VIDEO VON SCHULTELEGAL
Scheinselbstständigkeit: Was Auftraggeber jetzt tun können
Scheinselbstständigkeit wird nicht allein nach dem Vertrag beurteilt. Entscheidend ist auch, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Das Video zeigt, worauf Auftraggeber achten sollten und wie ein Statusfeststellungsverfahren Unsicherheit beseitigen kann.
INHALT DES VIDEOS
Das Wichtigste in Kürze.
Rechtsanwalt Hendrik Schulte erklärt, welche Risiken Scheinselbstständigkeit für Auftraggeber birgt und wie ein Statusfeststellungsverfahren Klarheit schaffen kann.
- Vertrag, Weisungen und Einbindung in den Betrieb müssen zusammen betrachtet werden.
- Eine frühe Prüfung schafft Handlungsspielraum vor einer DRV-Prüfung.
- Das Statusfeststellungsverfahren kann die Zusammenarbeit verbindlich einordnen.
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„Ja, wir haben doch einen Freelancer-Vertrag. Der Steuerberater hat auch schon drübergesehen. Das wird schon passen.“
Diesen Satz höre ich beim Thema Scheinselbstständigkeit tatsächlich ziemlich häufig. Und manchmal passt es ja auch. Zumindest der Vertrag stimmt dann.
Das Problem ist nur: Entscheidend ist nicht allein, was in dem Vertrag steht, den ihr mit dem Freelancer habt, sondern vor allem, wie ihr tatsächlich zusammenarbeitet.
Ich bin Hendrik Schulte von der Kanzlei SchulteLegal in Dortmund. Wir beraten bundesweit Unternehmen und Selbstständige rund um die Themen Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellungsverfahren.
Dieses Thema sollte man wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich erzähle euch auch, warum:
Wenn bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, dass ein vermeintlich Selbstständiger tatsächlich abhängig beschäftigt war, können Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre nachgefordert werden. Das kann sehr viel Geld sein.
Gegenüber den Sozialversicherungsträgern ist zunächst der Arbeitgeber für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag verantwortlich. Das heißt: Ihr zahlt im Prinzip erst einmal alles.
Beitragsansprüche verjähren grundsätzlich erst vier Jahre nach Ablauf des Jahres ihrer Fälligkeit. Bei Vorsatz, und da ist man bei diesem Thema relativ schnell, verjähren die Beiträge sogar noch deutlich später.
Wenn ihr mehrere Freelancer habt und das Modell schon einige Jahre läuft, versteht ihr ziemlich schnell, warum das unangenehm werden kann.
Genau deshalb finde ich es wesentlich besser, die Frage vorher einmal vernünftig zu klären.
Dafür gibt es das sogenannte Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Das kann gerade für Unternehmen sehr interessant sein.
Ihr könnt den Status nämlich nicht nur prüfen lassen, wenn die Zusammenarbeit bereits läuft. Über eine sogenannte Prognoseentscheidung kann die Frage sogar schon vor Beginn der Tätigkeit geklärt werden, wenn der Vertrag steht und feststeht, wie die Zusammenarbeit tatsächlich aussehen soll.
Wird die Zusammenarbeit später auch so gelebt, ist die Statusentscheidung für die Deutsche Rentenversicherung bindend. Ihr habt damit echte Rechtssicherheit. Außerdem kann man im Vorfeld schon relativ viel gestalten.
Ein weiterer Vorteil betrifft die Beitragsnachzahlung:
Wenn wir die Statusfeststellung rechtzeitig beantragen und dabei alles richtig machen, zahlt ihr bis zum Erlass des Bescheides keine Beiträge. Ihr zahlt auch keine Beiträge nach.
Bei einer für euch negativen Entscheidung werden die Beiträge, wenn es dazu kommen sollte, erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fällig. Das können beim Tempo unserer Sozialgerichte einige Jahre sein.
Nach einer Betriebsprüfung geht ihr mit den Beiträgen dagegen erst einmal in Vorleistung. Wir kennen natürlich Möglichkeiten, das ein wenig hinauszuzögern, meistens etwa ein Jahr. Der Druck, der dabei auf euch als Auftraggeber und Unternehmer lastet, ist aber ein ganz anderer.
Ein Statusfeststellungsverfahren und unsere Gestaltungsberatung bedeuten natürlich nicht, dass wir einfach einen schön formulierten Freelancer-Vertrag zur Rentenversicherung schicken und danach für die nächsten Jahre einen Freifahrtschein haben.
Wir schauen uns vorher ganz genau an: Wie soll tatsächlich gearbeitet werden? Wer gibt welche Vorgaben? Wie frei ist die Person wirklich? Wie sieht das Honorar aus? Wie stark wird die Person in euer Unternehmen eingebunden? Nimmt sie an Schulungen oder Betriebsveranstaltungen teil? Und besteht tatsächlich unternehmerische Freiheit?
Wir prüfen das anhand genau der Kriterien, die auch die Rentenversicherung ansetzt. Die tatsächliche Zusammenarbeit ist am Ende entscheidend für das Ergebnis und für unsere Gestaltung.
Wenn ihr häufiger mit demselben Freelancer-Modell arbeitet, gibt es inzwischen sogar die Möglichkeit, gleichartige Auftragsverhältnisse über eine sogenannte Gruppenfeststellung beurteilen zu lassen.
Mein Rat ist deshalb relativ einfach: Wenn ihr euch bei eurem Modell unsicher seid, wartet nicht darauf, dass die Rentenversicherung irgendwann kommt und Fragen stellt.
Diese Unsicherheit lässt sich aktiv klären. Im besten Fall erhaltet ihr dadurch die Rechts- und Planungssicherheit, die vorher gefehlt hat.
IHR NÄCHSTER SCHRITT