Verträge und Veränderungen.
Wir prüfen Arbeits- und Dienstverträge, Zusatzvereinbarungen, Zielsysteme, Fortbildungsvereinbarungen und neue Vertragsangebote.
SchulteLegal berät Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände bei allen wichtigen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts – von der Vertragsprüfung über Gehalt und Bonus bis zu Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Kündigung. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, eine klare Strategie und einen festen persönlichen Ansprechpartner.
Wir kennen die Perspektive von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dieses Verständnis hilft uns, Reaktionen, Verhandlungsspielräume und Prozessrisiken realistisch einzuschätzen – ohne anonyme Fallbearbeitung und ohne unnötige Umwege.
Ein arbeitsrechtlicher Konflikt betrifft selten nur einen einzelnen Paragraphen. Einkommen, beruflicher Ruf, persönliche Belastung, Zeugnis, Arbeitslosengeld und die nächste Position können gleichzeitig eine Rolle spielen. Deshalb beginnen wir mit Ihren Zielen und entwickeln daraus das Vorgehen.
Wir beraten im Hintergrund, übernehmen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder vertreten Sie vor Gericht. Wie sichtbar wir auftreten, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen und passend zur jeweiligen Situation.
Wir prüfen Arbeits- und Dienstverträge, Zusatzvereinbarungen, Zielsysteme, Fortbildungsvereinbarungen und neue Vertragsangebote.
Wir klären Gehalt, Bonus, Urlaub, Überstunden, Freizeitausgleich, Zeugnis und betriebliche Zusatzleistungen.
Wir unterstützen bei Abmahnung, Personalgespräch, BEM, interner Untersuchung, Diskriminierung und drohender Kündigung.
Wir verhandeln Aufhebungsverträge, führen Kündigungsschutzverfahren und bereiten auch eine eigene Kündigung strategisch vor.
Wählen Sie Ihre Situation und die gewünschte Unterstützung. Der Filter ordnet nur die sichtbaren Angebote und speichert oder versendet keine Angaben.
12 passende Beratungsangebote für alle Situationen und Leistungen.
Die Auswahl bleibt in Ihrem Browser.Wir prüfen Ihren Vertrag vor der Unterschrift oder im laufenden Arbeitsverhältnis und erklären, welche Regelungen für Sie praktisch relevant werden.
Neue Aufgaben, weniger Vergütung, Versetzung oder ein vollständig neuer Vertrag: Wir prüfen, was sich tatsächlich ändert und wo Verhandlungsspielraum besteht.
Rückzahlungsklauseln können hohe finanzielle Folgen haben. Wir prüfen Fortbildungsvereinbarung, Bindungsdauer und geltend gemachte Forderungen.
Wir prüfen offene oder gekürzte Vergütung und setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht durch.
Wir klären, welche Ansprüche auf Urlaub, Freizeitausgleich oder Vergütung bestehen und welche Nachweise im Streitfall erforderlich sind.
Wir prüfen Inhalt, Bewertung und Formulierungen und unterstützen bei der Durchsetzung eines angemessenen Zeugnisses.
Wir prüfen Vorwurf, Beweislage und mögliche Folgen. Danach entscheiden wir mit Ihnen, ob eine Gegendarstellung, Entfernungsklage oder ein anderes Vorgehen sinnvoll ist.
Wir bereiten Sie auf schwierige Gespräche vor, ordnen Ziele und Risiken ein und unterstützen bei Bedarf während des weiteren Verfahrens.
Bei Compliance-Untersuchungen oder schwerwiegenden Vorwürfen sichern wir Ihre Position, bereiten die Anhörung vor und koordinieren arbeits- und strafrechtliche Risiken.
Wir prüfen das Angebot, berechnen wirtschaftliche Folgen und verhandeln die Punkte, die für Ihren weiteren Weg entscheidend sind.
Wir prüfen die Kündigung kurzfristig, besprechen Ihr Ziel und übernehmen Kündigungsschutzklage, Verhandlungen und Gerichtstermine.
Auch ein selbst geplanter Wechsel sollte vorbereitet werden. Wir prüfen Fristen, Wettbewerbsfragen, offene Vergütung und mögliche Verhandlungschancen.
Manche Fragen lassen sich vor einer Unterschrift vermeiden. Andere entstehen erst nach Jahren. Wir beraten punktuell oder begleiten Sie über mehrere Schritte hinweg – immer mit Blick auf die konkrete Entscheidung, die jetzt ansteht.
Frühzeitige Beratung erweitert die Möglichkeiten. Das gilt besonders bei Vertragsänderungen, Gesprächen mit Konfliktpotenzial, internen Untersuchungen und einer sich abzeichnenden Trennung.
Prüfung des Angebots, Nachverhandlung und Einordnung von Befristung, Probezeit, Bonus und Wettbewerb.
