Ein neuer Anbieter soll beauftragt werden.
Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertrag, SLA, Datenschutz und Exit werden als Gesamtpaket geprüft.
SchulteLegal prüft, gestaltet und verhandelt IT-, SaaS- und Cloud-Verträge für Unternehmen – mit Blick auf Leistungsumfang, Projektrealität, Daten, Haftung, Änderungen und einen funktionierenden Exit.
Für Geschäftsleitung, IT, Einkauf, Product, Legal, Datenschutz und Projektverantwortliche.
Der Prüfungsmaßstab richtet sich danach, welche Entscheidung ansteht und wie stark das Unternehmen von Leistung, Daten und Anbieter abhängig ist.
Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertrag, SLA, Datenschutz und Exit werden als Gesamtpaket geprüft.
Leistungsmodell, Nutzungsrechte, Verfügbarkeit, Support, Haftung und Kundenprozesse werden anschlussfähig gestaltet.
Nutzung, Vorfälle, Preismodell, Änderungen und Wechselrisiken werden vor Verlängerung neu bewertet.
Leistungsstand, Dokumentation, Nachbesserung, Eskalation und mögliche Exit-Schritte werden geordnet.
Die rechtliche Prüfung folgt der wirtschaftlichen und technischen Realität des Vorhabens.
Geschäftszweck, Nutzer, Systeme, Daten, Abhängigkeiten und kritische Termine aufnehmen.
Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertrag, SLA, AVV, Sicherheitsanhänge und Preislogik gemeinsam lesen.
Entscheidungsrelevante Punkte von nachrangigen Formulierungsfragen trennen.
Redline, Alternativklauseln und Verhandlungsargumente auf die eigene Rolle zuschneiden.
Offene Punkte, technische Rückfragen und wirtschaftliche Zugeständnisse nachvollziehbar steuern.
Änderungen, Nachweise, Eskalation, Datenrückgabe und Übergang bereits im Vertrag mitdenken.
Je nach Situation reicht die Bandbreite vom fokussierten Vertrags-Check bis zur vollständigen Verhandlung eines komplexen Vertragswerks.
Vertragsunterlagen strukturiert prüfen und die wesentlichen Punkte für die Entscheidung verdichten.
Änderungsvorschläge und Alternativen so formulieren, dass sie rechtlich tragen und im Projekt vermittelbar bleiben.
Leistung, Abgrenzung, Mitwirkung, Ergebnisse und Abnahme eng mit dem Projektmodell verzahnen.
Verfügbarkeit, Reaktion, Wiederherstellung, Wartung und Systemänderungen steuerbar regeln.
Datenrollen, Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer und Sicherheitsanforderungen in das Vertragswerk einpassen.
Kündigung, Transition, Datenrückgabe, Löschung und Unterstützung beim Anbieterwechsel vorab klären.
Datenschutz und Datenzugang: Bei Auftragsverarbeitung verlangt Art. 28 DSGVO einen bindenden Vertrag mit bestimmten Mindestinhalten. Zusätzlich kann der Data Act unter anderem für Datenzugang, Vertragsklauseln und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten relevant sein. Die konkrete Anwendbarkeit hängt vom Produkt, der Rolle und dem Vertrag ab.
Nicht jede Klausel ist gleich wichtig. Priorität haben die Punkte, die Leistung, Abhängigkeit und Handlungsfähigkeit tatsächlich beeinflussen.
Erfolg, Zuständigkeit und Abnahme werden später streitig, weil Vertrag und Projektplan nicht zusammenpassen.
Messpunkte, Reaktionszeiten, Wiederherstellung und Folgen einer Nichterfüllung sind nicht operationalisiert.
Funktionen, Preis, Unterauftragnehmer oder technische Grundlagen können sich ohne ausreichende Kontrolle verschieben.
Ein Anbieterwechsel wird teuer oder praktisch unmöglich, obwohl eine Kündigung formal vorgesehen ist.
Datenrollen, Haftung, Weisungen und technische Pflichten sind nicht konsistent verteilt.
IT, Einkauf, Legal und Fachbereich bewerten Risiken unterschiedlich und verlieren Zeit in der Freigabe.
Die Vertiefungen greifen ineinander. Über den IT-Rechts-Hub gelangen Sie zurück zur gesamten Beratungsübersicht.
Entwicklung, Abnahme, Nutzungsrechte, Open Source und Weiterentwicklung ordnen.
Anliegen einordnen → IT-Recht vertiefenKI-Verträge & digitale SystemeAnbieter, Daten, Outputs, Verantwortlichkeiten und Systemänderungen beherrschen.
Anliegen einordnen → IT-Recht vertiefenIT-ProjektkriseProjektstand und Beweise sichern, Optionen bewerten und kontrolliert verhandeln.
Anliegen einordnen → IT-Recht vertiefenDigitale GeschäftsmodelleProdukte, Plattformen, Partnerstrukturen und Kundenverträge marktfähig gestalten.
Anliegen einordnen →Die Antworten geben eine erste Orientierung. Vertrag, Rollen, Projektstand und Nutzung müssen konkret geprüft werden.
Idealerweise bevor Preis, Scope oder Anbieterentscheidung faktisch feststehen.
Verlängerung, Migration, Funktionsänderung oder neue Datenverarbeitung können eine neue Bewertung erfordern.
Auch im laufenden Projekt hilft die Vertragsprüfung, Rechte, Pflichten und Verhandlungsoptionen einzuordnen.
Hauptvertrag, AGB, Leistungsbeschreibung, Angebot, SLA und relevante Anlagen.
AVV, TOMs, Unterauftragnehmer- und Transferinformationen, soweit einschlägig.
Ziel, kritische Funktionen, Daten, Zeitplan, Abhängigkeiten und offene Verhandlungspunkte.
Die entscheidenden Risiken werden nach Bedeutung geordnet.
Änderungsvorschläge und Fallbacks werden für die Verhandlung vorbereitet.
Sie erhalten eine verständliche Einordnung, ob und unter welchen Bedingungen ein Abschluss vertretbar erscheint.
Auch standardisierte Vertragswerke können auf konkrete Projekt- und Unternehmensrisiken geprüft werden.
Die Strategie richtet sich danach, wie wichtig der Anbieter ist und welche Alternativen bestehen.
Kritische Punkte können durch Order Form, Zusatzvereinbarung oder Leistungsanlage konkretisiert werden.
SchulteLegal kann Redlines, Verhandlungstermine und schriftliche Abstimmungen übernehmen.
Technische und wirtschaftliche Fragen werden mit IT, Einkauf und Fachbereich abgestimmt.
Offene Punkte und Zugeständnisse bleiben in einer konsistenten Verhandlungslinie.
Wir klären Vertragsstand, Projektziel, kritische Punkte und den passenden Prüfungsumfang.