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Arbeitsrecht · IT-Recht · Compliance

Rechtssicherheit
für Ihr Business.

Bei einer Gründung kommen schnell rechtliche Fragen auf: zum ersten Kundenvertrag, zur Entwicklung eines Produkts oder zur ersten Einstellung. Wir beantworten Ihre Fragen und entwerfen oder prüfen die Verträge, die Sie dafür brauchen.

Für Gründer, Start-ups und junge Unternehmen. Persönlich in Dortmund und digital bundesweit.

Vor dem ersten Auftrag

Was jetzt ansteht.

Steht der erste Kundenauftrag an, veröffentlichen Sie eine App oder soll jemand regelmäßig mitarbeiten? Davon hängt ab, welche Verträge zuerst gebraucht werden.

Für die Beratung hilft eine kurze Beschreibung: Wer ist beteiligt, was wurde bereits zugesagt und bis wann soll etwas fertig sein?

Wir gehen die offenen Fragen mit Ihnen durch und legen fest, was vor dem Start erledigt werden soll. Anschließend vereinbaren wir, welche Verträge wir prüfen oder entwerfen.

Unsere Leistungen

Verträge für Kunden, Software und Mitarbeitende.

01 · KUNDENVERTRÄGE

Vereinbarungen mit Ihren Kunden.

Was genau liefern Sie, was kostet es und wann soll es fertig sein? Wir halten im Vertrag fest, was Sie und Ihr Kunde vereinbaren. Dazu gehört auch, welche Informationen oder Unterlagen der Kunde bereitstellen soll und wie Sie mit späteren Änderungswünschen umgehen.

Wenn Sie häufig ähnliche Leistungen anbieten, können wir dafür Vertragsvorlagen und AGB erstellen. Wir regeln auch, wer wofür haftet und wie der Vertrag beendet werden kann. Bringen Sie gern Ihr Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder den Entwurf eines Kunden mit.

Für digitale Produkte finden Sie weitere Informationen zu IT-Verträgen für SaaS- und Cloud-Angebote.

02 · SOFTWARE & DIGITALE ANGEBOTE

Entwicklung und Nutzungsrechte.

Wenn Sie Software entwickeln lassen oder eine Plattform betreiben, sind oft mehrere Anbieter beteiligt. Wir prüfen die Verträge mit Entwicklern, Hosting-Anbietern und anderen Dienstleistern. Dabei geht es etwa um die Fertigstellung der Software, Wartung, Support und den Umgang mit technischen Problemen.

Außerdem prüfen wir, welche Nutzungsrechte Sie an Software, Gestaltung und anderen Arbeitsergebnissen erhalten. Dazu gehört, ob Sie diese selbst bearbeiten oder Ihren Kunden zur Verfügung stellen dürfen.

Mehr dazu finden Sie bei digitalen Geschäftsmodellen sowie Softwareprojekten und Lizenzierung.

03 · ARBEITSRECHT

Die ersten Mitarbeitenden einstellen.

Vor der ersten Einstellung legen Sie Aufgaben, Arbeitszeit und Vergütung fest. Vielleicht soll die Person teilweise von zu Hause arbeiten oder eine variable Vergütung erhalten. Wir erstellen den Arbeitsvertrag und die erforderlichen Zusatzvereinbarungen.

Auch bei späteren Personalfragen können Sie sich an uns wenden. Mehr erfahren Sie über unsere Arbeitsrechtsberatung für Arbeitgeber in Dortmund.

04 · EXTERNE ZUSAMMENARBEIT

Freelancer beauftragen.

Bei Freelancern prüfen wir den Projektvertrag und die tatsächliche Zusammenarbeit. Wer bestimmt Arbeitszeiten und Arbeitsort? Wie werden Aufgaben verteilt, und wer gibt Anweisungen?

Solche Fragen untersuchen wir bei der Beratung zu Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellung.

Compliance & Organisation

Wer im Unternehmen wofür zuständig ist.

Wer darf Verträge unterschreiben, Ausgaben freigeben oder neue Software auswählen? Wer kümmert sich um Beschwerden und rechtliche Fragen? Auch in einem kleinen Team ist es hilfreich, diese Aufgaben zu verteilen und die Entscheidungen festzuhalten.

In unserer Compliance-Beratung prüfen wir, welche rechtlichen Risiken in Ihrem Unternehmen bestehen und wie Sie damit umgehen können. Wir legen mit Ihnen beispielsweise fest, wer Ausgaben freigeben darf und welche KI-Anwendungen Ihre Mitarbeitenden wofür nutzen dürfen.