Beförderung, neue Aufgaben, Versetzung, Arbeitsort, Arbeitszeit und zusätzliche Vereinbarungen.
Gehalt, Bonus, Zielerreichung, Urlaub, Überstunden, Zusatzleistungen und betriebliche Altersversorgung.
Entgeltfortzahlung, BEM, Wiedereingliederung, Arbeitsschutz und Risiko einer personenbedingten Kündigung.
Abmahnung, Personalgespräch, Mobbing, Diskriminierung, Compliance-Anhörung und Verdachtskündigung.
Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis, Freistellung und strategische Eigenkündigung.
In Konfliktsituationen entstehen häufig mehrere Risiken gleichzeitig. Wir prüfen nicht nur das einzelne Schreiben, sondern die Entwicklung dahinter und die Folgen jedes möglichen Schritts.
Das Zugangsdatum, die schriftliche Kündigung, laufende Fristen und die Frage, ob Sonderkündigungsschutz bestehen kann.
Kündigungsgrund, Betriebszugehörigkeit, Betriebsgröße, Anhörung des Betriebsrats, Auswahlentscheidungen und formale Fehler.
Weiterbeschäftigung, Verhandlung über eine Beendigung oder eine Kombination aus finanzieller und beruflicher Absicherung.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutzverfahren. Unterschreiben Sie deshalb nicht unter Zeitdruck.
Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Bonus, Resturlaub, Zeugnis, Rückgabe, Kommunikation und Wettbewerbsfragen.
Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Krankenversicherung, Fälligkeit, Steuerzeitpunkt und mögliche Verrechnungsklauseln.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt oder wirksam. Entscheidend sind Vorwurf, Konkretisierung, Beweise und die verlangte Verhaltensänderung.
Nicht immer ist eine sofortige Klage der beste Weg. Gegendarstellung, Beweissicherung oder eine zunächst zurückhaltende Reaktion kann sinnvoller sein.
Wir prüfen, ob tatsächlich ein Kündigungsrisiko besteht und wie Sie Ihre Position im laufenden Arbeitsverhältnis sichern.
Ein Compliance-Hinweis, Datenzugriff, Spesenfall, Interessenkonflikt oder der Verdacht einer Straftat führt zu Interview oder Anhörung.
Wir rekonstruieren den Sachverhalt, prüfen Unterlagen, klären Aussage- und Verteidigungsstrategie und bereiten kritische Fragen vor.
Wo neben dem Arbeitsplatz auch strafrechtliche Folgen möglich sind, stimmen wir das Vorgehen rechtsgebietsübergreifend ab.
Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres muss der Arbeitgeber mit Ihrer Zustimmung Möglichkeiten zur Überwindung und Vorbeugung klären.
Teilnahme, Begleitperson, Umfang medizinischer Angaben, mögliche Anpassungen des Arbeitsplatzes und Dokumentation.
Krankheit schützt nicht automatisch vor Kündigung. Das BEM und mögliche mildere Mittel sind bei der rechtlichen Bewertung jedoch wichtig.
Ausschlussfristen können Ansprüche bereits nach wenigen Monaten verfallen lassen. Wir prüfen deshalb nicht nur die materielle Rechtslage, sondern auch Vertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und erforderliche Nachweise.
Wenn Zahlungen ausbleiben oder gekürzt werden, klären wir Anspruch, Fälligkeit und den wirtschaftlich sinnvollen Weg.
Arbeitszeitfragen hängen oft von Vertrag, betrieblicher Praxis und Dokumentation ab. Wir ordnen die tatsächlichen Abläufe rechtlich ein.
Bei Belästigung, Diskriminierung, gesundheitlicher Gefährdung oder Verletzung persönlicher Rechte prüfen wir Abhilfe und Ansprüche.
Führungskräfte, Organmitglieder und Beschäftigte in sensiblen Konfliktsituationen benötigen eine Beratung, die Vertragsrecht, Reputation, Kommunikation und mögliche Parallelverfahren zusammenführt.
Variable Vergütung, Zielsysteme, Versetzung, Verantwortungsentzug, Wettbewerbsverbote und komplexe Trennungsverhandlungen.
Beruflicher Ruf, interne Kommunikation und die nächste Position sind häufig ebenso wichtig wie die reine Vertragslage.
Wir entwickeln eine Verhandlungsstrategie, die finanzielle, berufliche und persönliche Ziele in eine sinnvolle Reihenfolge bringt.
Organstellung und Dienstvertrag können getrennt beendet oder verändert werden. Zuständigkeiten und Rechtsschutz unterscheiden sich vom normalen Arbeitsverhältnis.
Abberufung, Kündigung, Vergütung, D&O, Haftung, Freistellung, Wettbewerbsverbot und Kommunikation.
