Compliance aufbauen oder verbessern.
Risiken, Verantwortlichkeiten, Richtlinien und Kontrollen ordnen – passend zu Größe, Geschäft und tatsächlichen Abläufen Ihres Unternehmens.
Wir machen aus rechtlichen Anforderungen klare, praktikable Abläufe mit festen Verantwortlichkeiten. Das gilt für Compliance-Strukturen, Hinweisgeberschutz, interne Untersuchungen und digitale Governance – persönlich in Dortmund und bundesweit.
Geschäftsleitung, HR, Legal, Compliance und IT sprechen direkt mit dem Anwalt, der Ihr Anliegen kennt. Wir klären Zuständigkeiten und binden spezialisierte Partner ein, wenn das sinnvoll ist.
Präventive Compliance-Arbeit folgt einem anderen Ablauf als ein eingegangener Hinweis oder ein akuter Verdachtsfall. Wir klären zuerst Anlass, Dringlichkeit und Entscheidungsbedarf.
Risiken, Verantwortlichkeiten, Richtlinien und Kontrollen ordnen – passend zu Größe, Geschäft und tatsächlichen Abläufen Ihres Unternehmens.
Meldung einordnen, Vertraulichkeit sichern, Zuständigkeiten festlegen und die nächsten Folgemaßnahmen belastbar bestimmen.
Untersuchungsauftrag, Beweissicherung, Interviews, Berichtsweg und arbeitsrechtliche Reaktion koordiniert vorbereiten.
IT-Vertrag, Datenschutz, Beschäftigtendaten, interne Regeln, Freigaben und Beteiligung des Betriebsrats zusammenführen.
Wir schauen uns Ihre bestehenden Regeln, Verantwortlichkeiten und Kontrollen an. Daraus entwickeln wir einen Maßnahmenplan mit klaren Prioritäten.
Ein tragfähiges Compliance-Management-System verbindet Risikoanalyse, Zuständigkeiten, Kommunikation, Fallbearbeitung und fortlaufende Verbesserung.
Geschäftsmodell, Organisation, Prozesse und konkrete Gefährdungslagen systematisch einordnen.
Entscheidungs-, Prüf-, Berichts- und Eskalationswege zwischen Geschäftsleitung und Fachbereichen klären.
Richtlinien, Kontrollen, Freigaben und Schulungen so gestalten, dass sie im Arbeitsalltag funktionieren.
Meldungen vertraulich entgegennehmen, prüfen, dokumentieren und innerhalb klarer Zuständigkeiten weiterverfolgen.
Untersuchungsauftrag, Beweise, Interviews, Kommunikation und rechtliche Bewertung zusammenführen.
Folgemaßnahmen umsetzen, Schwachstellen schließen und Wirksamkeit von Strukturen regelmäßig überprüfen.
Als fachlicher Orientierungsrahmen kann – abhängig von Ziel und Umfang – der IDW PS 980 n. F. herangezogen werden. Damit ist kein Zertifizierungs- oder Prüfungsversprechen verbunden.
Der konkrete Mandatsumfang richtet sich nach Ihrem Risikoprofil, den vorhandenen Strukturen und dem Anlass. Leistungen werden so abgegrenzt, dass Zuständigkeiten und Ergebnisse transparent bleiben.
Strukturen aufbauen, vorhandene Systeme prüfen und Verantwortlichkeiten so ordnen, dass Entscheidungen nachvollziehbar vorbereitet und umgesetzt werden.
Meldekanal, Verfahrensordnung, Vertraulichkeit und Folgemaßnahmen rechtlich und organisatorisch miteinander verbinden.
Den Untersuchungsauftrag begrenzen, Informationen strukturiert sichern und eine tragfähige Entscheidungsgrundlage schaffen.
Die rechtlichen Anforderungen an digitale Werkzeuge in klare interne Regeln, Rollen und Freigabeentscheidungen übersetzen.
Hinweisgeberschutz: Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen grundsätzlich eine interne Meldestelle einrichten. Interne Meldekanäle müssen Meldungen in Textform oder mündlich ermöglichen; der Zugriff ist auf zuständige beziehungsweise unterstützende Personen zu begrenzen. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 HinSchG und des § 16 HinSchG.
