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SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT · STATUSFESTSTELLUNG

Statusfragen entscheiden. Vor der Betriebsprüfung.

Scheinselbständigkeit bleibt ein erhebliches Risiko. 

Wir beraten bundesweit Unternehmen, Auftraggeber und Selbständige bei der rechtlichen Bewertung freier Mitarbeit, im Statusfeststellungsverfahren und bei der Betriebsprüfung.

klare Lösungen. Persönliche Vertretung. Höchste expertise.

Wo die risiken liegen.

Kritisch ist selten der Vertrag.
Sondern der Alltag.

Die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung orientiert sich nicht nur an Verträgen sondern an dem gelebten Alltag. 

01

Gewachsene Modelle.

Oft ist der Einsatz freier Mitarbeiter branchenüblich, gewachsen und von beiden Seiten gewünscht. 

Was praktisch funktioniert, ist rechtlich nicht automatisch belastbar. Gerade eingespielte Freelancer- und Projektstrukturen bergen oft verdeckte Statusrisiken.

02

Betriebsprüfung.

Spätestens in der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung werden Einbindung, Abläufe und tatsächliche Zusammenarbeit konkret hinterfragt. 

Die Folge sind oft erhebliche und für Auftraggeber nicht nachvollziehbare Beitragsnachzahlungen.

03

Vertrag und Realität.

Entscheidend ist nicht nur, was vereinbart wurde. Maßgeblich ist, wie freie Mitarbeit tatsächlich gelebt wird. Das Problem ist: Es existieren viele Gerüchte. Auftraggebern sind die Kriterien der DRV oft aber nicht bekannt. 

ZWEI SZENARIEN. EINE ENTSCHEIDUNG.

Der Ausgang einer Statusprüfung entscheidet sich selten im Verfahren.

Die Deutsche Rentenversicherung orientiert sich bei der Statusfeststellung nicht am Vertrag, sondern am Gesamtbild der Arbeitsleistung: Also daran, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Wer diese Prüfungslogik kennt und die eigene Struktur danach ausrichtet, ist in einer grundlegend anderen Position als derjenige, der erst im Prüfungsverfahren reagiert.

MIT RECHTLICHER VORBEREITUNG.

Strukturen, die einer Prüfung standhalten.

Die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung richtet sich nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung. Maßgebend ist nicht, was vertraglich vereinbart wurde, sondern wie die Zusammenarbeit im Alltag praktiziert wird. Wir analysieren beides und schließen vorhandene Lücken, bevor sie zur Angriffsfläche werden.

Wir begleiten Sie beim freiwilligen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Ein rechtzeitig gestellter Antrag, innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme,  entfaltet nach § 7a Abs. 6 SGB IV eine wichtige Schutzwirkung: Die Beitragspflicht tritt in diesem Fall erst mit der Bekanntgabe des Bescheides ein, nicht rückwirkend.

Verträge allein schützen nicht. Die Rentenversicherung prüft, ob Weisungsabhängigkeit und Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers bestehen — unabhängig davon, was im Vertrag steht. Wir gestalten Vertragswerk und Zusammenarbeit konsistent.

Rechtssicherheit lässt sich herstellen — für Auftraggeber und Auftragnehmer. Wir beraten bundesweit und entwickeln Lösungen, die zum konkreten Arbeitsmodell passen, nicht zu einem generischen Standard.

Ohne rechtliche Absicherung

Was auf dem Spiel steht, wenn die Prüfung beginnt.

Die Deutsche Rentenversicherung ist nach § 28p SGB IV verpflichtet, Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre zu prüfen. Im Rahmen dieser Betriebsprüfung werden Einbindung, Ablauforganisation und tatsächliche Weisungsstrukturen konkret hinterfragt. Unabhängig davon, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder wie dieser gestaltet ist.

Bei festgestellter Scheinselbständigkeit drohen Beitragsnachforderungen für alle vier Sozialversicherungszweige rückwirkend für bis zu vier Jahre, bei vorsätzlichem Vorenthalten sogar für bis zu dreißig Jahre. Hinzu kommen Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent der Nachforderung pro Monat des Rückstands nach § 24 SGB IV.

Der Auftraggeber trägt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil  grundsätzlich allein. Der Rückgriff auf den vermeintlich Selbständigen ist auf wenige Monate begrenzt. Das wirtschaftliche Risiko liegt damit nahezu vollständig beim Unternehmen.

In schwerwiegenden Fällen kommt eine Strafbarkeit der verantwortlichen Personen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich betont, dass die Unkenntnis der DRV-Kriterien keinen Entlastungsgrund darstellt, wenn der Betroffene die Möglichkeit hatte, das Statusfeststellungsverfahren zu nutzen.

Auch in der Prüfung

Auch wer sich bereits in einer Prüfung oder im Widerspruchsverfahren befindet, ist nicht ohne Handlungsoptionen. 

Wir vertreten Auftraggeber und Auftragnehmer gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, vor den Sozialgerichten und, soweit erforderlich, in strafrechtlichen Verfahren. 

Klare Analyse · Belastbare Argumentation · Persönliche Begleitung

Honorar

Unsere Honorarmodelle

Da sich jeder Fall unterscheidet, unterscheiden sich auch unsere Honorarmodelle. Unsere Kanzlei steht für absolute Kostentransparenz. In einem kostenfreien Erstgespräch finden wir das passende Honorarmodell. 

Stundensatz

Das klassische Modell der Rechtsberatung ist die Abrechnung nach Arbeitsstunden. Das Modell bietet sich bei Projekten an, deren Kosten noch nicht direkt abzuschätzen sind oder aber in der Dauerberatung. 

Unser aktueller Stundensatz beträgt 325 EUR zzgl. 19 % USt

Pauschale

Für Projekte mit klar definiertem Leistungsumfang (z.B. die Vorbereitung  und Begleitung eines Statusfeststellungsverfahrens) können wir eine Pauschale vereinbaren. So entsteht für beide Seiten Kostentransparenz und Sicherheit.

Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der individuellen Komplexität des Falls.  

Retainer

Sollen dauerhaft Services an uns ausgelagert werden, zum Beispiel das Vertragsmanagement, das Hinweisgebersystem oder auch Tätigkeiten der Personal- oder Rechtsabteilung, bietet sich die Vereinbarung eines Retainers an. Damit sind unsere Tätigkeiten in einem bestimmten Rechtsgebiet und in einem bestimmten Umfang pauschal abgegolten. 

Gesetzliche Vergütung / RVG

Das Gesetz sieht darüber hinaus ein eigenes Vergütungsmodell abhängig von dem Streitwert des Falls vor, es ähnelt der Pauschale. In In gerichtlichen Fällen darf dieser Vergütungsbetrag nicht unterschritten werden. Im Einzelfall kann eine Abrechnung nach diesem Modell ebenfalls sinnvoll sein, zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen. In aller Regel schließen wir aber Honorarvereinbarungen auf Basis von Stundensätzen oder Pauschalen.  

Rechtsanwalt Hendrik Schulte Arbeitsrecht. Strafrecht. Compliance.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Hendrik Schulte

Hendrik Schulte begleitet Unternehmen und Auftragnehmer bei Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren. Sein Schwerpunkt liegt auf der präventiven und strategischen Beratung, sodass eine Betriebsprüfung auch zukünftig ohne Feststellungen bleibt. 

Falls eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung zu Beitragsnachzahlungen geführt hat oder sogar ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird, verteidigt Hendrik Schulte Ihre Rechtsposition gegenüber im Widerspruchsverfahren und im Eil- und Hauptsacheverfahren vor den Sozialgerichten.