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Arbeitsrecht.

Für Arbeitnehmer.

01 / Unser Konzept.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

#LetUsBeYourTeam.

Wir sind Ihr Team für Ihren Fall. Egal um welche Fragen des Arbeitsrechts es geht, wir sind als Ihr Team an Ihrer Seite. 

Wir beraten und vertreten Sie in allen Stationen eines Arbeitsverhältnisses. Im Hintergrund oder als Ihr Interessenvertreter gegenüber Ihrem Arbeitgeber – ganz wie Sie es sich wünschen. 

Wir prüfen Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen, Bonusvereinbarungen, Fortbildungsverträge und alle weiteren vorstellbaren Verträge in einem Arbeitsverhältnis. Wir beraten auch Geschäftsführer und Vorstände gegenüber der Gesellschafterversammlung oder dem Aufsichtsrat. 

Wir setzen Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch. Unabhängig davon, ob es um Gehalt, Urlaub, Bonus oder Zusatzleistungen wie betriebliche Altersversorgung geht. 

Wir verteidigen Sie gegen Abmahnungen und Kündigungen und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und in Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber.  

Unser Beratungsansatz zahlt sich aus. Da wir unsere Mandanten genau kennenlernen, können wir schnell und präzise reagieren. Mit digitalen Mitteln verstehen und lösen wir auch komplexeste Fälle in kurzer Zeit, ohne lange Wege und vollständig papierlos. 

02 / Vertragsprüfung.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Vertragsprüfung / Check-Up

Arbeitsverträge gehören zu den wichtigsten Verträgen im Leben eines Menschen. Und bleiben am häufigsten ungeprüft. 

Wir schauen uns Ihre Verträge genau an, zeigen Risiken auf und besprechen mit Ihnen die Konsequenzen für Ihr Arbeitsverhältnis.

Wenn Ihnen im laufenden Arbeitsverhältnis Zusatzvereinbarungen angeboten werden, kann das für Sie Vor- aber auch Nachteile haben. Oft kombinieren Arbeitgeber auch beides, um veraltete Verträge abzulösen.

 

Wir zeigen Ihnen Chancen und Risiken auf.

Wir schauen uns Ihren Arbeits- oder Dienstvertrag genau an. Bestenfalls bevor er abgeschlossen wurde. Wir zeigen Ihnen die “Showstopper” und beraten Sie, ob sich eine Nachverhandlung lohnt. 


Unwirksame Klauseln wirken sich übrigens oft zum Vorteil für Arbeitnehmer aus. Arbeitgeber versuchen schließlich oft, Ihre überlegene Verhandlungsposition auszunutzen und ihren Spielraum unangemessen zu erweitern. Wir sehen das in der Regel auf den ersten Blick. 

Fortbildungen verknüpfen Arbeitgeber oft mit Rückzahlungsverpflichtungen. Gerade bei aufwändigen Fortbildungen mit hohen Kosten besteht ein erhebliches finanzielles Risiko. Oft sind Rückzahlungsklauseln allerdings unwirksam, denn die Rechtsprechung ist streng. 

 

Wir prüfen Ihren Fortbildungsvertrag und die damit verbundene Rückzahlungsklausel und verteidigen Sie gegen Rückzahlungsansprüche. 

03 / Ihre Ansprüche.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Ansprüche durchsetzen.

Wenn Arbeitgeber die Zahlung von Gehalt oder Bonus verweigern, hat das erhebliche finanzielle Auswirkungen. Wenn Urlaub nicht genehmigt wird und versprechen nicht eingehalten werden, sind die folgen bestenfalls ärgerlich, schlimmstenfalls existenziell. 

Wenn Arbeitgeber ihre Verpflichtungen nicht einhalten, ist eine konsequente rechtliche Vertretung unverzichtbar. 

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Freizeit und Freizeitausgleich und setzen diese durch. Am Ende eines Arbeitsverhältnisses steht außerdem die Abgeltung des Urlaubs und der Überstunden. Oft versuchen Arbeitgeber, weitere Zahlungen zu vermeiden. 

Wir setzen Ihre Gehaltsansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch. Die Zahlung des Gehalts ist die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers, hier besteht kein Raum für Kompromisse. 

