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Strafrecht
weil jedes Wort zählen kann.

Im Strafrecht braucht es mehr als Paragraphenkenntnis. Es braucht Haltung, Erfahrung und strategisches Fingerspitzengefühl.
Ich verteidige meine Mandanten mit Nachdruck, Diskretion und dem Anspruch, die beste Lösung für die konkrete Lebenssituation zu finden – sei es im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung oder der Berufung und Revision.

Ich arbeite strukturiert, präzise und – wenn nötig – kompromisslos.


Unschuldsvermutung

Das Strafrecht stellt das „schärfste Schwert“ des Staates dar. Der Vorwurf einer Straftat wiegt schwer und kann erhebliche persönliche und auch berufliche Konsequenzen mit sich bringen. Da vor dem Gesetz jeder zunächst als Unschuldig gilt, ist es ist Aufgabe des Staates das Gegenteil über jeden vernünftigen Zweifel hinweg zu beweisen.

Ermittlungsmaßnahmen

Wurden Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen, Ihre Wohnung durchsucht oder gar ein Haftbefehl erlassen, ist schnelles und fokussiertes Handeln erforderlich. Keinesfalls sollten Sie Gegenstände herausgeben oder sich zu einer Aussage hinreißen lassen.

An Ihrer Seite

Als Rechtsanwalt kann ich Akteneinsicht beantragen, den Vorwurf konkretisieren und die gegen Sie vorgebrachten Beweismittel würdigen. Gemeinsam entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die bestenfalls zu einer Einstellung oder einem Freispruch führt. Kann dies nicht erreicht werden, ist es unser Ziel, auf eine milde Strafe hinzuwirken.


"Gericht und Staatsanwaltschaft beurteilen Sie und Ihre Schuld.
Als Ihr Verteidiger ist es meine Aufgabe zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens an Ihrer Seite zu stehen und Ihre Rechte zu sichern."

HS Law.

Pflichtverteidigung

Bei dem Vorwurf schwerer Straftaten haben Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Das bedeutet, dass der Staat sicherstellt, dass Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens eine Verteidigung zur Verfügung steht.

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man das Wort „Pflichtverteidiger“ oft negativ, es wird oft mit dem amerikanischen System des „Public Defender“ gleichgesetzt und so mit Überlastung und wenig Engagement in Verbindung gebracht.

Eine staatliche Organisation wie einen „Public Defender“ sieht unser Rechtssystem nicht vor. Sie müssen auch nicht akzeptieren, dass Ihnen ein beliebiger Verteidiger als Pflichtverteidiger zugewiesen wird, sondern können einen Verteidiger Ihrer Wahl benennen.

Wahlverteidigung

Das Recht auf Verteidigung durch einen Rechtsanwalt gilt darüber hinaus natürlich bei jeder Straftat und auch bei Ordnungswidrigkeiten.

Handelt es sich nicht um eine so genannte „notwendige Verteidigung“ oder möchten Sie einen weiteren Verteidiger bestellen, können Sie auch (sogar zusätzlich zu Ihrem Pflichtverteidiger) einen Wahlverteidiger benennen.


Ich verteidige Sie bei:

Eigentumsdelikten/Vermögens- und Wirtschaftsdelikten

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Computerbetrug
  • Erpressung
  • Sachbeschädigung
  • Sozialversicherungsbetrug
  • Schwarzarbeit


Gewaltdelikten

  • (gefährliche/ schwere) Körperverletzung
  • (schwerer/ besonders schwerer) Raub
  • Räuberische Erpressung
  • Räuberischer Diebstahl
  • Geiselnahme
  • Erpresserischer Menschenraub

Fahrlässigkeitsdelikten

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung

Verkehrsdelikten

  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Umfallort/ Fahrerflucht
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

Kapital-/ Brandstiftungsdelikten

  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Raub mit Todesfolge
  • Brandstiftung mit Todesfolge
  • Totschlag
  • Mord
  • Sämtlichen Formen der Brandstiftungs- und Sprengstoffdelikte



"Hierfür stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung."

HS Law.

Bitte beachten Sie, dass ich nicht die Verteidigung in Sexualstrafsachen übernehme. Hierauf spezialisierte Kolleginnen und Kollegen kann ich Ihnen selbstverständlich vermitteln.

Zivilrecht
weil Klarheit schützt.

Verträge, Forderungen, Haftungsfragen – das Zivilrecht durchzieht viele Lebensbereiche. Hier helfe ich dabei, Streit zu vermeiden oder fair zu lösen.
Ich berate und vertrete Privatpersonen wie Unternehmer bei der Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche – etwa bei Kauf- und Werkverträgen, Mieitverträgen, Schadensersatzforderungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Geltendmachung offener Forderungen.

Zivilrecht bedeutet für mich: verlässliche Beratung, sorgfältige Prüfung und ruhige, klare Kommunikation – auf Augenhöhe.


Vertragsprüfung und Vertragserstellung

Ihnen wurde ein Vertrag vorgelegt oder Sie benötigen selbst einen Vertrag? Meine Aufgabe ist es, Verträge zu prüfen und zu gestalten. Ich stehe Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen von Vertragsverhandlungen zur Seite.

Gemeinsam mit Ihnen prüfe und entwickle ich Verträge auch in besonderen und komplexen Konstellationen, zum Beispiel im Rahmen neuer Geschäftsmodelle, im Bereich Cloud sowie SaaS.

