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ARBEITSRECHT · KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Ihre erste Hilfe nach Kündigung.

Kündigungen im Arbeitsverhältnis sind oft unwirksam. Sichern Sie sich jetzt Ihre Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Wir prüfen Ihre Kündigung sofort, persönlich und zielgerichtet. 

Schnelle Rückmeldung. Klare Einschätzung. Persönliche Vertretung.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte Arbeitsrecht. Strafrecht. Compliance.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Hendrik Schulte

Ich begleite Mandanten in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen mit klarem Blick für Recht, Strategie und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Gerade nach einer Kündigung sind eine schnelle Einordnung, verlässliche Kommunikation und persönliche anwaltliche Begleitung entscheidend.

Kostenlose ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall und laden Sie Ihre Unterlagen direkt mit hoch. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück. Sie können auch direkt einen ersten Beratungstermin vereinbaren. 

Vertrauliche Anfrage

Digitale Übermittlung

Schnelle erste Einordnung

Ihre erste Orientierung

Warum Sie nach einer Kündigung sofort handeln müssen.

Nehmen Sie Ihre Kündigung nicht einfach hin. In vielen Fällen kommt es auf wenige Tage an, um Chancen zu sichern, Fristen einzuhalten und die richtige Strategie zu wählen. Wir sind dabei an Ihrer Seite.

Die Frist läuft.

Ab dem Zeitpunkt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen. 

Viele Kündigungen sind unwirksam.

Es gibt viele Gründe für die Unwirksamkeit einer Kündigung. Der Arbeitgeber muss die Gründe beweisen. Wir schauen genau hin. 

Kein automatischer Anspruch auf Abfindung.

Abfindungen sind Verhandlungssache, es gibt in der Regel keinen Anspruch. Ob Sie eine Abfindung erhalten, hängt von dem Risiko für den Arbeitgeber ab.

Schnelle Klarheit.

Kündigungsschutzklagen endet meist im Gütetermin. Wenn Ihr Ziel eine Abfindung ist, haben Sie meist in einem Monat Klarheit und finanzielle Sicherheit. 

Der Ablauf

So läuft Ihre kostenfreie Ersteinschätzung ab.

Sie schildern Ihren Fall, wir prüfen die Unterlagen kostenfrei und besprechen mit Ihnen, welcher Schritt rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

01

Fall schildern.

Sie senden uns Ihre Anfrage digital und laden die Kündigung oder relevante Unterlagen direkt mit hoch.

02

Wir prüfen.

Wir sehen uns Ihre Unterlagen genau an und besprechen mit Ihnen kostenlos die sinnvollen weiteren Schritte. 

03

Mandant werden.

Wir übernehmen alles weitere. In der Regel werden wir gegen eine Kündigung Klage erheben und mit Ihnen den Gütetermin wahrnehmen.

Unsere Prüfung

Was wir zunächst für Sie prüfen.

Gegen eine Kündigung gibt es viele Angriffspunkte. Die meisten Arbeitgeber machen Fehler. Wir analysieren Ihren Fall systematisch und strukturiert. Je mehr Fehler wir finden, umso besser ist Ihre Position. 

01

Fristen und Form.

Wir prüfen ob die Kündigung formell korrekt erklärt wurde. Nur eine schriftliche Kündigung ist wirksam. Wir prüfen, ob die Klagefrist noch läuft. Existiert ein Betriebsrat? Wenn ja, hat der Arbeitgeber diesen korrekt angehört?

02

Kündigungsschutz.

Wir prüfen Ihren persönlichen Kündigungsschutz. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar? Ist Ihr Arbeitsverhältnis befristet? Sind Sie Betriebsrat, Schwerbehindert oder schwanger?

03

Kündigungsgrund.

Wir prüfen, wie gut Ihr Arbeitgeber die Kündigung begründen kann. Wir unterscheiden zwischen verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen. Oft reichen die Gründe nicht aus oder der Arbeitgeber hat formelle Fehler in der Vorbereitung gemacht.

04

Ziele und Strategie.

Wir besprechen zusammen das weitere Vorgehen, Ihre Ziele (Abfindung oder Weiterbeschäftigung) und unsere Strategie. In der Regel werden wir gegen eine Kündigung schnellstmöglich Klage erheben und mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. 

Mandantenstimmen

Unsere Mandanten vertrauen uns.

Gerade nach einer Kündigung geht es nicht nur um rechtliche Klarheit, sondern auch Verlässlichkeit, Zuhören und eine Vertretung, die ihre Situation und Ziele ernst nimmt.

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Kosten & Transparenz

Kosten im Kündigungsschutz

Immer wieder werden wir gefragt, ob sich die Kosten für eine Kündigungsschutzklage lohnen. Transparenz zu dieser Frage ist uns wichtig. 

Ihr Vorteil: Unsere Ersteinschätzung und der erste Beratungstermin sind für Sie kostenlos. 

Mit Rechtsschutzversicherung keine Risiko.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Kündigungsschutzklage in aller Regel. Nach einer Deckungszusage besteht für Sie kein Risiko und eine Klage lohnt sich nahezu immer. Die Kommunikation und Abrechnung mit der Versicherung übernehmen wir für Sie. 

Ohne Aussicht auf Erfolg keine Klage.

Wenn Sie nicht versichert sind, prüfen wir für Sie vorab und kostenlos, ob sich eine Klage oder außergerichtliche Vertretung lohnt. Wir arbeiten kostenschonend, risikoorientiert und transparent. Wir raten von weiterem Vorgehen ab, wenn es wirtschaftliche Nachteile oder erhebliche Risiken birgt. Beachten Sie: Ohne Kündigungsschutzklage können Sie nach drei Wochen keine Rechte gegen die Kündigung geltend machen. 

Im Kündigungsschutz nur gesetzliche Vergütung.

Für Kündigungsschutzklagen gilt bei uns die gesetzliche Vergütung. Es ist berufsrechtlich auch nicht erlaubt, günstiger zu sein. In der Regel sind die Kosten daher bei allen Kanzleien ähnlich hoch. In bestimmten Fällen können wir über so genannte Prozessfinanzierung eine erfolgsbasierte Vergütung anbieten und Ihr Risiko auch ohne Versicherung vollständig ausschließen.

Kostenhöhe konkret.

Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt im Kündigungsschutz in der Regel das drei- bis vierfache Monatsgehalt. Bei einem durchschnittlichen Verdienst in Höhe von 4.700 EUR brutto entstehen in der Regel Kosten in Höhe von ca. 3.500 EUR (inkl. Mehrwertsteuer).  Durch Abfindung und Gehaltsfortzahlung können die Kosten in der Regel um ein Vielfaches wieder eingeholt werden. Gleichzeitig zeigt die Rechnung, dass eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht wichtig und hilfreich ist.