 

Werden Bonus, variable Vergütung, Zusatzvergütung (13. Gehalt) verweigert, sind die Gründe des Arbeitgebers oft nicht berechtigt. Wir prüfen Ihre Ansprüche. 

Sie können auch Schadensersatzansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben. Zum Beispiel, wenn er Rücksichtspflichten nicht einhält, es zu Belästigungen kommt oder Arbeitsschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Wir beraten Sie und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. 

04 / Rechte verteidigen.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Rechte verteidigen.

Wir sind an Ihrer Seite, wenn Ihre Arbeitgeber gegen Sie vorgeht, zum Beispiel durch Abmahnung oder (ggf. außerordentliche) Kündigung. Wir kennen Ihre Rechte und können auch die Position des Arbeitgebers realistische einschätzen. Oft sind Maßnahmen des Arbeitgebers nicht berechtigt.

Wichtig ist eine konsequente Verteidigung Ihrer Position durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der die Fallstricke beider Seiten bestens kennt.

Wurde Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erklärt, ist dies ein existenzieller Einschnitt. Auch wenn es viele Arten der Kündigung gibt (z.B. Änderungskündigung, Verdachtskündigung, außerordentliche Kündigung) besteht bei jeder Kündigung sofortiger Handlungsbedarf. Eine Klage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden. 

Die mildeste arbeitsrechtliche Maßnahme des Arbeitgebers ist die Abmahnung. Oft bereitet die Abmahnung aber bereits eine Kündigung vor, sodass Ihr Arbeitsverhältnis akut gefährdet ist. Gegen Abmahnungen können wir gerichtlich vorgehen, oft sind Abmahnungen unwirksam. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast.

 

Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird hingegen oft genutzt um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten und ist hierfür auch zwingende Voraussetzung. Auch wenn es gut gemeint sein kann, hilft hier eine ganzheitliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.  

Führt der Arbeitgeber eine interne Ermittlung oder ein Compliance-Verfahren gegen Sie (meist beginnt es mit einer Anhörung), ist Ihr Arbeitsplatz akut gefährdet. Nicht selten wird eine so genannte Verdachtskündigung vorbereitet. Wir unterstützen Sie bei schwierigen Gesprächen und Befragungen und bereiten Sie auf diese Termine umfassend vor. 

05 / Beratungsansatz
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Unser Ansatz: Ganzheitlich. Pragmatisch. Persönlich.

Unsere Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ist bestimmt von ganzheitlichem Denken und dabei bleiben wir immer pragmatisch. 

Wir arbeiten digital aber persönlich. Ihr Rechtsanwalt ist für Sie grundsätzlich immer erreichbar und Sie können jederzeit einen Termin vereinbaren: Telefonisch, digital oder in der Kanzlei. 

Vor Gericht vertritt Sie ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bundesweit persönlich. Auf so genannte Terminsvertreter greifen wir nur im Notfall zurück, zum Beispiel wenn erforderliche Verlegungen abgelehnt werden. In diesem Fall informieren wir den Vertreter umfassend über Ihren Sachverhalt und unsere Strategie. 

Unsere Expertise: Umfassend im Arbeitsrecht.

Wir sind im Arbeitsrecht spezialisiert. Arbeitsrechtliche Fälle sind unser Alltag. Da wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten, kennen wir Interessen und Strategien beider Seiten und nutzen dies immer zum Vorteil unserer Mandanten. Arbeitsrecht ist für uns nicht ideologisch. Unser Ziel ist das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten. 

Wir bilden uns durch regelmäßige Fortbildungen, Publikationen und kanzleiübergreifende Beratung fachlich weiter und bleiben dadurch auf dem neusten Stand der Wissenschaft, Rechtsprechung und Technik. Da wir auch komplexe Fälle begleiten, vor Gericht vertreten und in Fachzeitschriften kommentieren, tragen wir auch zur tatsächlichen Weiterentwicklung des Arbeitsrechts bei. 

 

06 / Für Sie da
Arbeitsrecht für arbeitgeber.

Ihr Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte Arbeitsrecht. IT-Recht.

Hendrik Schulte
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht

07 / FAQ
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer.

Ja, als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht beraten wir auch Arbeitnehmer arbeitsrechtlich und stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. 

Wir sehen Arbeitsrecht nicht ideologisch, sondern für uns stehen die Interessen unserer Mandanten im Mittelpunkt. Es ist sinnvoll, beide Seiten zu kennen um die bestmögliche Vertretung und Beratung zu bieten. 

