Statusfeststellung
Prüfung, ob eine Tätigkeit als selbständig oder abhängig beschäftigt eingeordnet werden kann — präventiv oder im laufenden Verfahren.
Wir prüfen Verträge, gelebte Zusammenarbeit und Statusrisiken, bevor aus Unsicherheit eine Betriebsprüfung, Beitragsnachforderung oder persönliche Haftung wird.
Prüfung, ob eine Tätigkeit als selbständig oder abhängig beschäftigt eingeordnet werden kann — präventiv oder im laufenden Verfahren.
Vorbereitung, Analyse und Vertretung, wenn die Deutsche Rentenversicherung Auftragsverhältnisse und freie Mitarbeit prüft.
Prüfung von Nachforderungen, Säumniszuschlägen und Handlungsoptionen nach einem Bescheid der Rentenversicherung.
Einschätzung persönlicher Risiken für Geschäftsführung und Verantwortliche — insbesondere bei § 266a StGB.
Für Auftraggeber, Auftragnehmer, Geschäftsführer und Unternehmen mit Freelancern, Subunternehmern oder externen Projektkräften.
Risiko jetzt prüfen lassenWir begleiten Unternehmen, Auftraggeber und Auftragnehmer bei der rechtlichen Einordnung freier Mitarbeit, bei DRV-Betriebsprüfungen und in Statusfeststellungsverfahren. Entscheidend ist dabei nicht nur der Vertrag, sondern vor allem die tatsächlich gelebte Zusammenarbeit.
Ansprechpartner für Statusfeststellung, Scheinselbständigkeit, DRV-Betriebsprüfung, Widerspruchsverfahren und strategische arbeitsrechtliche Beratung.
Ansprechpartnerin für Terminabstimmung, strukturierte Aufnahme Ihrer Ausgangssituation und organisatorische Begleitung der Ersteinschätzung.
Viele Unternehmen erkennen die Gefahr erst, wenn die Deutsche Rentenversicherung bereits eine Prüfung angekündigt hat. Dann ist es häufig zu spät, Strukturen noch rein präventiv auszurichten.
Ob ein Auftragnehmer selbständig oder abhängig beschäftigt ist, hängt nicht nur vom Vertrag ab. Entscheidend sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung, wirtschaftliche Abhängigkeit und der tatsächlich gelebte Alltag.
Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, drohen Beitragsnachforderungen für mehrere Jahre. Hinzu kommen häufig Säumniszuschläge, erheblicher Zeitdruck und organisatorische Belastung.
Neben Nachzahlungen können strafrechtliche Vorwürfe wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen im Raum stehen. Das Risiko betrifft dann nicht nur das Unternehmen.
Scheinselbständigkeit entsteht selten durch einen einzelnen Fehler. Meist sind es gewachsene Abläufe, feste Projektstrukturen und eine Zusammenarbeit, die rechtlich anders bewertet werden kann als wirtschaftlich gedacht.
Sie setzen regelmäßig externe Auftragnehmer ein — etwa in IT, Beratung, Bau, Logistik oder projektbezogenen Dienstleistungsmodellen. Je enger die Zusammenarbeit, desto wichtiger ist eine saubere Statusprüfung.
Auftragnehmer nutzen interne Systeme, nehmen an Meetings teil, arbeiten eng mit Teams zusammen oder erhalten feste Vorgaben zu Arbeitszeit, Ort, Prioritäten oder Abläufen.
Eine Prüfung wurde angekündigt, ein Fragebogen liegt vor, ein Bescheid ist ergangen oder ein Widerspruchsverfahren läuft. Dann kommt es auf schnelle Analyse und eine belastbare Strategie an.
Die Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung orientiert sich nicht nur an Verträgen, sondern am gelebten Gesamtbild der Zusammenarbeit. Genau dort entstehen häufig die Risiken.
Oft ist der Einsatz freier Mitarbeiter branchenüblich, gewachsen und von beiden Seiten gewünscht. Was praktisch funktioniert, ist rechtlich aber nicht automatisch belastbar.
Regelmäßige Meetings, Freigaben, Priorisierungen, interne Abstimmungen oder feste Vorgaben können rechtlich relevanter sein als der schriftliche Vertrag.
Interne E-Mail-Adressen, Tools, Teamstrukturen, feste Ansprechpartner oder Urlaubsabstimmungen können den Eindruck abhängiger Beschäftigung verstärken.
Entscheidend ist nicht nur, was vereinbart wurde. Maßgeblich ist, wie freie Mitarbeit tatsächlich gelebt wird — im Tagesgeschäft, in Projekten und in der Kommunikation.
Wir analysieren Vertragswerk und tatsächliche Zusammenarbeit gemeinsam — und schließen Lücken, bevor sie zur Angriffsfläche werden.
Zusammenarbeit prüfen lassenWir prüfen Scheinselbständigkeit nach der tatsächlichen Beurteilungslogik der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialgerichte — anhand von Vertrag, gelebter Zusammenarbeit und Verfahrenssituation.
Wir verbinden die rechtliche Einordnung mit einer strukturierten Analyse der tatsächlichen Zusammenarbeit. So wird sichtbar, welche Merkmale tragen, wo Widersprüche bestehen und welche Schritte sinnvoll sind.
Entscheidend ist nicht allein die Anzahl der Auftraggeber, sondern das konkrete Auftragsverhältnis und dessen tatsächliche Durchführung.
Nur weil in der Vergangenheit nichts beanstandet wurde, ist ein konkretes Auftragsverhältnis nicht automatisch für die Zukunft abgesichert.
Die Möglichkeit, Aufträge abzulehnen, ist nur ein Kriterium. Entscheidend bleibt das Gesamtbild der tatsächlichen Zusammenarbeit.
