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Honorar & Kostentransparenz

Rechtsberatung mit klaren Kosten. Von Anfang an.

Sie sollen vorab wissen, welche Kosten entstehen können. Deshalb besprechen wir vor der ersten abrechenbaren Tätigkeit, welches Honorarmodell zu Ihrem Anliegen passt und welcher Rahmen realistisch ist.

VorherModell und Rahmen klären.
PassendNach Aufgabe und Planbarkeit.
NachvollziehbarLeistung und Aufwand einordnen.
Vier Honorarmodelle

Das Modell folgt der Aufgabe.

Ein klarer Prüfauftrag braucht eine andere Kostenstruktur als ein offenes Projekt, eine laufende Beratung oder ein gerichtliches Verfahren.

01 · Nach Zeitaufwand

Stundensatz

325 €zzgl. 19 % USt.

Die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand eignet sich für Beratungen und Projekte, deren Umfang zu Beginn noch nicht vollständig feststeht.

  • Offene oder dynamische Aufgabenstellung
  • Projektbegleitung und Verhandlungen
  • Laufende Rückfragen und Abstimmungen
02 · Definierter Umfang

Pauschale

Für klar abgegrenzte Leistungen kann ein fester Preis vereinbart werden. Die Höhe richtet sich nach Umfang, Komplexität und zeitlichen Anforderungen.

  • Vertragsprüfung mit festem Umfang
  • Einzelne Dokumente oder Arbeitspakete
  • Klar beschriebene Beratungsprodukte
03 · Laufende Zusammenarbeit

Retainer

Ein Retainer schafft verlässlich verfügbare Beratung für einen vereinbarten Zeitraum und Umfang – etwa als ausgelagerte Rechtsfunktion.

  • Vertragsmanagement und Legal Support
  • Arbeitsrechtliche Dauerberatung
  • Compliance- und Meldestellen-Services
Honorar-Navigator

Welches Modell könnte passen?

Wählen Sie die Situation, die Ihrem Anliegen am nächsten kommt. Die Einordnung ist unverbindlich und ersetzt keine konkrete Honorarvereinbarung.

Regelfall · Gesetzliche Gebühren nach RVG

Arbeitnehmer- und Kündigungsschutzmandate werden regelmäßig nicht nach Stundensatz abgerechnet.

In diesen Fällen rechnen wir in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren des RVG ab. Die Höhe richtet sich insbesondere nach Tätigkeit sowie Gegenstands- oder Streitwert. Den voraussichtlichen Gebührenrahmen erläutern wir vor der Beauftragung.

Vom Erstkontakt zur Vereinbarung

Kosten werden geklärt, bevor Beratungskosten entstehen.

Eine belastbare Einschätzung braucht genug Kontext – aber keinen unnötig komplizierten Prozess.

01

Anliegen einordnen.

Ziel, Dringlichkeit und Art der benötigten Unterstützung kurz beschreiben.

02

Umfang bestimmen.

Relevante Unterlagen, Beteiligte, Termine und offene Fragen werden abgegrenzt.

03

Modell vorschlagen.

Wir erläutern, ob Stundensatz, Pauschale, Retainer oder RVG sachgerecht erscheint.

04

Transparent starten.

Erst nach Klärung des Honorars und Ihrer Beauftragung beginnt die abrechenbare Tätigkeit.

Unser Anspruch

Transparenz ist Teil der Beratung.

Gute Kostentransparenz heißt nicht, jede Entwicklung vorherzusagen. Sie heißt, Annahmen, Umfang und Veränderungen rechtzeitig sichtbar zu machen.

01

Passendes Modell

Das Honorar richtet sich nach Aufgabe, Planbarkeit, Verantwortung und gewünschter Zusammenarbeit.

02

Klare Abgrenzung

Bei Pauschalen und Retainern wird beschrieben, welche Leistungen im vereinbarten Umfang enthalten sind.

03

Frühe Abstimmung

Wenn sich Umfang oder Ausgangslage wesentlich verändern, wird der weitere Kostenrahmen besprochen.

Häufige Fragen

Honorar und Erstkontakt kurz erklärt.

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Verbindlich ist die konkrete Honorarvereinbarung oder die gesetzliche Vergütung im jeweiligen Mandat.

01Gilt der Stundensatz für Arbeitnehmer- und Kündigungsschutzfälle?
In der Regel nein

Arbeitnehmermandate und insbesondere Kündigungsschutzfälle rechnen wir regelmäßig nach den gesetzlichen Gebühren des RVG ab.

Gebührenrahmen

Die Höhe richtet sich insbesondere nach Tätigkeit sowie Gegenstands- oder Streitwert. Den voraussichtlichen Rahmen klären wir vorab.

02Ist der Erstkontakt kostenfrei?
Kurze Einordnung

Der erste kurze Kontakt dient dazu, Anliegen, Zuständigkeit, Dringlichkeit und den möglichen Beratungsumfang einzuordnen.

Rechtsberatung

Eine inhaltliche rechtliche Prüfung oder Beratung kann vergütungspflichtig sein. Ob Kosten entstehen, klären wir vorher.

03Wann eignet sich eine Pauschale?
Definierter Umfang

Dokumente, Ziel, Bearbeitungsschritte und Ergebnis müssen ausreichend klar beschrieben werden können.

Neue Anforderungen

Zusätzliche oder wesentlich veränderte Aufgaben werden vor ihrer Bearbeitung gesondert abgestimmt.

04Kann der voraussichtliche Aufwand geschätzt werden?
Mit Kontext

Je klarer Unterlagen, Ziel, Beteiligte und Fristen sind, desto belastbarer lässt sich der Aufwand einordnen.

Bei Veränderungen

Ergeben sich neue Tatsachen oder zusätzliche Arbeitsschritte, wird der Kostenrahmen erneut abgestimmt.

05Was bedeutet Abrechnung nach RVG?
Gesetzliche Systematik

Die Gebühren richten sich insbesondere nach Tätigkeit und Gegenstands- oder Streitwert.

Gerichtliche Verfahren

In gerichtlichen Angelegenheiten dürfen die gesetzlichen Gebühren durch eine Honorarvereinbarung nicht unterschritten werden.

06Sind die genannten 325 € inklusive Umsatzsteuer?
Nettobetrag

Der aktuelle Stundensatz beträgt 325 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

Konkrete Vereinbarung

Die für das Mandat maßgeblichen Konditionen werden vor Beginn der abrechenbaren Tätigkeit festgehalten.

Kontakt

Welcher Honorarrahmen passt zu Ihrem Anliegen?

Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, worum es geht, wie dringend es ist und welches Modell voraussichtlich passt.