Das wichtigste: Ruhe bewahren und rechtlichen Rat bei einer Kanzlei für Arbeitsrecht suchen. Eine Kündigung ist einschneidend. Keinesfalls sollten Sie sich zu Äußerungen oder Erklärungen hinreißen lassen. Unterschreiben Sie nicht schnell einen Aufhebungsvertrag. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie gegebenenfalls Ihren Arbeitsplatz zurückerhalten. Falls das nicht möglich oder von Ihnen nicht gewollt ist, lässt sich oftmals eine Abfindung erreichen. 

Wichtig ist, schnell zu handeln, denn für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen Zeit.

Mit einer außerordentlichen Kündigung kann sich eine Partei unmittelbar von dem Arbeitsvertrag lösen. Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach § 626 BGB. Erforderlich ist hierfür ein wichtiger Grund. Die Anforderungen hieran sind hoch, deshalb ist eine außerordentliche Kündigung oft unwirksam. 

Eine Verdachtskündigung kann ausgesprochen werden, wenn der dringende Tatverdacht einer sehr schweren Pflichtverletzung besteht, z.B. einer Straftat gegen den Arbeitgeber. Alleine durch den starken Verdacht kann das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört sein und der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zwingend zuvor anhören. Wenn eine solche Anhörung stattfinden soll, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Rat holen. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes stehen dann auch oft strafrechtliche Konsequenzen im Raum. Der Einsatz ist hierbei besonders hoch und die Sachverhalte komplex. Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützt sie mit Kompetenz und Durchsetzungsstärke.

Eine Änderungskündigung erklären Arbeitgeber, wenn Sie einseitig Bedingungen des Arbeitsvertrags ändern möchten und die Änderung nicht von ihrem Weisungsrecht umfasst ist. Die Änderungskündigung unterliegt ähnlich strengen Voraussetzungen wie eine normale ordentliche Kündigung. Wichtig ist, die gesetzlichen Fristen für eine Zustimmung (unter Vorbehalt) und die Kündigungsschutzklage einzuhalten.

Eine Abmahnung bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber meint, dass Sie gegen Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen haben. Das muss nicht zwingend stimmen, deswegen kann ein Arbeitnehmer die Abmahnung gerichtlich angreifen. 
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, kann das entweder bedeuten, dass Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereitet und Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist. Oder er möchte tatsächlich eine Verhaltensänderung erreichen. Dann wird er aber eher auf weniger formelle Maßnahmen zurückgreifen, z.B. mündliches Feedback oder eine schriftliche Ermahnung. 
Wenn Sie glauben, dass man Ihnen kündigen möchte, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Bauchgefühl richtig liegt. Es hilft nicht, zu beschönigen sondern Sie sollten sich rechtliche Unterstützung durch eine spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht suchen.

Wenn der Arbeitgeber Gehalt nicht zahlt, ist dies sehr ärgerlich. Auch Sie haben laufende Verbindlichkeiten zu erfüllen. Auch wenn seitens des Arbeitgebers verschiedene Gründe in Betracht kommen, das Gehalt nicht zu zahlen, sollten Sie nicht nachgeben und Ihren Anspruch durchsetzen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber abzumahnen, gegebenenfalls Ihre Arbeitsleistung einzustellen oder Schadensersatz zu verlangen.

In der Regel ist die Antwort Nein. Lassen Sie sich nicht beirren, ein solcher Anspruch existiert in der Regel nicht. Ausnahmen sind Abfindungsprogramme, Sozialpläne oder ganz bestimmte Einzelfälle (Abfindungsangebot in der Kündigung, Auflösungsantrag,…). Abfindung ist und bleibt Verhandlungssache, denn Kündigungen sind oft angreifbar. Es geht dann vor allem um das Risiko des Arbeitgebers, einen möglichen Rechtsstreit zu verlieren.

Ja. Denn mit guter Vorbereitung einer so genannten Eigenkündigung können viele Weichen gestellt werden. Auch ein finanzieller Vorteil oder sogar eine Abfindung durch den Arbeitgeber sind möglich. Wichtig ist, die Fallstricke und Möglichkeiten zu kennen. Auch wenn die Aussichten zunächst gering erscheinen, kann sich der fachlich geschulte Blick einer Kanzlei für Arbeitsrecht lohnen.