Auch ohne klassische Einzelweisung kann eine Tätigkeit abhängig wirken, wenn der Auftragnehmer organisatorisch stark eingebunden ist.
Steuerliche Einordnung und sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung folgen unterschiedlichen Maßstäben. Für die Deutsche Rentenversicherung ist eine eigenständige Gesamtbetrachtung erforderlich.
Wenn eine Prüfung läuft, ein Fragebogen vorliegt oder ein Bescheid ergangen ist, sollte schnell geklärt werden, welche Fristen, Tatsachen und Verfahrensschritte entscheidend sind.
Steuerberatung, allgemeine Rechtsberatung und spezialisierte Statusprüfung haben unterschiedliche Schwerpunkte. Für die DRV ist entscheidend, ob Vertrag, gelebte Praxis und sozialversicherungsrechtliche Bewertung zusammengeführt werden.
| Kriterium Was geprüft oder begleitet wird | SchulteLegal Spezialisierte Gesamtprüfung | Steuerberatung Steuerlicher Schwerpunkt | Allgemeine Kanzlei Abhängig vom Beratungsprofil | Keine spezialisierte Prüfung Statusrisiko bleibt ungeklärt |
|---|---|---|---|---|
| Prüfung von Vertrag und gelebter Praxis | Integrierte Gesamtprüfung | Je nach Mandat ergänzend | Je nach Schwerpunkt | Keine strukturierte Statusprüfung |
| DRV-Praxis und sozialgerichtliche Maßstäbe | Zentraler Prüfungsmaßstab | Nicht primärer Beratungsmaßstab | Abhängig von der Spezialisierung | Keine belastbare Einordnung |
| Statusfeststellung und DRV-Betriebsprüfung | Strategie und anwaltliche Vertretung | Steuerliche Zuarbeit möglich | Vertretung je nach Erfahrung | Reaktion häufig erst im Verfahren |
| Widerspruch und Sozialgericht | Anwaltliche Vertretung aus einer Hand | Keine anwaltliche Vertretung | Je nach Prozess- und Fachkenntnis | Keine vorbereitete Verfahrensstrategie |
| Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken | Mitbewertung und koordinierte Strategie | Nicht primärer Schwerpunkt | Abhängig vom Beratungsprofil | Risiken bleiben unbewertet |
| Präventive Anpassung von Vertrag und Zusammenarbeit | Vertrag, Prozesse und Kommunikation abgestimmt | Steuerliche Gestaltung im Vordergrund | Vertragsprüfung je nach Auftrag | Keine präventive Absicherung |
Der Ausgang einer Statusprüfung entscheidet sich selten erst im Verfahren. Wer die eigene Struktur vorher kennt und ausrichtet, steht deutlich kontrollierter da als derjenige, der erst reagiert, wenn die Prüfung bereits läuft.
Viele Fälle beginnen nicht mit einem offensichtlichen Rechtsproblem, sondern mit einer scheinbar normalen Zusammenarbeit, die über Jahre gewachsen ist.
Eine frühere Beanstandungsfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass konkrete Auftragsverhältnisse auch künftig rechtlich abgesichert sind.
Dann sollten die betroffenen Auftragsverhältnisse, Unterlagen, Kommunikationswege und tatsächlichen Abläufe schnell strukturiert geprüft werden.
Steuerliche Einordnung und sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung folgen unterschiedlichen Maßstäben.
Wir reduzieren Unsicherheit, indem wir Ihre Ausgangslage systematisch erfassen, rechtlich bewerten und in konkrete Handlungsschritte übersetzen.
Wir prüfen Ihre bestehenden Auftragsverhältnisse — Verträge, Kommunikation und gelebte Praxis — und identifizieren, wo tatsächlich Risiko besteht.
Wir bewerten jedes Auftragsverhältnis nach der aktuellen Beurteilungslogik der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialgerichte.
Wir gestalten Vertragswerk und Zusammenarbeit so, dass Vertrag, Alltag und Organisation konsistent aufeinander abgestimmt sind.
Auf Wunsch begleiten wir Sie im Statusfeststellungsverfahren, in der Betriebsprüfung, im Widerspruch oder vor Gericht.
Die passende Vergütung richtet sich nach Umfang, Dringlichkeit und Ziel der Beratung. In der Ersteinschätzung klären wir, welches Modell sinnvoll ist.
Das klassische Modell für laufende Beratung, Prüfungen und strategische Begleitung.
Für abgrenzbare Aufgaben, etwa die Prüfung bestimmter Vertragsmodelle oder die Vorbereitung einer Statusprüfung.
Für Unternehmen mit regelmäßigem Bedarf, etwa bei wiederkehrendem Einsatz freier Mitarbeiter oder Subunternehmer.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Die Kosten einer weiterführenden Beratung richten sich nach Umfang, Dringlichkeit und Komplexität Ihres Falls.
Für Unternehmen, die Auftragnehmer, Freelancer oder Subunternehmer einsetzen, sowie für Auftragnehmer, die ihre eigene Tätigkeit rechtlich einschätzen lassen möchten.
Wir besprechen Ihre konkrete Situation, identifizieren erste Risikopunkte und zeigen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Dann sollte schnell geprüft werden, welche Auftragsverhältnisse betroffen sind und welche Unterlagen, Argumente und Verfahrensschritte vorbereitet werden müssen.
Nein. Ein Vertrag ist wichtig, aber entscheidend ist die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit.
Steuerliche Fragen und sozialversicherungsrechtliche Statusfragen folgen unterschiedlichen Maßstäben. Für die DRV-Prüfung ist eine eigenständige sozialversicherungsrechtliche Analyse erforderlich.
In der Ersteinschätzung klären wir, ob bei Ihrem Einsatz von Auftragnehmern, Freelancern oder Subunternehmern akuter Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.