Jetzt anrufen
Interne Untersuchungen rechtssicher begleiten
Zum Inhalt springen
Startseite » Interne Untersuchung

Interne Untersuchung

Interne Untersuchungen

Verdachtsfälle strukturiert und verhältnismäßig aufklären.

SchulteLegal führt den rechtlichen Arbeitsstrang interner Untersuchungen – von der ersten Risikoeinschätzung über Untersuchungsauftrag, Dokumente und Interviews bis zur Entscheidung über arbeitsrechtliche und organisatorische Folgemaßnahmen.

Für Geschäftsleitung, Aufsichtsgremien, Compliance, HR, Legal, Datenschutz und IT.

PersönlichEin verantwortlicher Anwalt.
UmsetzungsnahKlare Ergebnisse und Abläufe.
VernetztRecht, Menschen und Systeme.
Der erste Schritt

Nicht vorschnell ermitteln. Zuerst den Auftrag klären.

Eine Untersuchung braucht eine belastbare Fragestellung, kontrollierte Berichtslinien und einen Umfang, der zum Verdacht und zum möglichen Schaden passt.

01 · Hinweis

Ein plausibler Hinweis ist eingegangen.

Dringlichkeit, Schutzbedarf, Zuständigkeit und mögliche Sicherungsmaßnahmen werden eingeordnet.

02 · Verdacht

Konkrete Anhaltspunkte liegen bereits vor.

Untersuchungsziel, Datenzugriffe, Interviewreihenfolge und Berichtslinie werden definiert.

03 · Führungskraft

Geschäftsleitung oder Leitungsebene ist betroffen.

Unabhängigkeit, Auftraggeber, Gremieneinbindung und Kommunikation benötigen besondere Sorgfalt.

04 · Folgemaßnahme

Ergebnisse müssen in Entscheidungen übersetzt werden.

Arbeitsrecht, Prozessverbesserung, Behördenkontakte und Kommunikation werden abgestimmt.

Investigation Response

Ein kontrollierter Ablauf vom Hinweis bis zur Remediation.

Die rechtliche und organisatorische Struktur verhindert, dass Beweise, Beteiligungsrechte oder Entscheidungswege erst während der Untersuchung geklärt werden.

01

Ersteinschätzung.

Plausibilität, Dringlichkeit, Gefahren, Schutzbedarf und mögliche Interessenkonflikte einordnen.

02

Untersuchungsauftrag.

Fragestellung, Umfang, Auftraggeber, Befugnisse, Berichtsempfänger und Abbruchkriterien festlegen.

03

Sicherungs- und Datenplan.

Relevante Quellen, Zugriffe, Suchkriterien, Datenschutz und mögliche Mitbestimmung klären.

04

Dokumente und Interviews.

Informationen strukturiert auswerten, Gesprächsreihenfolge planen und Aussagen nachvollziehbar dokumentieren.

05

Bewertung und Entscheidung.

Tatsachenbasis, rechtliche Würdigung, Unsicherheiten und Handlungsoptionen transparent darstellen.

06

Folgemaßnahmen und Remediation.

Arbeitsrechtliche Reaktionen, Prozessänderungen, Kontrollen und Kommunikation koordiniert umsetzen.

Beratungsumfang

Rechtliche Führung mit klarer Aufgabenverteilung.

SchulteLegal koordiniert die rechtliche Bewertung und bindet IT-Forensik, Strafverteidigung, Datenschutz oder Kommunikation ein, wenn der Auftrag dies erfordert.

01 · Triage

Schnelle Ersteinschätzung.

Den Sachverhalt, mögliche Schäden, Dringlichkeit und erste Schutzmaßnahmen belastbar einordnen.

  • Plausibilitätsprüfung
  • Risiko- und Dringlichkeitsbild
  • Interessenkonflikte
  • Sofortmaßnahmen
02 · Mandat

Untersuchungsauftrag.

Ziel, Umfang, Befugnisse, Verantwortliche und Berichtslinie vor Beginn eindeutig festhalten.

  • Untersuchungsfragen
  • Governance und Auftraggeber
  • Berichts- und Eskalationsweg
  • Ressourcen- und Zeitplan
03 · Informationen

Beweis- und Datenplan.

Relevante Unterlagen und Systeme strukturiert identifizieren und rechtliche Grenzen vor Zugriff klären.

  • Quellen- und Dokumentenmatrix
  • Sicherungsprioritäten
  • Datenschutzprüfung
  • Mitbestimmungsschnittstelle
04 · Gespräche

Interviewplanung und Durchführung.

Reihenfolge, Rollen, Fragen und Dokumentation an Untersuchungsziel und Betroffenenschutz ausrichten.

  • Interviewstrategie
  • Hinweise für Gesprächsbeteiligte
  • Durchführung und Protokollierung
  • Abgleich mit Dokumenten
05 · Ergebnis

Bericht und Entscheidungsvorlage.

