Verdachtsfälle strukturiert und verhältnismäßig aufklären.
SchulteLegal führt den rechtlichen Arbeitsstrang interner Untersuchungen – von der ersten Risikoeinschätzung über Untersuchungsauftrag, Dokumente und Interviews bis zur Entscheidung über arbeitsrechtliche und organisatorische Folgemaßnahmen.
Für Geschäftsleitung, Aufsichtsgremien, Compliance, HR, Legal, Datenschutz und IT.
Nicht vorschnell ermitteln. Zuerst den Auftrag klären.
Eine Untersuchung braucht eine belastbare Fragestellung, kontrollierte Berichtslinien und einen Umfang, der zum Verdacht und zum möglichen Schaden passt.
Ein plausibler Hinweis ist eingegangen.
Dringlichkeit, Schutzbedarf, Zuständigkeit und mögliche Sicherungsmaßnahmen werden eingeordnet.
Konkrete Anhaltspunkte liegen bereits vor.
Untersuchungsziel, Datenzugriffe, Interviewreihenfolge und Berichtslinie werden definiert.
Geschäftsleitung oder Leitungsebene ist betroffen.
Unabhängigkeit, Auftraggeber, Gremieneinbindung und Kommunikation benötigen besondere Sorgfalt.
Ergebnisse müssen in Entscheidungen übersetzt werden.
Arbeitsrecht, Prozessverbesserung, Behördenkontakte und Kommunikation werden abgestimmt.
Ein kontrollierter Ablauf vom Hinweis bis zur Remediation.
Die rechtliche und organisatorische Struktur verhindert, dass Beweise, Beteiligungsrechte oder Entscheidungswege erst während der Untersuchung geklärt werden.
Ersteinschätzung.
Plausibilität, Dringlichkeit, Gefahren, Schutzbedarf und mögliche Interessenkonflikte einordnen.
Untersuchungsauftrag.
Fragestellung, Umfang, Auftraggeber, Befugnisse, Berichtsempfänger und Abbruchkriterien festlegen.
Sicherungs- und Datenplan.
Relevante Quellen, Zugriffe, Suchkriterien, Datenschutz und mögliche Mitbestimmung klären.
Dokumente und Interviews.
Informationen strukturiert auswerten, Gesprächsreihenfolge planen und Aussagen nachvollziehbar dokumentieren.
Bewertung und Entscheidung.
Tatsachenbasis, rechtliche Würdigung, Unsicherheiten und Handlungsoptionen transparent darstellen.
Folgemaßnahmen und Remediation.
Arbeitsrechtliche Reaktionen, Prozessänderungen, Kontrollen und Kommunikation koordiniert umsetzen.
Rechtliche Führung mit klarer Aufgabenverteilung.
SchulteLegal koordiniert die rechtliche Bewertung und bindet IT-Forensik, Strafverteidigung, Datenschutz oder Kommunikation ein, wenn der Auftrag dies erfordert.
Schnelle Ersteinschätzung.
Den Sachverhalt, mögliche Schäden, Dringlichkeit und erste Schutzmaßnahmen belastbar einordnen.
- Plausibilitätsprüfung
- Risiko- und Dringlichkeitsbild
- Interessenkonflikte
- Sofortmaßnahmen
Untersuchungsauftrag.
Ziel, Umfang, Befugnisse, Verantwortliche und Berichtslinie vor Beginn eindeutig festhalten.
- Untersuchungsfragen
- Governance und Auftraggeber
- Berichts- und Eskalationsweg
- Ressourcen- und Zeitplan
Beweis- und Datenplan.
Relevante Unterlagen und Systeme strukturiert identifizieren und rechtliche Grenzen vor Zugriff klären.
- Quellen- und Dokumentenmatrix
- Sicherungsprioritäten
- Datenschutzprüfung
- Mitbestimmungsschnittstelle
Interviewplanung und Durchführung.
Reihenfolge, Rollen, Fragen und Dokumentation an Untersuchungsziel und Betroffenenschutz ausrichten.
- Interviewstrategie
- Hinweise für Gesprächsbeteiligte
- Durchführung und Protokollierung
- Abgleich mit Dokumenten
Bericht und Entscheidungsvorlage.
Erkenntnisse, Beleglage, offene Punkte und Handlungsoptionen entscheidungsfähig aufbereiten.
- Sachverhaltsdarstellung
- Rechtliche Bewertung
- Beleg- und Unsicherheitsmatrix
- Entscheidungsoptionen
Folgemaßnahmen.
Arbeitsrechtliche und organisatorische Konsequenzen verhältnismäßig vorbereiten und in das CMS zurückführen.