Auch nach dem Start

Beratung nach der Gründung.

Ein neuer Kunde schickt seinen eigenen Vertragsentwurf, Sie stellen weitere Mitarbeitende ein oder erweitern Ihr Angebot. Auch nach der Gründung entstehen neue rechtliche Fragen.

Wenn wir Ihr Unternehmen bereits kennen, können wir auf die bisherigen Verträge und Entscheidungen zurückgreifen.

Sie können uns mit einer einzelnen Prüfung beauftragen oder eine laufende Beratung vereinbaren. Dafür legen wir fest, welche Aufgaben wir übernehmen, wie Sie uns erreichen und wie die Leistungen abgerechnet werden.

Vorbereitung

Für das erste Gespräch.

Eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens und die Unterlagen, die Sie bereits haben, genügen. Diese Angaben helfen uns bei der Vorbereitung.

  1. Vorhaben

    Was bieten Sie wem an, und wie verdienen Sie damit Geld?

  2. Nächster Schritt

    Welcher Auftrag, Produktstart oder welche Einstellung steht an? Welche Termine müssen Sie einhalten?

  3. Beteiligte

    Wer arbeitet mit, wer entwickelt das Produkt und welche Dienstleister beauftragen Sie?

  4. Unterlagen

    Angebote, Vertragsentwürfe, Leistungsbeschreibungen und bereits getroffene Vereinbarungen.

  5. Offene Fragen

    Was möchten Sie wissen? Welchen Vertrag sollen wir prüfen oder schreiben?

Rechtsanwalt Hendrik Schulte
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Hendrik Schulte.

Hendrik Schulte berät Sie zu Kundenverträgen, digitalen Angeboten, Personalfragen und Compliance.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir, was wir für Sie tun und wie die Beratung abgerechnet wird. Weitere Informationen finden Sie unter Honorar und Kosten der Beratung.

Persönlich in DortmundBeratung in unserer Kanzlei.
Digital bundesweitSie müssen dafür nicht nach Dortmund kommen.
Katharina Hase, Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte

Katharina Hase.

Katharina Hase vereinbart Ihre Termine und stellt die Unterlagen für die Beratung zusammen. Bei organisatorischen Fragen oder fehlenden Dokumenten können Sie sich direkt an sie wenden.

Sandra Bernecker, Betriebswirtin, M.Sc.
Betriebswirtin · M.Sc.

Sandra Bernecker.

Rechtliche Entscheidungen haben oft auch wirtschaftliche Folgen. Sandra Bernecker bringt deshalb ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse in die Beratung ein.

Häufige Fragen

Zur Gründungsberatung.

Erstellen Sie auch meinen Businessplan?

Wir beraten Sie zu den rechtlichen Fragen Ihrer Gründung und entwerfen oder prüfen Ihre Verträge. Für einen Businessplan, Marktanalysen oder eine Finanzplanung wenden Sie sich an eine betriebswirtschaftliche Gründungsberatung.

Gehören Steuerberatung und Gesellschaftsgründung dazu?

Unsere Gründungsberatung konzentriert sich auf Arbeitsrecht, IT-Recht und Compliance. Steuerberatung, notarielle Gründung und gesellschaftsrechtliche Gestaltung sind eigenständige Themen. Bitte sagen Sie uns im ersten Gespräch, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Kann ich nur einen einzelnen Vertrag prüfen lassen?

Ja. Schicken Sie uns den Vertrag und sagen Sie uns, was Ihnen daran wichtig ist. Wir vereinbaren, welche Fragen wir prüfen und was die Prüfung kostet. Sie müssen dafür keine laufende Beratung beauftragen.

Ist die Beratung auch vor der Gründung möglich?

Ja. Sie können sich bei uns melden, bevor Sie Ihr Unternehmen gegründet haben. Erzählen Sie uns, was Sie planen und wobei Sie Unterstützung brauchen. Wir beraten persönlich in Dortmund und digital bundesweit.

Ihre Anfrage

Kontakt aufnehmen.

Schreiben Sie uns kurz, was Sie vorhaben und welche rechtlichen Fragen Sie haben. Sie können uns auch anrufen oder einen Termin vereinbaren.

Kanzlei
Florianstraße 15–21
44139 Dortmund