Wir koordinieren die rechtliche Beratung und klären, wer welche Aufgaben übernimmt. Wenn nötig, ziehen wir Fachleute für IT-Forensik, Wirtschaftsprüfung, Strafverteidigung oder Krisenkommunikation hinzu.
Geschäftsleitung, Compliance, HR, Datenschutz und IT.
Ersteinschätzung, Zuständigkeit, Untersuchungsplan und Entscheidungsvorlage.
Vertraulichkeit, Berichtslinie und nächste Schritte werden früh festgelegt.
HR, IT-Forensik, Betriebsrat, Strafrecht und Kommunikation.
Beweissicherung, Interviews, Bericht und abgestimmte Folgemaßnahmen.
SchulteLegal koordiniert die rechtliche Bewertung und bindet erforderliche Spezialisten ein.
IT, Einkauf, HR, Datenschutz und Betriebsrat.
Rollenmodell, Nutzungsrichtlinie, Vertragsanforderungen und Freigabeprozess.
Technische Anwendung und betrieblicher Einsatz werden rechtlich zusammengeführt.
Geschäftsleitung, HR, Einkauf, Finance und IT.
Risikolandkarte, Verantwortungsmatrix, Regelwerke und Maßnahmenplan.
Der Umfang orientiert sich am Unternehmen statt an einem starren Standardpaket.
Geschäftsleitung, interne Ansprechpartner und externe Spezialisten.
Regelmäßige Beratung, Aktualisierung, Schulung und Management-Reporting.
Ein fester Ansprechpartner hält Themen, Entscheidungen und Folgemaßnahmen zusammen.
Die Module schaffen einen klaren Einstieg. Inhalt, Tiefe und Zeitplan werden nach Ziel, Größe und vorhandenen Strukturen Ihres Unternehmens festgelegt.
Strukturen erfassen, priorisieren und in einen umsetzbaren Maßnahmenplan übersetzen.
Kanal, Rollen, Fristen und Fallbearbeitung rechtlich und organisatorisch verzahnen.
Im Verdachtsfall schnell eine belastbare Entscheidungs- und Untersuchungsstruktur schaffen.
Anwendungsfälle, Verantwortlichkeiten und rechtliche Anforderungen zusammenführen.
Persönliche Begleitung als Retainer oder Dauermandat mit festen Ansprechpartnern.
Der Beratungsablauf schafft früh Klarheit darüber, wer entscheidet, wer zuarbeitet und welche Ergebnisse benötigt werden.
Unternehmen, Risikoprofil, Anlass, Dringlichkeit und Entscheidungsbedarf verstehen.
Festlegen, wer entscheiden, zuliefern, prüfen, kommunizieren und umsetzen muss.
Richtlinien, Rollen, Freigaben, Dokumentation und Kommunikation entwickeln.
Maßnahmen nachhalten, Verantwortliche schulen und Strukturen weiterentwickeln.
Nicht jeder Compliance-Sachverhalt verlangt ein umfassendes Projekt. Entscheidend ist, den tatsächlichen Handlungsbedarf früh richtig einzuordnen.
Vertraulichkeit, Zuständigkeit, Sicherungsmaßnahmen und Untersuchungsauftrag müssen geklärt werden.
Betroffenenschutz, Anhörungen, Arbeitsrecht und interne Kommunikation greifen ineinander.
Erforderlichkeit, Zugriffsrechte, Datenschutz und Mitbestimmung sind vorab einzuordnen.
Anwendungsfall, Daten, Anbieter, Rollen, Freigabe und Betriebsrat müssen zusammenpassen.
Vorhandene Regeln und Kontrollen müssen belastbar dargestellt und Lücken priorisiert werden.
Eine klare Verantwortungsmatrix verhindert Lücken, Doppelarbeit und widersprüchliche Entscheidungen.
Wirksamkeit entsteht erst durch Kommunikation, Kontrolle, Fallbearbeitung und nachvollziehbare Verbesserung.
Wir begleiten Sie bei Compliance-Fragen und internen Untersuchungen. Wenn zusätzliche Fachleute benötigt werden, besprechen wir das mit Ihnen.
Hendrik Schulte prüft die rechtlichen Fragen, führt sensible Gespräche und entwickelt mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie erhalten konkrete Empfehlungen für Ihre Entscheidung.