Nach sechswöchiger Krankheit oder mehreren Kurzerkrankungen von insgesamt sechs Wochen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) einzuladen. Da er hierzu verpflichtet ist, ist Ihr Arbeitsplatz oftmals nicht akut in Gefahr. Es geht darum herauszufinden, wie Ihr Arbeitsplatz entsprechend Ihrer Erkrankung gestaltet werden kann. Das BEM kann aber auch genutzt werden um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten. Sie sollten daher achtsam sein. Sie sind Herrin/Herr des BEM-Verfahrens und haben umfassende Rechte, auch können Sie das BEM ablehnen. Die Ablehnung des BEM oder ein Scheitern des BEM machen es dem Arbeitgeber aber einfacher, Sie krankheitsbedingt zu kündigen. 

Ja! Entgegen der oft vertretenen Meinung schützt Krankheit nicht vor Kündigung. Eine lange Krankheit kann sogar ein Kündigungsgrund sein. Wenn Ihnen während der Krankheit gekündigt wird, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende des sechswöchigen Zeitraums, auch wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher endet. 

In der Regel nein, selbst in der Probe-/Wartezeit ist eine Kündigung bei Schwangerschaft nur schwer möglich. Denken Sie daran: Sie müssen Ihre Schwangerschaft nicht im Vorstellungsgespräch ansprechen, Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht danach fragen.

Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder einer zuständigen Stelle im Unternehmen. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Wenn sich die Situation nicht bessert, können Sie möglicherweise Schadensersatz verlangen. Auch hier ist es sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Rat durch eine Kanzlei für Arbeitsrecht einzuholen um eine Strategie zu finden und die Situation für Sie nicht zu verschlimmern.

Ein Personalgespräch muss nicht zwingend negativ sein, oftmals wird es aber genutzt, um eine Abmahnung, Kündigung oder einfach nur Kritik auszusprechen. Es kann auch zur Anhörung zu einer Verdachtskündigung (s.o.) genutzt werden. Reflektieren Sie, was passiert sein könnte. Wenn Sie vermuten, dass das Gespräch einen für Sie negativen Inhalt haben könnte, ist frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll.

Zunächst: Sie sollten nicht überstürzt unterschreiben! Machen Sie sich Gedanken über Chancen und Risiken. Klar ist, Ihr Arbeitgeber möchte nicht mehr mit Ihnen zusammenarbeiten. Aus dieser Tatsache sollten Sie das für Sie bestmögliche Ergebnis erreichen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie hierbei bestmöglich unterstützen.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte war bereits vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt arbeitsrechtlich tätig und begleitete ein mittelständisches IT-Unternehmen als Inhouse-Counsel

Bei seiner mehrjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit am arbeitsrechtlichen Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Kerstin Tillmanns an der FernUni Hagen konnte er seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse weiter vertiefen, auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts forschen und seine Kenntnisse als Dozent vermitteln. Hendrik Schulte betreute in diesem Zusammenhang die Anfertigung zahlreicher Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen.

Darauf folgten Tätigkeiten für eine Big4-Gesellschaft und als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in einer bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt Mittelstand und Financial Services. Der Schritt in die Selbständigkeit war der nächste logische Schritt.

Die Beratung für Arbeitnehmer richtet sich auch bei einer spezialisierten Kanzlei für Arbeitsrecht in der Regel nach der gesetzlichen Vergütung. Im Einzelfall kann es für beide Seiten sinnvoll sein, ein Stundenhonorar oder eine Pauschale zu vereinbaren. Eine faire und transparente Vergütung gehört zu den Grundwerten der Kanzlei. 

In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer arbeitsrechtlichen Beratung. Beim Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung sollte das Modul Arbeitsrecht unbedingt mit abgeschlossen werden.

Wir unterstützen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen des individuellen und kollektiven (Betriebsrat, Tarifvertrag) Arbeitsrechts. Wir helfen auch bei Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes und Diskriminierungsproblemen. Wir helfen bei Krankheit und Fragen der Lohnfortzahlung und auch im Sozialversicherungsrecht. 

Auf Grund unserer Schnittstelle zu Compliance und Strafrecht betreuen wir Sie auch als Betroffene(r) von internen und externen Ermittlungen.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!