Erkenntnisse, Beleglage, offene Punkte und Handlungsoptionen entscheidungsfähig aufbereiten.

  • Sachverhaltsdarstellung
  • Rechtliche Bewertung
  • Beleg- und Unsicherheitsmatrix
  • Entscheidungsoptionen
06 · Reaktion

Folgemaßnahmen.

Arbeitsrechtliche und organisatorische Konsequenzen verhältnismäßig vorbereiten und in das CMS zurückführen.

  • Abmahnung oder Kündigung
  • Prozess- und Kontrollanpassung
  • Gremien- und Behördenfragen
  • Kommunikationsabstimmung
Typische Untersuchungsanlässe

Unterschiedliche Vorwürfe verlangen unterschiedliche Maßnahmen.

Der Untersuchungsumfang richtet sich nicht nach einem festen Schema, sondern nach Verdachtsgrad, Datenlage, Betroffenenkreis und möglichem Schaden.

01
Abrechnungs- oder Beschaffungsvorgänge sind auffällig.

Dokumente, Freigaben, Kommunikation und mögliche Interessenkonflikte müssen zielgerichtet ausgewertet werden.

02
Belästigungs- oder Diskriminierungsvorwürfe stehen im Raum.

Betroffenenschutz, faire Anhörung, Arbeitsrecht und interne Kommunikation greifen eng ineinander.

03
Eine Führungskraft wird beschuldigt.

Unabhängigkeit der Untersuchung, alternative Berichtslinie und Gremieneinbindung sind früh festzulegen.

04
E-Mails sollen ausgewertet werden.

Zweck, Erforderlichkeit, Datenumfang, Suchkriterien, Zugriffe und Mitbestimmung müssen vorab geklärt sein.

05
Ein externer Partner ist beteiligt.

Vertragsbeziehungen, Datenzugriffe und Zuständigkeiten über Unternehmensgrenzen hinweg werden koordiniert.

06
Das Ergebnis ist nicht eindeutig.

Beleglage, offene Punkte und Entscheidungsspielräume müssen transparent getrennt dargestellt werden.

Häufige Fragen

Interne Untersuchung kurz erklärt.

Die Antworten geben eine erste Orientierung. Die rechtliche Bewertung hängt stets von Unternehmen, System und konkreter Situation ab.

01Wann ist eine interne Untersuchung erforderlich?
Anhaltspunkte

Eine Untersuchung kommt in Betracht, wenn belastbare Hinweise auf erhebliche Pflichtverletzungen oder Risiken bestehen.

Verhältnismäßigkeit

Umfang und Eingriffstiefe müssen zu Verdachtsgrad, möglichem Schaden und vorhandener Beweislage passen.

Alternativen

Nicht jeder Hinweis verlangt eine umfassende Investigation; manchmal genügt eine eng begrenzte Klärung.

02Wer sollte die Untersuchung beauftragen?
Unabhängigkeit

Auftraggeber und Berichtsempfänger müssen handlungsfähig und möglichst frei von Interessenkonflikten sein.

Governance

Je nach Betroffenenkreis können Geschäftsleitung, Aufsichtsorgan oder andere zuständige Stellen einzubinden sein.

Dokumentation

Auftrag und Verantwortlichkeiten sollten vor Beginn nachvollziehbar festgehalten werden.

03Dürfen E-Mails ausgewertet werden?
Keine Pauschalerlaubnis

Zweck, tatsächliche Anhaltspunkte, Erforderlichkeit, Datenart und mildere Mittel müssen geprüft werden.

Begrenzung

Suchkriterien, Zeitraum, Zugriffsrechte und Auswertung sollten auf das Untersuchungsziel beschränkt werden.

Weitere Rechte

Datenschutz, betriebliche Regelungen und Beteiligungsrechte können gleichzeitig relevant sein.

04Wie werden Interviews geführt?
Planung

Reihenfolge und Fragen richten sich nach Untersuchungsziel, vorhandenen Dokumenten und Schutzbedarf.

Transparenz

Rolle, Gesprächszweck und Umgang mit den Angaben werden angemessen erläutert.

Dokumentation

Aussagen werden strukturiert festgehalten und mit anderen Erkenntnissen abgeglichen.

05Was geschieht nach dem Bericht?
Entscheidung

Die zuständigen Personen wählen auf belastbarer Tatsachen- und Rechtsgrundlage die Folgemaßnahmen.

Arbeitsrecht

Je nach Ergebnis können arbeitsrechtliche Reaktionen zu prüfen sein.

Remediation

Schwachstellen in Prozessen, Kontrollen oder Verantwortlichkeiten werden in das CMS zurückgeführt.

Kontakt

Ein Verdachtsfall erfordert schnelle, kontrollierte Entscheidungen?

Rufen Sie uns direkt an. Wir klären Dringlichkeit, Zuständigkeit und die ersten rechtlich sinnvollen Schritte.