- Abmahnung oder Kündigung
- Prozess- und Kontrollanpassung
- Gremien- und Behördenfragen
- Kommunikationsabstimmung
Beschäftigtendaten: Bei der Aufdeckung möglicher Straftaten stellt § 26 Abs. 1 BDSG besondere Anforderungen an tatsächliche Anhaltspunkte, Erforderlichkeit, Dokumentation und Verhältnismäßigkeit. Beim Einsatz technischer Einrichtungen können außerdem Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG berührt sein. Jede Untersuchung erfordert eine konkrete Prüfung der Rechtsgrundlagen und Umstände.
Unterschiedliche Vorwürfe verlangen unterschiedliche Maßnahmen.
Der Untersuchungsumfang richtet sich nicht nach einem festen Schema, sondern nach Verdachtsgrad, Datenlage, Betroffenenkreis und möglichem Schaden.
Dokumente, Freigaben, Kommunikation und mögliche Interessenkonflikte müssen zielgerichtet ausgewertet werden.
Betroffenenschutz, faire Anhörung, Arbeitsrecht und interne Kommunikation greifen eng ineinander.
Unabhängigkeit der Untersuchung, alternative Berichtslinie und Gremieneinbindung sind früh festzulegen.
Zweck, Erforderlichkeit, Datenumfang, Suchkriterien, Zugriffe und Mitbestimmung müssen vorab geklärt sein.
Vertragsbeziehungen, Datenzugriffe und Zuständigkeiten über Unternehmensgrenzen hinweg werden koordiniert.
Beleglage, offene Punkte und Entscheidungsspielräume müssen transparent getrennt dargestellt werden.
Weitere Themen an denselben Schnittstellen.
Die Unterseiten greifen ineinander. Über den Compliance-Hub gelangen Sie zurück zur gesamten Beratungsübersicht.
Risiken, Verantwortlichkeiten, Regeln und Wirksamkeit strukturieren.
Seite öffnen → Vertiefung Hinweisgebersystem & MeldestelleMeldekanal, Verfahren, Vertraulichkeit und Fallbearbeitung verbinden.
Seite öffnen → Vertiefung KI-Compliance & GovernanceUse Cases, Rollen, Freigaben und digitale Verantwortung ordnen.
Seite öffnen →Interne Untersuchung kurz erklärt.
Die Antworten geben eine erste Orientierung. Die rechtliche Bewertung hängt stets von Unternehmen, System und konkreter Situation ab.
01Wann ist eine interne Untersuchung erforderlich?
Eine Untersuchung kommt in Betracht, wenn belastbare Hinweise auf erhebliche Pflichtverletzungen oder Risiken bestehen.
Umfang und Eingriffstiefe müssen zu Verdachtsgrad, möglichem Schaden und vorhandener Beweislage passen.
Nicht jeder Hinweis verlangt eine umfassende Investigation; manchmal genügt eine eng begrenzte Klärung.
02Wer sollte die Untersuchung beauftragen?
Auftraggeber und Berichtsempfänger müssen handlungsfähig und möglichst frei von Interessenkonflikten sein.
Je nach Betroffenenkreis können Geschäftsleitung, Aufsichtsorgan oder andere zuständige Stellen einzubinden sein.
Auftrag und Verantwortlichkeiten sollten vor Beginn nachvollziehbar festgehalten werden.
03Dürfen E-Mails ausgewertet werden?
Zweck, tatsächliche Anhaltspunkte, Erforderlichkeit, Datenart und mildere Mittel müssen geprüft werden.
Suchkriterien, Zeitraum, Zugriffsrechte und Auswertung sollten auf das Untersuchungsziel beschränkt werden.
Datenschutz, betriebliche Regelungen und Beteiligungsrechte können gleichzeitig relevant sein.
04Wie werden Interviews geführt?
Reihenfolge und Fragen richten sich nach Untersuchungsziel, vorhandenen Dokumenten und Schutzbedarf.
Rolle, Gesprächszweck und Umgang mit den Angaben werden angemessen erläutert.
Aussagen werden strukturiert festgehalten und mit anderen Erkenntnissen abgeglichen.
05Was geschieht nach dem Bericht?
Die zuständigen Personen wählen auf belastbarer Tatsachen- und Rechtsgrundlage die Folgemaßnahmen.
Je nach Ergebnis können arbeitsrechtliche Reaktionen zu prüfen sein.
Schwachstellen in Prozessen, Kontrollen oder Verantwortlichkeiten werden in das CMS zurückgeführt.
Ein Verdachtsfall erfordert schnelle, kontrollierte Entscheidungen?
Rufen Sie uns direkt an. Wir klären Dringlichkeit, Zuständigkeit und die ersten rechtlich sinnvollen Schritte.
- Telefon0231 2929 65 110
- E-Mailinfo@schultelegal.de
- KanzleiFlorianstraße 15–21 · 44139 Dortmund
- BeratungVor Ort in Dortmund · digital bundesweit