Ich übernehme bei bedarf gerne Ihr Vertragsmanagement (Contract Lifecycle Management) von der Erstellung über die Anpassung bis zur Beendigung eines Vertragsverhältnisses.


Schadensersatz

Ich unterstütze Sie, gesetzliche und vertragliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und abzuwehren.

Vertragliche Ansprüche können zum Beispiel bestehen, wenn Ihre Vertragspartner nicht oder fehlerhaft geleistet haben. Vertragliche Haftung besteht aber auch, wenn bei der Durchführung eines Vertrags Ihr Vermögen geschädigt wurde.

Gesetzliche Ansprüche können bestehen, wenn ein Schaden entstanden ist, ohne dass Sie in einem Vertragsverhältnis mit dem Schädiger oder Geschädigten stehen, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall.


Vertretung

Ich vertrete Ihre Interessen vor den Amts- Land- sowie Oberlandesgerichten und natürlich auch außergerichtlich. Zusätzlich vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen auch in Mediations- und Schiedsverfahren.

Es ist mir wichtig, persönlich für Sie da zu sein. Die mündliche Verhandlung kann das Ergebnis Ihres Falls essentiell beeinflussen. Deshalb ist es mir wichtig, Untervollmachten unter allen Umständen zu vermeiden und Termine selbst wahrzunehmen, da niemand Ihren Fall so gut kennt wie Sie und ich.

Auch die kritische Befragung von Zeugen hat eine immense Bedeutung und sollte nicht ausschließlich dem Gericht überlassen werden.


"Ein Rechtsstreit kann belasten und erfordert Ausdauer. Sie sind niemals alleine.
Schritt für Schritt besprechen wir unser Vorgehen, sodass Sie Ihren Fall und unsere Strategie auch juristisch verstehen."

HS Law.

Arbeitsrecht
weil Fairness mehr ist als ein Versprechen.

Ob Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Mobbing:
Im Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte, die sich nicht überfahren lassen wollen. Ich prüfe, verhandle, klage, wenn nötig – und kämpfe für den Arbeitsplatz, die Abfindung oder einfach für den Respekt, der Ihnen zusteht. Dabei bringe ich nicht nur juristische Expertise mit, sondern auch ein sicheres Gespür für Dynamiken in Unternehmen und Verhandlungen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitsrechtsberatung biete ich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Durch den Perspektivwechsel erhalte ich einen ganzheitlichen Einblick und kann die hieraus gewonnenen Erfahrungen nutzen, um Ihnen die bestmögliche Vertretung zu bieten. Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.

Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor allen Instanzen der Arbeits- und Sozialgerichte.

Kündigungsschutz und Abfindung

Sie haben eine Kündigung erhalten oder müssen sich von einem oder mehreren Mitarbeitern trennen? Ich vertrete Sie in beiden Fällen und unterstütze Sie mit meiner Expertise über den ganzen Trennungsprozess hinweg. Bis zur Einigung oder durch die Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesarbeitsgericht.


Fristen beachten

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen bei arbeitsrechtlichen Sachverhalten oftmals enge Fristen beachten. So gilt beispielsweise bei einer Kündigung eine dreiwöchige Klagefrist für Arbeitnehmer. Für gegenseitige Ansprüche sind in Arbeits- oder Tarifverträgen oft Ausschlussfristen vereinbart.

Sind die Fristen einmal verstrichen, bestehen oftmals auch bei eigentlich guten Erfolgsaussichten keine Möglichkeiten mehr.


"Im Arbeitsrecht geht es um die persönliche Existenz und die Grundlage des Lebensstandards, weshalb das Arbeitsrecht immer mit einer besonderen Emotionalität verbunden ist.
Wichtig ist hier eine persönliche, zielorientierte und sachliche Beratung, welche sich an dem rechtlichen Rahmen von Gesetz und Rechtsprechung orientiert und diesen auch nutzt."

HS Law.

Beratung während des ganzen Arbeitsverhältnisses

Von der Stellenausschreibung bis zum Offboarding gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber arbeitsrechtliche Herausforderungen. HS Law. berät daher nicht nur bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sondern auch bei:

  • der AGG-konformen Gestaltung von Stellenausschreibungen
  • der Durchführung von Bewerbungsgesprächen
  • der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen
  • Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
  • der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel auf Vergütung oder Schadensersatz
  • Abfindungsangeboten im Rahmen von Restrukturierungen
  • arbeitsrechtlicher Compliance
  • der Trennung von Geschäftsleitern und Führungskräften
  • besonderem Kündigungsschutz (z.B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auzubildenden- oder Schwerbehindertenvertretung)
  • Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit

Expertise auch im kollektiven Arbeitsrecht


Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei berät HS Law. sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte natürlich auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Die Beratung beider Betriebsparteien (natürlich nicht des selben Betriebs) hilft, die jeweils andere Seite besser zu verstehen und Verhandlungen zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu führen. HS Law. berät bei:

  • der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen mit besonderer Expertise in den Bereichen
    – Einführung von IT-Sytemen,
    – Mobile Office
    – Workation und
    – Arbeitszeit
  • Betriebsänderungen (Interessenausgleich und Sozialplan)
  • der Durchsetzung von Ansprüchen und Unterlassungsansprüchen im Beschlussverfahren
  • Drittelbeteiligung im Rahmen der unternehmerischen Mitbestimmung
  • Einigungsstellenverfahren