Katharina Hase ist Ihre Ansprechpartnerin für Termine, Unterlagen und organisatorische Fragen. Als Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützt sie Hendrik Schulte und stimmt die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Mehr über Katharina Hase →Sandra Bernecker ergänzt unsere Beratung um die betriebswirtschaftliche Perspektive. Sie behält wirtschaftliche Zusammenhänge und die praktische Umsetzung im Blick. Daneben betreut sie das Controlling und entwickelt die Organisation unserer Kanzlei weiter.
Mehr über Sandra Bernecker →Die Antworten geben eine erste Orientierung. Pflichten, Untersuchungsbefugnisse und Beteiligungsrechte hängen stets von Unternehmen, Sachverhalt und konkreter Ausgestaltung ab.
Umfang und Ausgestaltung richten sich nach Größe, Branche, Risiken und Organisationsstruktur.
Geschäftsleitungen müssen Risiken angemessen organisieren und auf erkannte Missstände reagieren.
Eine Risiko- und Bestandsaufnahme zeigt, welche Strukturen tatsächlich benötigt werden.
Die Pflicht gilt nach § 12 HinSchG grundsätzlich ab regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten.
Für bestimmte Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber gelten zusätzliche oder abweichende Vorgaben.
Beschäftigtenzahl, Unternehmensstruktur und Organisationsform sollten konkret geprüft werden.
Ein Dritter kann nach § 14 HinSchG mit Aufgaben der internen Meldestelle betraut werden.
Der Beschäftigungsgeber bleibt verpflichtet, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Kanal, Fallbearbeitung, Zuständigkeiten und Berichtslinien müssen klar vereinbart werden.
Zugriff und Kommunikation auf den erforderlichen Personenkreis begrenzen.
Dringlichkeit, Plausibilität, Risiken und mögliche Sicherungsmaßnahmen prüfen.
Entscheider, Bearbeiter, Berichtslinie und mögliche Interessenkonflikte festlegen.
Wenn belastbare Anhaltspunkte für erhebliche Pflichtverletzungen oder Risiken bestehen.
Umfang und Eingriffstiefe müssen zum Sachverhalt und zur Beweislage passen.
Fragestellung, Befugnisse, Berichtsempfänger und Grenzen sind vor Beginn festzulegen.
Zweck, Erforderlichkeit, Datenart, betriebliche Regeln und mildere Mittel sind zu prüfen.
Rechtsgrundlage, Zugriff, Suchkriterien, Dokumentation und Löschung müssen geklärt sein.
Je nach System und Maßnahme können Beteiligungsrechte des Betriebsrats bestehen.
Technische Kontrollsysteme, Verhaltensregeln und personelle Maßnahmen können Beteiligungsrechte auslösen.
Eine verspätete Einbindung kann Einführung und Untersuchung verzögern.
Rechtsgrundlage, Betriebsvereinbarung und Kommunikation sollten zusammen gedacht werden.
Unternehmensgröße, vorhandene Dokumentation und Zahl der Prüfbereiche bestimmen den Zeitbedarf.
Zu Beginn werden Unterlagen, Ansprechpartner, Termine und gewünschte Ergebnisse festgelegt.
Dringende Risiken können schon während der Bestandsaufnahme angegangen werden.
Regelmäßige Beratung kann als Retainer oder auf Stundenbasis vereinbart werden.
Wiederkehrende Themen und interne Abläufe müssen nicht bei jeder Anfrage neu erklärt werden.
Regeltermine, Reaktionswege, Reporting und Zusatzprojekte werden eindeutig abgegrenzt.
Zugriff und Kommunikation werden auf die für Bearbeitung und Entscheidung erforderlichen Personen begrenzt.
Sensible Unterlagen werden erst nach Abstimmung über einen passenden Übermittlungsweg ausgetauscht.
Auftrag, Empfänger, Dokumentation und Einbindung externer Beteiligter werden festgelegt.
Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Bei einem laufenden Verdachtsfall, drohendem Datenverlust oder kurzfristigem Entscheidungsbedarf empfiehlt sich die unmittelbare telefonische Kontaktaufnahme.
Sie schildern uns, was ansteht. Gemeinsam klären wir den Handlungsbedarf, die beteiligten Bereiche und die nächsten sinnvollen Schritte – persönlich in Dortmund oder digital bundesweit.
Die Kosten einer rechtlichen Prüfung oder Beratung besprechen wir vorab. Informationen zum Honorar.