Wir prüfen Beschlusslage und Vertrag und verhandeln eine Gesamtlösung mit Gesellschaftern oder Aufsichtsrat.
Während Schwangerschaft und weiterer gesetzlich geschützter Zeiträume gelten besondere Kündigungsbeschränkungen.
Kenntnis des Arbeitgebers, rechtzeitige Mitteilung und mögliche behördliche Entscheidungen können entscheidend sein.
Beschäftigungsverbote, Mutterschutzlohn, Elternzeit, Teilzeit und Rückkehr in eine gleichwertige Tätigkeit.
Einzelne Vorfälle, Beteiligte, Zeugen, Nachrichten, Beschwerden und gesundheitliche Folgen müssen möglichst konkret festgehalten werden.
Interne Beschwerde, Schutzmaßnahmen, Unterlassung, Versetzung, Entschädigung oder eine verhandelte Beendigung.
Unkoordinierte Eskalation kann die Situation verschärfen. Wir planen das Vorgehen und die Kommunikation Schritt für Schritt.
Nicht jeder Fall muss sofort eskalieren. Wir können zunächst im Hintergrund beraten, die Kommunikation übernehmen oder Ihre Interessen vollständig außergerichtlich und vor Gericht vertreten.
Geeignet für Verträge, Schreiben, Gesprächsvorbereitung und Situationen, in denen Sie zunächst wissen möchten, wie die Rechtslage aussieht.
Wir formulieren Schreiben, führen Gespräche und verhandeln über Ansprüche, Vertragsänderungen, Aufhebungsverträge oder andere Lösungen.
Wir erheben Klage, erstellen Schriftsätze, verhandeln Vergleiche und nehmen Gerichtstermine grundsätzlich persönlich wahr.
Sie sollen wissen, wo Sie stehen – und warum wir einen bestimmten Schritt empfehlen.
Wir beschönigen Risiken nicht und versprechen kein Ergebnis, das sich seriös nicht vorhersagen lässt. Sie erhalten eine verständliche Einordnung und eine Strategie, die zu Ihren Zielen passt.
Arbeitsrecht ist für uns nicht ideologisch. Wir kennen die Interessen und Vorgehensweisen beider Seiten und nutzen dieses Wissen, um Ihre Position realistisch und konsequent zu vertreten.
Wir klären Sachverhalt, Vertragslage, bisherige Kommunikation, persönliche Prioritäten und zeitliche Vorgaben.
Sie erfahren, welche Argumente überzeugen können, wo Beweise fehlen und welche Reaktion der Arbeitgeber wahrscheinlich ist.
Wir entscheiden gemeinsam, ob Beratung im Hintergrund, ein Schreiben, eine Verhandlung oder ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist.
Wir übernehmen die vereinbarten Schritte, halten Sie auf dem Laufenden und reagieren schnell auf neue Entwicklungen.
Unterlagen, Fristen und Abläufe werden effizient digital bearbeitet. Die rechtliche Bewertung, Strategie und Kommunikation bleiben bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Sie wissen, wer Ihren Fall bearbeitet und wen Sie erreichen können. Anwaltliche Beratung und digitale Mandatsorganisation greifen ineinander, damit Fristen, Rückfragen und Unterlagen nicht liegen bleiben.
Hendrik Schulte berät und vertritt Arbeitnehmer, Führungskräfte und Organmitglieder in Vertragsfragen, Vergütungsstreitigkeiten, Konflikten und Trennungssituationen. Durch die parallele Beratung von Arbeitgebern kennt er Entscheidungswege und Verhandlungsstrategien der Gegenseite aus der Praxis.
Beruflichen Hintergrund auf LinkedIn →Sandra Bernecker koordiniert Unterlagen, Termine und digitale Abläufe. Sie ist neben der anwaltlichen Beratung eine verlässliche organisatorische Ansprechpartnerin und sorgt dafür, dass Ihr Anliegen strukturiert bearbeitet wird.
Organisationsteam kontaktieren →Die Antworten geben eine erste Orientierung. Für eine verlässliche Einschätzung müssen Vertrag, Unterlagen und der konkrete Verlauf geprüft werden.
Wir beraten beide Seiten im Arbeitsrecht, selbstverständlich unter strikter Beachtung möglicher Interessenkonflikte.
Wir kennen interne Entscheidungswege, typische Argumente und Prozessstrategien von Unternehmen und können Reaktionen realistischer einschätzen.
Im Mittelpunkt stehen Ihre Interessen und das bestmögliche Ergebnis in Ihrem konkreten Fall.
Notieren Sie das Zugangsdatum. Gegen eine schriftliche Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden.
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und geben Sie keine umfassende Stellungnahme ab, bevor die Situation geprüft ist.
Kündigung, Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Abmahnungen, relevante Kommunikation und Informationen zu Betriebsrat oder besonderem Schutz.
