er bildete dort Führungskräfte, HR-Mitarbeiter sowie (zukünftige) Verbands- und Wirtschaftsprüfer aus..Publikation
"Die Rolle künstlicher Intelligenz in der Unternehmensleitung" 21.06.2024, FCH.
"Scheinselbständigkeit von freien Mitarbeitern und Handelsvertretern" 28.11.2024, FCH.
"Einfach so 'Du'?" Bankinformation (BI), 01/25, S. 64 f.
"Rolle der unterlassenen Arbeitszeiterfassung im Überstundenprozess" ArbR Aktuell, Beck Verlag, 04/25, S. 88
"Hinweisgeberschutzgesetz. Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.", mit Dr. Dominik Brückel, Bankinformation (BI), 05/25, S. 89.© 2025 Schultelegal. Arbeitsrecht. Strafrecht.
