01 · KUNDENVERTRÄGEVereinbarungen mit Ihren Kunden.
Was genau liefern Sie, was kostet es und wann soll es fertig sein? Wir halten im Vertrag fest, was Sie und Ihr Kunde vereinbaren. Dazu gehört auch, welche Informationen oder Unterlagen der Kunde bereitstellen soll und wie Sie mit späteren Änderungswünschen umgehen.
Wenn Sie häufig ähnliche Leistungen anbieten, können wir dafür Vertragsvorlagen und AGB erstellen. Wir regeln auch, wer wofür haftet und wie der Vertrag beendet werden kann. Bringen Sie gern Ihr Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder den Entwurf eines Kunden mit.
Für digitale Produkte finden Sie weitere Informationen zu IT-Verträgen für SaaS- und Cloud-Angebote.
02 · SOFTWARE & DIGITALE ANGEBOTEEntwicklung und Nutzungsrechte.
Wenn Sie Software entwickeln lassen oder eine Plattform betreiben, sind oft mehrere Anbieter beteiligt. Wir prüfen die Verträge mit Entwicklern, Hosting-Anbietern und anderen Dienstleistern. Dabei geht es etwa um die Fertigstellung der Software, Wartung, Support und den Umgang mit technischen Problemen.
Außerdem prüfen wir, welche Nutzungsrechte Sie an Software, Gestaltung und anderen Arbeitsergebnissen erhalten. Dazu gehört, ob Sie diese selbst bearbeiten oder Ihren Kunden zur Verfügung stellen dürfen.
Mehr dazu finden Sie bei digitalen Geschäftsmodellen sowie Softwareprojekten und Lizenzierung.
03 · ARBEITSRECHTDie ersten Mitarbeitenden einstellen.
Vor der ersten Einstellung legen Sie Aufgaben, Arbeitszeit und Vergütung fest. Vielleicht soll die Person teilweise von zu Hause arbeiten oder eine variable Vergütung erhalten. Wir erstellen den Arbeitsvertrag und die erforderlichen Zusatzvereinbarungen.
Auch bei späteren Personalfragen können Sie sich an uns wenden. Mehr erfahren Sie über unsere Arbeitsrechtsberatung für Arbeitgeber in Dortmund.
04 · EXTERNE ZUSAMMENARBEITFreelancer beauftragen.
Bei Freelancern prüfen wir den Projektvertrag und die tatsächliche Zusammenarbeit. Wer bestimmt Arbeitszeiten und Arbeitsort? Wie werden Aufgaben verteilt, und wer gibt Anweisungen?
Solche Fragen untersuchen wir bei der Beratung zu Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung.