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VIDEO VON SCHULTELEGAL

Kündigung und Aufhebungsvertrag: So unterstützen wir Sie

Ihre Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebung · 1:37 Min.

Nach einer Kündigung zählt eine schnelle und klare Einordnung. In diesem Video erfahren Sie, wie Rechtsanwalt Hendrik Schulte Ihre Situation prüft, Ihre Ziele klärt und die nächsten Schritte mit Ihnen vorbereitet.

INHALT DES VIDEOS

Das Wichtigste in Kürze.

Rechtsanwalt Hendrik Schulte erklärt, wie SchulteLegal nach einer Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag vorgeht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

  • Klagefrist und Kündigungsschreiben werden zuerst geprüft.
  • Ihre Ziele bestimmen die Strategie für Weiterbeschäftigung, Abfindung oder Beendigung.
  • Auch Aufhebungsvertrag, Zeugnis, Urlaub und offene Ansprüche werden einbezogen.

ZUM NACHLESEN

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Ihr Arbeitsverhältnis wurde gekündigt, Ihnen wurde eine Kündigung angedroht oder Ihnen wird sogar schon ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Das ist ein einschneidendes Erlebnis.

Doch unsere Erfahrung als Arbeitsrechtler sagt: Das Wichtigste ist es jetzt, Ruhe zu bewahren und das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen.

Ich bin Hendrik Schulte, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund, und ich zeige Ihnen, wie wir das gemeinsam schaffen.

Das Wichtigste zuerst: Eine Kündigung funktioniert in Deutschland gar nicht so einfach, solange man sich dagegen rechtzeitig wehrt. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Hat das erst einmal geklappt, stellt sich meistens nur noch die Frage: Abfindung oder Weiterbeschäftigung?

Die allermeisten Kündigungen sind tatsächlich unwirksam. Sie halten die strengen Vorgaben des deutschen Kündigungsschutzgesetzes schlicht nicht ein. Das gilt erst recht, wenn es bei Ihnen im Unternehmen einen Betriebsrat gibt.

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation rechtlich. Das Wichtigste ist aber: Wir hören Ihnen zu.

Denn wir wissen: Eine Kündigung ist nicht nur finanziell, sondern auch emotional extrem belastend.

Unser Versprechen ist deshalb: Die erste Einschätzung, das erste Gespräch mit uns, ist immer kostenfrei.

Wir sind ehrlich zu Ihnen, was die Erfolgsaussichten Ihres Falls betrifft. Und wenn Sie rechtsschutzversichert sind, besteht für Sie auch im weiteren Verlauf grundsätzlich kein Kostenrisiko außer Ihrer Selbstbeteiligung.

Vereinbaren Sie also gerne einen Termin. Entweder kommen Sie persönlich in unsere Kanzlei oder wir treffen uns online über Microsoft Teams.

Wir sind für Sie da.

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