Ein allgemeiner automatischer Anspruch besteht in der Regel nicht.
Abfindungen entstehen häufig, weil der Arbeitgeber das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens vermeiden möchte.
Ansprüche oder Angebote können sich etwa aus Sozialplan, Abfindungsprogramm, Kündigungsschreiben oder besonderen gesetzlichen Konstellationen ergeben.
Das Arbeitsverhältnis soll ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist beendet werden.
Erforderlich ist ein wichtiger Grund und eine Interessenabwägung. Die Anforderungen sind hoch.
Auch hier gilt grundsätzlich die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage. Zusätzlich können Vergütung, Zeugnis und mögliche strafrechtliche Vorwürfe zu klären sein.
Der Arbeitgeber stützt die Kündigung nicht auf eine nachgewiesene Tat, sondern auf einen dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung.
Vor einer Verdachtskündigung muss der Arbeitnehmer grundsätzlich Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Weil jede Aussage spätere arbeits- oder strafrechtliche Folgen haben kann, sollte die Anhörung sorgfältig vorbereitet werden.
Der Arbeitgeber kündigt das bisherige Arbeitsverhältnis und bietet die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an.
Annahme, Ablehnung oder Annahme unter Vorbehalt können in Betracht kommen.
Vorbehaltserklärung und Änderungsschutzklage unterliegen kurzen Fristen. Eine Prüfung sollte deshalb sofort erfolgen.
Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von Vorwurf, Beweislage, Eskalationsniveau und möglicher Kündigungsvorbereitung ab.
Gegendarstellung, Beweissicherung, internes Gespräch oder zunächst keine sichtbare Reaktion können geeigneter sein.
Wichtig ist, die Abmahnung nicht zu ignorieren, sondern ihre Bedeutung für den weiteren Verlauf realistisch einzuschätzen.
Vertrag, Zielvereinbarung, Abrechnung, betriebliche Übung und mögliche Kürzungsgründe müssen ausgewertet werden.
Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche frühzeitig verfallen können.
Je nach Situation kommen Zahlungsaufforderung, Zurückbehaltungsrechte, Klage und Verzugsfolgen in Betracht.
Ein BEM ist anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
Arbeitsunfähigkeit soll überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden.
Das Verfahren setzt Ihre Beteiligung voraus. Sie sollten vorab klären, wer teilnimmt, welche Daten offengelegt werden und welche Maßnahmen realistisch sind.
Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert den Zugang einer Kündigung nicht.
Sie unterliegt besonderen Anforderungen, unter anderem hinsichtlich Zukunftsprognose, betrieblicher Belastung und Interessenabwägung.
BEM, leidensgerechter Einsatz, Fehlzeiten, Ursachen und mögliche mildere Mittel spielen regelmäßig eine wichtige Rolle.
Klären Sie Anlass, Teilnehmer und mögliche Vorwürfe. Sichern Sie vorhandene Unterlagen und erstellen Sie eine sachliche Chronologie.
Unterschreiben Sie keine unbekannten Erklärungen spontan. Bei schweren Vorwürfen kann es sinnvoll sein, zunächst keine ausführliche Stellungnahme abzugeben.
Fertigen Sie zeitnah eine Gesprächsnotiz an und bewahren Sie Schreiben oder Protokolle auf.
Ein Aufhebungsvertrag kann in der Regel nicht einfach widerrufen werden und beendet den Kündigungsschutz.
Neben der Abfindung sind Beendigungsdatum, Freistellung, Bonus, Resturlaub, Zeugnis, Sperrzeitrisiko und offene Forderungen wichtig.
Das erste Angebot ist häufig nicht das letzte. Wir bewerten die Kündigungsrisiken des Arbeitgebers und leiten daraus Verhandlungsziele ab.
Wir prüfen Kündigungsfrist, Form, Zugang, Wettbewerbsfragen, Resturlaub, Bonus und Rückgabeobliegenheiten.
Je nach Ausgangslage kann vor der Eigenkündigung über Freistellung, frühere Beendigung, Zeugnis oder eine einvernehmliche Lösung gesprochen werden.
Die Reihenfolge von neuem Vertrag, Kündigung, Information des Arbeitgebers und interner Kommunikation sollte abgestimmt werden.
Je nach Mandat rechnen wir nach gesetzlicher Vergütung, Stundenhonorar oder transparenter Pauschale ab.
Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wir unterstützen bei der Deckungsanfrage.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht eine Besonderheit bei der Kostenerstattung. Wir erläutern das Kostenrisiko vor der Beauftragung.
Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Bei Kündigung, Anhörung, Aufhebungsvertrag oder laufenden Fristen empfiehlt sich eine unmittelbare Kontaktaufnahme.
Teilen Sie uns mit, welche Unterlagen vorliegen und ob bereits ein Termin oder eine Frist läuft. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.